Wer legt fest, welcher Wohnraum vermietet werden darf. Z. Bsp. Vermietung im Winter bei zu dünnen Wänden oder mangelhafter Isolierung. Gibt es gewisse Richtlinien und wo könnte ich eventuell nachlesen?
Bewohnbarer Wohnraum
Antworten (5)
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2Antwort von
maganzmaganz
Entscheidend ist, was als Standard-Wohnqualität gewertet wird (ergibt sich wahrscheinlich am ehesten aus Gerichtsurteilen, ob jemand die Leitlinien daraus zusammengefasst hat, weiß ich nicht). Die Kriterien sind dann aber sicherlich nicht "zu dünne Wände" oder "mangelhafte Isolierung", sondern "mangelhafte Heizmöglichkeit" oder "überhöhte Heizkosten". Wenn das zum Steitfall werden soll, muss die Situation aber schon sehr drastisch sein (kein dauerhaftes Aufheizen auf 20-22 Grad möglich) oder exorbitante Heizkosten.
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2Antwort von
user91user91
grundsätzlich die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes:
- Schalldämm-Maße
- Wärmedämmung
- Raumhöhe
und vieles anderes mehrKommentar von
maganzmaganz Die Bauordnung enthält Vorschriften für die Errichtung von Neubauten. Hier geht es offensichtlich um eine schon bestehende Wohnung und die Zumutbarkeit für Mieter.
Kommentar von
chsteiger52 Richtig - es geht um bestehenden Wohnraum - einen sogenannten Anbau. Dieser wurde zur Vermietung an Urlauber konzipiert. Die Wohnungen sind mit Heizkörpern ausgestattet. Es stellt sich nur die Frage, ob wegen der dünnen Außenwände und fehlender Isolierung der Wohnraum überhaupt für eine dauerhafte Vermietung geeignet ist. (Heizkosten etc.)
Kommentar von
maganzmaganz Wie geige schon bemerkte ändert die Frage der Heizkosten nichts an der grundsätzlichen Vermietbarkeit. Der Mieter kann ja die Bausubstanz jederzeit einsehen und wird wohl keinen Vertrag abschließen, wenn er nicht von der Bewohnbarkeit überzeugt ist. Wenn dort noch nie geheizt wurde, ist eine Heizkosten-Kalkulation natürlich sehr schwer (wird ständig geheizt oder nur abends oder an Wochenenden, wie warm wird der nächste Winter, wird eine Front vom Haupthaus mitgeheizt). Sollte es irgendwo eine Berechnung durchschnittlicher Heizkosten pro m2 Wohnraum geben, könnte man evt. eine Deckelung auf dieser Basis vereinbaren.
Kommentar von
user91user91 Eine bestehende Wohnung wurde irgendwann mal gebaut, nach den Vorschriften der Bauordnung, also ist die Bauordnung die Basis
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1Antwort von
geigegeige
Festgelegt ist lediglich die Definition von Wohnung: sie muß die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen, gleichgültig, ob die Räume in Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden liegen.
Es muß ein Raum mit Kochgelegenheit (eine baulich als solche vorgesehene Kochnische) vorhanden sein, weiterhin gehört Wasserversorgung, Beheizbarkeit, Ausguß und Abort dazu, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können.
Kann also auch die letzte Bruchbude sein, die vermietet werden darf. Die Geltendmachung von Mietminderungen wg. vorhandener Mängel ist wieder eine andere Sache.
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1Antwort von
LizzyzuetLizzyzuet
Wohnraum muss vom Amt genehmigt werden. Die sollten im Idealfall überprüfen, ob die Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes eingehalten werden. In Hamburg z.B. ist das die HBauO, die Hamburgische Bauordnung.
Vielen Dank für Ihre Antwort - werde sehen, ob ich eine dementsprechende Seite im WWW finde.
http://www.bauordnungen.de/
Danke sehr!!!