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bez: Hartz IV u arge

Frage von megahazi megahazi

hallo liebe leute habe momentan ein problem mit der arge das ist jetzt aber schon 2 monate her wie lange dauert es denn ein termin bei dem sozialgericht zu bekommen??? kriege seit 2 monaten kein einzigen cent u kann momentan natürlich meine miete nicht bezahlen usw....weiss jemand wie lang das dauern kann u ob man das nicht beschleunigen kann ist natürlich bei meinem anwalt ......würde mich sehr freuen über ne antwort ..best regards megahazi

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Antworten (4)

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    Antwort von vollyhn vollyhn

    So einfach ist das mit der Klage nicht. Wenn ein Bescheid da ist, der Dir ALG II versagt, musst Du zunächst innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Gefällt Dir der darauf ergehende Widerspruchsbescheid nicht, ist die Klage zum Sozialgericht zulässig. Ist ein Bescheid noch nicht ergangen, kannst Du sog. Untätigkeitsklage zum Sozialgericht erheben, wenn seit der Antragstellung sechs Monate ohneBescheid vergangen sind. Das SozG kann dann die Arbeitsagentur bzw ARGE zum Erlass eines Bescheides verurteilen. So ist das Verfahren, auch wenn man bis zum Abschluss verhungert sein könnte, leider!

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    Antwort von Samml Samml

    Suche Dir einen Anwalt für Sozialrecht, für Dich wird es Prozeßkostenhilfe und den Beratungsschein direkt beim Anwalt geben.Verhungern lassen darf Dich keiner in Deutschland, denn Hilfe zum Lebensunterhalt steht selbst den Leuten auf der Straße zu und die holen sich die Kohle für die nächste Flasche auch jeden Tag.

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    Antwort von holodeck holodeck

    Wenn kein Verschulden etc. deinerseits vorliegt, die eine Totalsperre rechtfertigen: hole dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein, mit dem gehst du zu einem pfiffigen Anwalt für Sozialrecht (der kostet dich dann nichts). Dieser kann dann erstens ganz anders Druck machen bei der Arge und zweitens eine einstweilige Verfügung auf Vorschußleistungen auch ohne Bescheid beantragen. Die geht dann recht flott binnen weniger Tage über die Bühne. Außerdem gleich noch zum Sozialamt gehen, die holen sich im Zweifel, das Geld, was sie dir geben, bei der ARGE zurück.

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    Antwort von brosch544 brosch544

    Das ist garnicht so leicht zu beantworten, denn das bestimmt das Gericht selbst. Aber es empfiehlt sich zum Rechtspfleger des Gerichts zu gehen und evtl. über ihn die Klage zu formulieren bzw, einzureichen. Er kann vielleicht die Dringlichkeit bestätigen. Ich nehme an, dass Du keine Rechtsschutzversicherung hast(da könntest Du nach Bestätigung der Versicherung, Deckungszusage, zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Ich drücke Dir den Daumen; viel Glück !

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