bin im Moment auf Whg.-suche und Hartz IV-Empfänger. Bezahlt die ARGE eigentlich die Maklerprovision im Voraus und ich bezahle sie dann in Raten, wenn ja, wie hoch sind die Raten so ca.?
Danke im Voraus für eure Mühe.
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Es ist moeglich, dass Dir ein Darlehen gegeben wird, ja, die monatliche Rate darf soweit ich mich erinnere 15% der Leistung nicht ueberschreiten, Du kannst das aber in gewissem Rahmen verhandeln. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du ohne Makler keine angemessene Wohnung finden konntest oder dies nicht im zeitlichen Rahmen moeglich war, muss die zustaendige ARGE die Kosten uebernehmen, wenn sie selbst nicht die Moeglichkeit zur Wohnungsvermittlung hat.
Auszug aus dem "22SGBII Kosten der unterkunft:
3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
Aber einen Makler denke ich wirst du nicht bezahlt werden können. Und wenn, dann mußt du alles im Voraus klären und genehmigen lassen.
Hallo, bezüglich Deiner Frage kann ich Dir aus Erfahrung als Sozialarbeiterin sagen, dass ich es schon manchmal geschafft habe, dass Harz IV-Empfänger Marklerprovision bezahlt bekommen haben.Das Amt sagt "im Ausnahmefall", oder grundsätzlich erstmal "nein", aber ich würde es immer versuchen und ggf. die Gesetze vorher studieren. Viel Erfolg Martina
Solche Sachbearbeiter, wie Dich sollte es mehr geben...(bevor hier wieder dummes kommt, ich beziehe kein HarzIV)
vielen dank für deine antwort

nein... maklergebühren werden nicht übernommen.
James131 am 2. August 2009 16:18 hier ging es eigentlich um ein zinsloses Darlehen und das muss in begruendeten Faellen gewaehrt werden.
kikkerl am 2. August 2009 21:06 kommt leider sehr selten vor, dass maklergebühren vom amt bezahlt werden. gerade die arge geht davon aus, dass wenn man hartz4 hat, man einen wohnberechtigungsschein erhält auf grund dessen man beim Wohnungsamt eine wohnung beantragen kann bzw auch eine kriegt, ergo keine Übernahme der Maklergebühren. Umsonst habe ich nicht Verwandte die bei der arge arbeiten ;-)))
James131 am 2. August 2009 22:59 Das Problem entsteht spaetestens dann, wenn die Kommune gar keine eigenen Wohnungen hat und oder eine Vermietung durch das kommunale Unternehmen abgelehnt wird. Be3ides wird zur Zeit eher die Regel als die Ausnahme
kikkerl am 3. August 2009 07:36 das musst du aber erst beweisen können. was oft sehr schwierig ist :-(((
James131 am 3. August 2009 13:42 Das mit dem Beweis kann einfach sein ... ob die Kommune eigene Wohnungen hat laesst sich leicht herausfinden, ob es ein kommunales Unternehmen gibt ebenso, wenn dort die Anfrage abgelehnt wird, welche Gruende auch immer, dann genuegt dies grundsaetzlich. Damit waere von Seiten der ARGE .. dem kommunalen Traeger der Gegenbeweis zu fuehren und das wird dann gar nicht einfach ;-)

Also Du meinst wir, die arbeiten sollen Maklergebühren bezahlen?Und was noch? Ich glaub es ja nicht...
schildi am 2. August 2009 16:15 DH
Warum ist man immer so fies zu Hartz4 Empfängern? Schon mal daran gedacht das man selber auch mal in die Situation rutschen kann?
Chwasc am 2. August 2009 16:20 Ja, schon,und ich weiß auch, daß ich mit eigener Kraft versuchen werde da wieder rauszukommen. Ich werde versuchen alles daran zu setzen dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen. Das heißt...ich werde meinen Ar... bewegen und dafür zu sorgen, daß das nicht so weit kommt.
Siehst du... Manch ein Harzt 4 Empfänger gefällt auch mir nicht... Aber man solltenie über andere Menschen urteilen,da man nicht weiss warum sie in dieser situation sind!!
Chwasc am 2. August 2009 16:26 Hab ich geurteilt? Wenn man Kritik nicht verträgt(sollte es Kritik sein)sollte man solch eine kitzlige Frage nicht so öffentlich ohne spezielle Informationen nicht in einem Forum stellen.
Ich sag dir mal was meine freundin hat sich von ihrem Mann getrennt und bekommt jetzt Harzt4 weil ihr mann nicht zahlen will und weist du was das alles ist nur ein Darlehen weil beide über Vermögen verfügen.. Das meinte ich.. Ist das Haus verkauft nach der Scheidung zahlt sie das Geld zurück... Ich wollte auch keinen angreifen ich wollte damit nur sagen das man nicht immer schuld ist wenn man harzt4 bekommt..
Chwasc am 2. August 2009 16:37 Aber es hat ihr keiner gesagt, daß sie ausziehen soll. Oder? Und warum zahlt ihr Ex...nicht? Ich hab mich von meinem Mann auch getrennt(jetzt Ex) hatte aber keinerlei Vermögen und bin dem Staat nicht einen Tag auf der Tasche gelegen. Eine Wohnung hab ich mir auch nicht bezahlen lassen...Das hab ich Alles aus eigener kraft gemacht und darauf bin ich stolz.

Ich kenne die Antwort nicht; nur soviel: Pass auf, seit dem 01.01 darf die Miete bei Hartz4 Empfänger bei Umzügen nicht mehr höher als die Alte sein; auch wenn sie unter dem Regelsatz liegt.
Wie bitte? Wo steht das denn bitte geschrieben?. Solange die Miete innerhalb der Angemessenheitskriterien liegt, kann man umziehen, wenn dieser Umzug genehmigt wurde
DerSteppenwolf am 2. August 2009 16:22 So absurt es klingt, es ist wirklich war. Hartz4 Leute sollen nur noch in kleinere und billigere Wohnungen umziehen, so klein und billig die alte Wohnung auch ist.
wenn Du leider in einer Notsituation bist verzichte auf Wohnungen, bei derne Anmietung Maklergebühren bezahlt werden müssen. Such noch , bis Du eine passende, ohne diese Gebühr zu zahlen, gefunden hast.
Nein, Maklerprovision wird nicht von der Arge übernommen. Vielleicht solltest Du Dir selbst eine Wohnung suchen. Da Du Harzt4-Empfänger bist, nehme ich an, dass Du arbeitsuchend bist. Dementsprechend hast Du auch sicher Zeit, Dich selbst um die Wohnungssuche zu kümmern.