Bezahlt BG-Versicherung auch TAXI zur Schule und zurück?

4 Antworten

Nachfragen...theoretisch, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt zur Schule zu kommen, ist das durchaus möglich.

Hallo :)

Mir sind solche Regelungen bekannt, wenn etwa kein persönlicher Transport durch die Eltern erfolgen kann & der Bus aufgrund der Verletzung (Krücken, Gipsfuß usw.) nicht zumutbar wäre. Da wird dann seitens dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung alles ausgelotet, wie mand as Taxi umgehen kann --------> kostet ja Geld..

Schließlich wird das Taxi erst dann genehmigt, sollten alle Eventualitäten sich als nicht möglich erweisen. Geschenkt gibt's leider nix!

Ich wünsche dir gute Besserung :)

Ich habe leider keine andere Möglichkeit. Die BG Versicherungen bezahlt mir sogar jeden Taxifahrt zur Reha und zurück

@Aaruran98

Versuche es einfach :)

Nur im Ausnahmefall. Fahrten zur Behandlung sind grundsätzlich anders zu bewerten als Fahrten zur Tätigkeit (in deinem Fall der Schulbesuch). Auf jeden Fall wird eine ärztliche Verordnung benötigt, ich rate dringend davon ab sich einfach ins Taxi zu setzen, sich zur Schule fahren zu lassen und die Rechnung der BG zuschicken (bei dir wird das ein Gemeindeunfallversicherungsverband oder eine Unfallkasse sein).

Setz dich mit der BG/UK in Verbindung und frag nach, am besten vorher. Sonst könnte es sein dass du auf den Kosten für's Taxi sitzen bleibst.

Die BG/UK zahlt viel, aber längst nicht alles. Man steht sich besser als bei der "normalen" Krankenversicherung, aber vorsicht: auch der Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung kennt Grenzen. Im Zweifelsfall vorher fragen.

Ach, und noch ein Tipp: wenn du zur Schule gehen kannst bist du für die Unfallversicherung arbeitsfähig. Ich weiß jetzt nicht wie lange der Unfall zurückliegt, aber bei Kreuzbandrissen kann es durchaus sein, dass es zu einer Rentenzahlung kommt. Die gibt es auch für Schüler, wie hoch die Rente ausfällt und für welchen Zeitraum diese gezahlt wird hängt von der MdE und von deinm Alter ab. Verlier das nur nicht aus den Augen, notfalls einfach einen formlosen Antrag aif Gewährung einer Unfallrente stellen.

 Bezahlt BG-Versicherung auch TAXI zur Schule und zurück?

Kann ich mir nicht vorstellen. Die BG zahlt alle Behandlungskosten, sowie auch Fahrten zur Reha oder zur ärztlichen Behandlung, wenn dazu ein ärztliches Artest vorliegt.

Fahrten in die Schule haben mit den Behandlungskosten nicht das geringste zu tun. Außerdem sollte man den Heilungsprozess erst mal abwarten, bevor man wieder in die Schule geht. Dazu wird dir mit Sicherheit dein behandelnder Arzt etwas sagen können.

Gruß N.U.

Ich habe einen bis auf weiteres gültigen Taxischein und darf zu Arztterminen und Therapien gefahren werden . Selbst die Fahrten zu Gutachtern werden übernommen. 

Wäre ich bereits wieder eingeschränk dienstfähig, aber durch das Unfall Trauma NICHT in der Lage eigenständig mit dem privaten Fahrzeug zu meiner Praxis zu kommen, käme auch hier der Beförderungsschein zum tragen ( das steht im Kleingedruckten ) . 

Nun ist es so das ich direkt bei der BG versichert bin ( über meine eigene Praxis ) und so auch entsprechend höhere Beiträge habe .

Ob das bei indirekten Versicherten auch so ist weiß ich nicht 100%,  kann es mir aber gut vorstellen, deshalb mein Hinweis den Einzelfall prüfen zu lassen. 

@user8787

 Ich habe einen bis auf weiteres gültigen Taxischein und darf zu Arztterminen und Therapien gefahren werden . Selbst die Fahrten zu Gutachtern werden übernommen. 

Richtig - sind alles Kosten die mit der Behandlung im Zusammenhang stehen.

 Wäre ich bereits wieder eingeschränk dienstfähig, aber durch das Unfall Trauma NICHT in der Lage eigenständig mit dem privaten Fahrzeug zu meiner Praxis zu kommen, käme auch hier der Beförderungsschein zum tragen ( das steht im Kleingedruckten ) . 

Dies ist möglich - nur sehe ich hier keinen Zusammenhang mit dem Besuch einer Schule.

Außerdem gehe ich davon aus, dass ihm sein behandelnder Facharzt hier weitere Informationen geben kann - was sinnvoll ist / was möglich ist / und was man nicht tun soll.