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Bezahlen Halloween-Schäden am Haus die Versicherung?

Frage von Ginkgoblatt Ginkgoblatt

Hallo! Ich war gestern nicht zuhause. Ein Licht war noch an (Wohnzimmer wegen Katze), und sah aus, als ob wir noch zuhause gewesen wären. Anscheinend haben Halloween-Kinder angeklingelt und wollten was haben. Da ich nicht da war, konnte ich ihnen nichts geben. So. Als ich gestern Abend wieder kam, sah ich, dass mein Auto und die Haustür zerkratzt waren (Das Auto stand in der Einfahrt). Außerdem wurde ein Ei gegen unser Haus geworfen (Habe ich schon weggemacht, Kein Problem). Also, zahlt das eine Versicherung? Vielen Dank! PS: Die ganze Rechte Seite wurde mit Kratzern versehen.

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Antworten (14)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerTroll DerTroll

    oh mann, der Streich darf natürlich nicht in Sachbeschädigung enden. Wenn du generell gegen so etwas versichert bist, gilt das natürlich auch für Halloweenstreiche. Ich sag mal so, das mit dem Ei ist noch das höchste, was ich ok finde. Kriegt man mit Wasser wieder Weg. Das zerkratze Auto geht zu weit. Deshalb würde ich auf jeden Fall Anzeige (gegen unbekannt) stellen.
    Bei mir war es so, daß ich ab ca. 20 Uhr zu Hause war und dummer Weise gemerkt habe, daß ich meinen Süßigkeitenvorrat schon selbst verbraucht hatte. Naja haben dann extra den ganzen Abend im dunkeln gesessen und erfolg gehabt :)

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    Antwort von Vagabundo Vagabundo

    Das dürfte unter "Vandalismus" fallen und ob das miteingeschlossen ist, das kannst Du im Vertrag nachlesen. Pauschal lässt sich das leider nicht beantworten.

  • 2
    Antwort von Morginzez Morginzez

    Also, der Titel ist sehr lustig :D Aber, ich glaube schon. Ansonsten würde ich die Drecks-Gören auch anzeigen. Die beste Initiatieve ist, da bleiben und dann mit Eiern zurückwerfen. Ich hasse dieses Halloween geklingel, es kommt nicht mal von hier und ist auch kein offizieller Feiertag. Nikolaus okay, aber Halloween? ÄhÄh.

  • 1
    Antwort von Noergelix Noergelix

    Hast Du eine Kaskoversicherung? Die deckt solche Vandalismus-Schäden ab. Ansonnsten hast Du evtl. Pech, wenn Du die Bengels nicht kriegst...

    Kommentar von Koechlein1948 Koechlein1948Koechlein1948

    können auch mädels gewesen sein oder?

    Kommentar von Vagabundo VagabundoVagabundo

    Niemals ! ;-)

    Kommentar von Noergelix NoergelixNoergelix

    Trotzdem Bengels. Mädels können u.U. noch schlimmere Finger sein als die Jungs. Die erwünschte Emanzipation und Entmannung haben Früchte getragen, wie man landauf-landab sehen kann...

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    Antwort von eliag eliag

    Ist wohl der Versicherung egal, ob gestern Helloween war oder anderes. Es hätte auch so in einer Nacht passieren können. Erstmal Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Schon aus versicherungstechnischen Gründen. Ich hoffe, du hast keine Garage?

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    Antwort von Rabe8 Rabe8

    Jugendliche Schweine waren das warscheinlich.

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    Antwort von Koechlein1948 Koechlein1948

    Das ist schon eine Unsitte die von Amerika nach Deutschland übergeschwappt ist.Auf jeden fall eine Anzeige gegen Unbekannt machen sonst zahlt auch keine Versicherung und dann am Montag mit dem Versicherungsunternehmen Telefonieren

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    Antwort von anjanni anjanni

    Die Schäden am Auto zahlt die Vollkasko.

    Die Schäden am Haus zahlt die Gebäudeversicherung nicht, da es sich ja nicht um Schäden durch Naturkatastrophen handelt. Vandalismus ist da eher nicht abgedeckt.

    Ich würde mal in der Nachbarschaft herumfragen, welche Kinder im fraglichen Zeitraum bei den anderen Nachbarn geklingelt haben und mir dann die Eltern vorknöpfen... Wenn die Kinder älter als 7 sind, sind die Kinder und deren Eltern haftbar.

    Auf jeden Fall würde ich erst mal Anzeige bei der Polizei erstatten. Das wird auch für die Versicherung wichtig sein.

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    OB das Kinder waren?? - Empfehle eine Anzeige gegen Unbekannt, evtl., zahlt dann die Versicherung.

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    Antwort von kruemel70 kruemel70

    Da musst Du mal in die Vertragsunterlagen schauen, ob Vandalismus in Deinem Fall versichert ist.

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    Antwort von mask1 mask1

    Ich fürchte, da hast Du Pech gehabt.

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    Antwort von kingosalex2 kingosalex2

    Es gibt keine Beweise, dass es Kinder waren von daher würde ich Nein sagen, ich kann mich aber auch irren.

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    Antwort von wernilein wernilein

    habs schon verstanden,frag mal bitte bei deiner Versicherung nach,könnte sein ,das du dafür aufkommen musst,..

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    Antwort von Ginkgoblatt Ginkgoblatt

    Sorry, meinte "Bezahlt die Versicherung Halloweenschäden am Haus..."...

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