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Bewirtungskosten absetzen?

gefragt von SimsalaSimsala am 18.07.2009 um 13:50 Uhr

Ist es möglich dass ich Geträke wie Kaffee und Wasser die ich an meine Kunden ausgebe von der Steuer absetzen kann?Ich hab einen Friseurladen und mein Steuerberater hat es immer unter Werbekosten gebucht, dass ist doch falsch oder?


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Anni70
beantwortet von Anni70 am 18. Juli 2009 13:54
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Nein, das stimmt. Es sind Werbungskosten. Du kannst diese ohne Nachweis bis zu einem Höchstbetrag (weiß leider die genaue Summe nicht mehr), absetzen. Kostenlose Steuerprogramme gabs mal bei Computerbild.de. Selbst, wenn es ein Programm vom letzten Jahr ist, kannst Du die Summe ja dann in etwa einschätzen.


Muffinchen
beantwortet von Muffinchen am 18. Juli 2009 13:55
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Verbuchung als Werbungskosten ist vollkommen in Ordnung. Du hast den vollen Vorteil. Nur Bewirtungskosten bekommst du teilweise als private Kosten verbucht, weil du auch selbst was abkriegst.


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 18. Juli 2009 13:51
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wenn es bisher anerkannt wurde, ist es da richtig!


zj1000
beantwortet von zj1000 am 18. Juli 2009 13:52
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Das ist völlig in Ordnung so - so sind wird es doch als Betriebsausgaben verbucht. Was willst Du mehr ?


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 18. Juli 2009 13:53
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frag den Steuerberater.

Für mich und Deinen Job sind DAS betriebsbezogenen Aufwendungen...what else...



lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 18. Juli 2009 13:54
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Ein Steuerberater kennt sich,glaube ich,mit der Steuererklärung besser aus als ein Friseur.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 18. Juli 2009 13:54
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Wenn man doppelte Buchführung macht, bucht man die Kosten für Kaffee und Kekse auf dem Konto "Aufmerksamkeiten". Diese Kosten werden zu 100% als Aufwendungen vom Finanzamt anerkannt.


anonym
beantwortet von Lisnelda am 18. Juli 2009 13:56
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Ja sichehe ich auch in meiner firma für Cmputer und Werbetechnik.r, das kannst du, mac

Kommentar von Lisnelda am 18. Juli 2009 13:57

Sorry ist heute nicht mein Tag, Ich entschuldige mich für meine Tippfehler!!!

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 19. Juli 2009 17:52

Brauchtest wohl ein Mittagsschläfchen? :-)


antola61
beantwortet von antola61 am 19. Juli 2009 17:26
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das ist schon richtig so...

Bewirtungskosten könntest du nur zu 70% absetzen, weil davon ausgegangen wird, daß du selber auch was verzehrst. Bewirtungskosten sind, wenn du Kunden zum Essen einlädst und ihr dabei irgendwas geschäftliches besprecht...


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