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Antworten (7)
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daeversdaevers
Bei 500€ solltest du ergänzend Sozialhilfe beantragen.
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DerHansDerHans
Das Arbeitsamt nicht. Für dauernd Erwerbsunfähige unter 65 Jahren gibt es die Grundsicherung. Die Beträge sind die gleichen, wie bei Hartz IV. Zuständig ist das Sozialamt.
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anitarianitari
Du meinst sicher Erwerbsunfähigkeitsrentner.
Wohngeld beantragen.
Kommentar von
anitarianitari Hier http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Sozialhilferechneri.php?ergaa=&bl=0&ap0=0&ap1=0&ap2=0&ap3=0&ap4=0&st=0&mm=300&nk=100&hk=50&qm=75&ws=nein&m0=0&m1=0&m2=1&m3=0&m4=0&all=nein&mi2=ja&ek=500&ki=0&ee=1&fz=0&v0=50&ergtyp=0&lS=08&Seite=1&openmenue=26&opensub=653 kann man selbst errechnen ob man zusätzliche Sozialleistungen bekommt. HartzIV-Satz ist, ich glaub bundesweit, 359 € eine Person
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franz3franz3
Um Leistung vom Arbeitsamt beziehn zu können, muss man unter anderem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das ist bei einem Frührentner nicht der Fall. Also: Nein.
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corsa678corsa678
wenn die rente die höhe von hartz 4-unterstützung überschreitet: NEIN !!!
Kommentar von
kieslatscher wie hoch sind denn die leistungen von hartz 4 ?
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babyosbabyos
kommt auf die höhe der rente an
Kommentar von
MrRoBoToMrRoBoTo wenn man 500€ rente bekommt??
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Danke