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Bezahlt das Harz 4 Amt den Lkw für einen Umzug (ca. 230 km)??

Frage von DeniseP DeniseP

Hallo zusammen..

Mein Lebensgefährte (24), mein Sohn (3) und ich (23) sind am 27.12.2008 von Osnabrück nach Wegberg gezogen, da die Mutter meines Lebensgefährten verstorben ist und wir uns um die Familie kümmern wollten, doch leider kommt alles anders. Mein Sohn wird von der Familie beleidigt und vor kurzen sogar geschlagen, er muss in einem kleinen Abstellraum ohne Heizung schlafen aus Platzmangel und war deshalb vor kurzen schon richtig derbe krank. Zudem finden wir hier weder Arbeit noch eine Wohnung. Uns gehts so schlecht das wir so schnell wie möglich wieder hier weg wollen. In Osnabrück kann mein Lebensgefährte sofort wieder arbeiten und eine Wohnung haben wir dort auch, welche vom Amt genehmigt wurde. Nur den Lkw ,den wir für den Umzug benötigen können wir uns ohne unterstützung nicht leisten. Wird bei solchen Fällen der Lkw vom Amt übernommen?? Wir können hier wirklich nicht weiter wohnen!!

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Antworten (5)

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Wenn die Arge die Wohnung Deines Lebensgefährten als angemessen genehmigt und den Umzug für notwendig erklärt hat, könnt ihr auf der Arge einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen!

    Wichtig:

    Der Antrag muß vorab gestellt werden!

    In dem Antrag muß genau beschrieben werden, mit €-Beträgen, was alles beantragt wird!

    Hilfsweise könnt ihr auch ein zinsloses Darlehen bei der Arge beantragen.

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    Antwort von Malkia Malkia

    Schau mal hier: http://www.umzugsauktion.de/ratgeber/umzugshilfe-arge.shtml

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    Antwort von freakyfrank freakyfrank
    1. Du solltest drei KVA`s von Autovermietungen rechtzeitig vor dem vorgesehenen Termin beim Amt vorlegen. In der Regel steht im ersten Bescheid dann sinngemäß: Die Kosten des günstigsten Autovermieters werden, gegen Nachweis der Zahlung übernommen. D.h.: Ihr müß in jedem Fall von den laufenden Leistungen in Vorkasse treten. Unbedingt nach der Höhe der notwendigen Kaution fragen!

    Nun zum Punkt zwei der Strategie: Nach dem Erhalt des ersten Bescheides beantragst du noch die Übernahme der voraussichtlichen Kraftstoffkosten ( Anfallende Km x aktueller Preis pro Liter Diesel) und die gesetzliche (lächerliche) Helferpauschale von € 50,-. Diese Posten werden in der Regel vorab vom Amt erstattet. (Nicht vergessen das Umzugsauto fest für den vorgesehenen Termin zu buchen!) Eventuell hat euer Amt sogar schon einen Rabatvertrag mit einer Autovermietung - dann entfällt Punkt 1. Nach dem Umzug wird mit der Autovermietung abgerechnet und die Rechnung umgehend beim zuständigen Amt eingereicht. Unbedingt darauf hinweisen, dass ihr durch das vorschießen der Umzugskosten kein Geld zum leben mehr habt. (Evtl. Kopie des Aktuellen Kto.-Auszuges beifügen) Nun liegt es in der Hand des Amtes, ob ihr euer Geld zügig wieder erstattet bekommt. Viel Glück !

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    Antwort von guthoftransp guthoftransp

    ja wird genehmigt,das amt zahlt sogar eine Umzugsfirma preisangebot holen und auf dem amt abgeben.wenn die wohnung vom preis her genehmigt worden ist ohne das du was drauf zahlst wird das genehmigt.

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    Antwort von DeniseP DeniseP

    Dankeschön für die schnellen Antworten ich werde gleich morgen mit dem Arbeitsvertrag zum Berater gehen vielleicht habe ich ja Glück.. Ihr seid echt spitze!!!!!!

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