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Bewirtungskosten absetzen?

Frage von Simsala Simsala

Ist es möglich dass ich Geträke wie Kaffee und Wasser die ich an meine Kunden ausgebe von der Steuer absetzen kann?Ich hab einen Friseurladen und mein Steuerberater hat es immer unter Werbekosten gebucht, dass ist doch falsch oder?

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Antworten (9)

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    Antwort von Muffinchen Muffinchen

    Verbuchung als Werbungskosten ist vollkommen in Ordnung. Du hast den vollen Vorteil. Nur Bewirtungskosten bekommst du teilweise als private Kosten verbucht, weil du auch selbst was abkriegst.

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    Antwort von Anni70 Anni70

    Nein, das stimmt. Es sind Werbungskosten. Du kannst diese ohne Nachweis bis zu einem Höchstbetrag (weiß leider die genaue Summe nicht mehr), absetzen. Kostenlose Steuerprogramme gabs mal bei Computerbild.de. Selbst, wenn es ein Programm vom letzten Jahr ist, kannst Du die Summe ja dann in etwa einschätzen.

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    Antwort von antola61 antola61

    das ist schon richtig so...

    Bewirtungskosten könntest du nur zu 70% absetzen, weil davon ausgegangen wird, daß du selber auch was verzehrst. Bewirtungskosten sind, wenn du Kunden zum Essen einlädst und ihr dabei irgendwas geschäftliches besprecht...

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    Antwort von Lisnelda Lisnelda

    Ja sichehe ich auch in meiner firma für Cmputer und Werbetechnik.r, das kannst du, mac

    Kommentar von Lisnelda LisneldaLisnelda

    Sorry ist heute nicht mein Tag, Ich entschuldige mich für meine Tippfehler!!!

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Brauchtest wohl ein Mittagsschläfchen? :-)

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Wenn man doppelte Buchführung macht, bucht man die Kosten für Kaffee und Kekse auf dem Konto "Aufmerksamkeiten". Diese Kosten werden zu 100% als Aufwendungen vom Finanzamt anerkannt.

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Ein Steuerberater kennt sich,glaube ich,mit der Steuererklärung besser aus als ein Friseur.

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    Antwort von brunhilde45 brunhilde45

    frag den Steuerberater.

    Für mich und Deinen Job sind DAS betriebsbezogenen Aufwendungen...what else...

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Das ist völlig in Ordnung so - so sind wird es doch als Betriebsausgaben verbucht. Was willst Du mehr ?

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    Antwort von Meiti23 Meiti23

    wenn es bisher anerkannt wurde, ist es da richtig!

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