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Bezahlt das Arbeitsamt 2te Wohnung ?

Frage von green70 green70

Hi,

also ich bin 23 jahre, besitze kein auto und finde in meinem wohnort zur zeit keine arbeit. Deshalb wollte ich fragen ob es möglich ist, das wenn ich in einer anderen stadt einen arbeitsplatz habe und deswegen in der anderen stadt noch eine wohnung mieten muss, ob das arbeitsamt mir für die 2te wohnung die miete zahlt ?Wenigstens bis die 3 monatige kündigungsfrist meiner alten wohnung vorbei ist, Danke.

Grüße

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Antworten (10)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Das sind die sogenannten Mobilitätszulagen. Diese "Kann"-Leistungen sind möglich, aber werden nicht gerne gegeben. Die Sachbearbeiter beim Amt sind da auch manchmal nicht informiert...

    http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0305300

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Einzige richtige Antwort. DH

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    Danke!

  • 15
    Antwort von MrSavage MrSavage

    Mit Sicherheit nicht!

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    Diese Info ist nicht richtig.

    Kommentar von MrSavage MrSavageMrSavage

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht!

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    Hier geht es nicht um deine Vorstellungskraft, sondern um Hinweise auf mögliche Leistungen. Hast du einen Link oder sonstwas ausser deiner Vorstelungskraft?

  • 4
    Antwort von Mucker Mucker

    Nein - dafür ist das AA nicht zuständig !

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    und ob.

  • 3
    Antwort von Cornyx Cornyx

    Das ist eine heikle Situation ohne Unterstützung!

    Die Kaution der neuen Wohnung in Verbindung mit den 3 Monaten der alten Wohnung kannst du als Kredit anfragen und musst den dann ab bezahlen.

    Nen Job zu bekommen dauert doch auch seine Zeit, also werden es wohl nicht die gesamten 3 Monate, oder?

    Auf der anderen Seite: Zelt Abbruch hier und Aufbau in der neuen Stadt in der Probezeit von 3 Monaten ist auch wieder so eine Sache!!

    Scheiß Situation, die du im Fall des Falles mit dem Fallmanager besprechen solltest.

    Wäre schade wenn du da raus gehen würdest mit den Worten: Toll jetzt hab ich Arbeit, kann sie aber nicht umsetzen.

  • 2
    Antwort von Shany Shany

    Natürlich zahlt das AA das nicht warum auch!!

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    Zur vermeidung von arbeitslosigkeit!

  • 1
    Antwort von UtaHeidi UtaHeidi

    Ist alles relativ:

    Also es zählt auch die Entfernung und man muss nicht gleich eine Wohnung mieten, ein Zimmer reicht und abhängig davon, welche Arbeit man anstrebst bzw. angeboten bekam, ist es Verhandlungssache mit dem zukünftigen Arbeitgeber.

    Ich könnte mir aber denken, dass das Arbeitsamt da genaue Auskunft geben kann, weil wir hier fast alle keine Sachverständigen sind!

  • 1
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Nein, warum sollten die?

    Aber den Umzug kannst Du steuerlich geltend machen.

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    Auch diese Info ist nicht richtig.

  • 1
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Nein, das Arbeitsamt zahlt dies nicht.

  • 1
    Antwort von Luky97 Luky97

    Nein, du musst die 1ste dann aufgeben.

  • 0
    Antwort von laurajane29 laurajane29

    Auf gar keinen Fall zahlen die, ob die für einen Umzug bezahlen würden, da bin ich mir nicht sicher!

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