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Bezahler Urlaub bei drohendem Konkurs

gefragt von quadlevquadlev am 01.08.2009 um 12:27 Uhr

Ich wurde am Freitag, 31.07.2009 von meiner Arbeit freigestellt (Spedition mit 400 LKW)! Wir Fahrer sollen erst mal drei Wochen Urlaub machen und abwarten. Da mir noch der Hauptteil meines Juni Gehaltes fehlt (800€ Abschlag zum 10. des Monates und der Rest zum 15. bis 20. des Monates) möchte ich nicht länger warten und schnellstmöglich bei einer neuen Firma anfangen.

Mir wurde bei einem Abschlußgespräch gesagt, der größte Fehler wäre nun zu Kündigen (es fehlt ja noch das komplette Juli Gehalt & ein Teil vom Juni)!

Das Konkursverfahren wurde nur für die Österreichische Holding eröffnet, aber nicht für die Deutsche GmbH bei der ich angestellt bin. Da die Kohle von der Holding (als Mutter aller Dinge) dem Masseverwalter unterliegen, bekomme ich wohl so schnell kein Geld.

Auf die Agentur für Arbeit brauche ich auch nicht zu gehen, da ohne Konkurseröffnung auch kein Konkursausfallgeld gezahlt wird.

Einfach kündigen scheint mir auch nicht sinnvoll und ist nicht rechtens (ich verliere zudem den Anspruch auf mein Geld)!

Ich könnte kommende Woche eine neue Arbeit aufnehmen.

Besten Dank im Voraus

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Schafilein
beantwortet von Schafilein am 1. August 2009 12:36
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Ich habe ebenfalls bei einem Betrieb mit drohender Insolvenz gearbeitet und bin dort viel viel zu lange geblieben!!!! der Betrieb schuldet mir heute noch 3000 euro und ich war sogar vor Gericht deswegen aber das lohnt sich alles überhaupt nicht selbst wenn das Gericht dir das Geld zuspricht bekommst du überhaupt nichts davon... Insolvenzgeld vom Arbeitsamt bekommt man 3 Monate rückwirkend vom Lohn was noch offen steht d. h. wenn er heute zb Insolvenz anmeldet die 3 Monate zurück rechnen bei mir war es allerdings schon ÜBEr diesen 3 Monaten hinaus fällig somit habe ich kein Geld gesehen ich gebe den Rat gehe so schnell wie möglich schreib dich krank (da kann dein AG noch froh sein für das Geld was er von der Krankenkasse bekommt wobei da auch was offen stehen wird) aber dann hast du die Zeit dich neu zu bewereben und wenn du was in Aussicht hast kannst du selber kündigen da kannst du dann auch auf das Arbeitslosengeld verzichten ist die Einzige möglichkeit da noch einiger maßen gut rauszukommen aber so wie es jez is und vor allem bei einer GmbH hast du keine Chancen dein Geld zu sehen! Wenn dann geh schon jetzt mit dem Lohn zum Arbeitsgericht du musst deinen Arbeitgeber allerdings vorher schriftlich Anmahnen und ihm noch eine Woche Zeit geben und schicke ALLES per Einschreiben/Rückschein! Aber GEHHHHHH und meld dich krank!!!!


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anonym
beantwortet von bomagutefrage am 1. August 2009 12:48
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Warum solltest du deinen Anspruch auf dein ausstehendes Gehalt aus der Vergagenheit verlieren? Es steht dir zu und du wirst das Geld bekommen, wenn denn welches das ist. Wenn du länger bleibst, erhöht sich natürlich das Risiko, dass noch mehr Zahlungen rückständig werden und du so noch mehr Geld verlierst, falls die Firma dann tatsächlich insolvent werden sollte. Wenn du also Aussicht auf eine andere Stelle hast, dann greif zu und versuche, die Verluste so klein wie möglich zu halten.


anonym
beantwortet von mialena am 1. August 2009 12:32
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erkundige Dich einmal beim Arbeitsamt, ich habe im Fernsehen gesehen, wenn man von dem Konkurs weiss, muss man sich schon dort melden da sonst Geleder, die einem zustehen verloren gehen. Frag einmal dort nach. In dem Bericht ging es um 2 Frauen, die davon wussten , 2 Monate kein Geld bekamne, das war dann verloren


InfoDieter
beantwortet von InfoDieter am 2. August 2009 16:41
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Deinen bestehenden Lohnanspruch aus der Vergangenheit verlierst du auf gar keinen Fall. Ob du das Geld aber tatsächlich auch bekommt, wenn die Firma Insolvenzantrag gestellt hat ist einer andere Frage.
Denke daher in die Zukunft. Wenn du tatsächlich eine neue Stelle in Aussicht hast ergreife diese Chance.
Kündige den Arbeitsvertrag, notfalls sogar fristlos. Es liegt ein wichtiger Grund vor, dann dein Arbeitgeber in mit kardinalen Pflichten aus den Arbeitsvertrag in Verzug (Lohnanspruch und Beschäftigungsanspruch). Diese Pflichtverletzung hat dein Arbeitgeber dir gegenüber auf jeden Fall zu vertreten.
Fordere in dieser Kündigung zugleich mit Fristsetzung von einer Woche dein restlichen Lohn ein. Nach Fristablauf gehe zum Arbeitsgericht, solange noch kein Insolvenzantrag gestellt ist, und mache deine Gehaltsansprüche geltend.
Ergreife dann deine Chance und nehme die neue Stelle an.
Das ist das einzig vernünftige an deiner Stelle.


anonym
beantwortet von mig112 am 1. August 2009 12:31
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Wieso solltest du den Anspruch auf DEIN Geld (aus der Vergangenheit) verlieren??? Nur im Falles des Konkurses würdest du hintenanstehen...

Wäre ich an deiner Stelle, würde ich baldmöglichst den Job wechseln!


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