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Bezahlt das Sozialamt teils meine Wohnung???

gefragt von JinJuJinJu am 15.02.2009 um 20:26 Uhr

Ich werde bald 18. und dann bin ich zu alt für ein Pflegeverhältnis. Meine Mutter lebt nicht mehr. Mein Vater will nichts von mir wissen, verdient aber sehr viel. ungefähr 5.000€ brutto. jetzt brauche ich eine wohnung..... wo muss ich mich melden? Sozialamt? ich hab gehört, dass sie die wohnkosten bis zu 250€ bezahlen? kalt oder warmmiete? ich bin total ratlos, freue mich auf jede antwort

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geld x 22.749 wohnung x 4.644 sozialamt x 306

RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 15. Februar 2009 20:34
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Warum bleibst Du nicht bei Deiner Pflegefamilie ? Ansonsten ist es ja so, dass Du derzeit -natürlich indirekt- Pflegegeld vom Jugendamt erhälst. Wenn die Jugendhilfe ausläuft und Du Dir eine Wohnung suchen musst, dann musst Du unter Beifügung des Aufhebungsbescheides vom Jugendamt einen Antrag stellen

a) bei der BAFÖG Stelle, wenn Du in einer schulischen Ausbildung stehst

b) bei der BAB Stelle des Arbeitsamtes, wenn Du eine berufliche Ausbildung machst oder

c) bei der ARGE, wenn Du noch einen Ausbildungsplatz suchst.

d) Halbwaisenrente über die Rentenversicherung Deiner Mutter

e) Unterhalt vom Vater (Jugendamt müsste da beraten können)


Bibi888
beantwortet von Bibi888 am 15. Februar 2009 20:29
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Kann dir deine Frage leider nicht direkt beantworten, aber ich würde auf jeden Fall mal beim Sozialamt einen Termin ausmachen und auch parallel auch beim Wohnungsamt melden. Über die läuft die Vergabe für Sozialschwächere.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 15. Februar 2009 20:29
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Wenn Du in der Ausbildung bist und nicht bei Deinem Vater wohnen kannst, dann kannst Du Beihilfe beantragen. Deine Miet-und sonstigen Kosten holen die sich dann vom Vater zurück und er wird zur angemessenen Unterhaltszahlung verpflichtet.

Kommentar von Simple_avatar8smallJinJu am 15. Februar 2009 20:32

also ich mache momentan mein abi. habe noch ein jahr vor mir. wieviel unterhalt ist das denn ca? kann man damit leben und ist es von seinem gehalt abhängig?

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 15. Februar 2009 20:36

Das weiß ich nicht genau, aber sie werden das Maximum herausholen. Zumindest steht Dir der Hartz4, bzw. Bafögsatz zu, zuzüglich der Miete einer angemessenen Wohnung. Vorher wird aber versucht, Argumente zu finden, Dich bei Deinem Vater unterzubringen. Mir war das Bafög damals zu wenig, aber ich habe noch Finanzspritzen vom Opa bekommen. Leben kann man davon schon, sehr sparsam.

Kommentar von Simple_avatar8smallJinJu am 15. Februar 2009 20:41

das dachte ich mir schon. aber ich habe jetzt die letzten monate schon alles versucht, mein so genannter vater blockt total ab. er will nichts von mir wissen und tut so als würde er mich nicht kennen. die können mich doch nicht zwingen bei so einem menschen zu leben???? :-(

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 15. Februar 2009 20:50

Nein, der wird sich wohl auch weigern. Aber er wird sich noch umgucken. Denn er wird schon an seiner Brieftasche gepackt, weil er die Verantwortung für sein Kind übernehmen muss. Sprich ruhig mal beim Jugendamt vor. Du bist ja noch keine 18 und die müssen Dir schon sagen,wie es weitergehen soll.

Kommentar von Rabbicook am 15. Februar 2009 23:04

Dein Vater ist Dir gegenüber Unterhaltspflichtig.
Wenn er Dich nicht in seiner Wohnung haben will, muß er Dir eine angemessene Unterkunft finanzieren. Lass Dich am besten beim Sozialamt beraten und stell einen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Hartz4, dann werden die normal ganz schnell tätig von Deinem Vater den Unterhalt einzufordern.


anonym
beantwortet von SimoneAndrea am 15. Februar 2009 20:29
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wenn du 18 bist und du noch zur schule gehst muss dein vter unterhalt an dich zahlen, also für dich aufkommen...das ist auch so bei ner schulischen ausbildung..oder studium.... wenn ich da falsch informiert bin dann korigiert mich


bitmap
beantwortet von bitmap am 15. Februar 2009 20:29
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''wo muss ich mich melden?''

Bei deinem Vater ... zwecks Unterhalt.


anonym
beantwortet von Knicklicht am 15. Februar 2009 20:28
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ja, du kannst auf jeden Fall Wohngeld beantragen. leider weiß ich nicht hundertpro wo man das macht - aber beim sozialamt bist du auf keinen Fall verkehrt. Eine Überlegung wäre es auch wert, gerichtlich gegen Deinen Vater vorzugehen. Wenn er finanziell in der Lage ist, dich zu unterstützen, dann muss er das auch tun...

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 15. Februar 2009 20:30

jooo das Jugendamt ...wird Dir die Kohlen vom Vater holen..

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 15. Februar 2009 20:34

... wenn er denn welche hat. Das Jugendamt (welches schließlich Pflegegeld zahlt) wird das längst geprüft haben.

Kommentar von Simple_avatar8smallJinJu am 15. Februar 2009 20:38

mein vater bezahlt das pflegegeld an meine pflegefamilie. 600 euro. eigentlich stehen mir auch mehr zu, glaub ich...


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