Simsala am 18.07.2009 um 13:50 Uhr
Ist es möglich dass ich Geträke wie Kaffee und Wasser die ich an meine Kunden ausgebe von der Steuer absetzen kann?Ich hab einen Friseurladen und mein Steuerberater hat es immer unter Werbekosten gebucht, dass ist doch falsch oder?

Nein, das stimmt. Es sind Werbungskosten. Du kannst diese ohne Nachweis bis zu einem Höchstbetrag (weiß leider die genaue Summe nicht mehr), absetzen. Kostenlose Steuerprogramme gabs mal bei Computerbild.de. Selbst, wenn es ein Programm vom letzten Jahr ist, kannst Du die Summe ja dann in etwa einschätzen.

Verbuchung als Werbungskosten ist vollkommen in Ordnung. Du hast den vollen Vorteil. Nur Bewirtungskosten bekommst du teilweise als private Kosten verbucht, weil du auch selbst was abkriegst.

Das ist völlig in Ordnung so - so sind wird es doch als Betriebsausgaben verbucht. Was willst Du mehr ?

frag den Steuerberater.
Für mich und Deinen Job sind DAS betriebsbezogenen Aufwendungen...what else...

Ein Steuerberater kennt sich,glaube ich,mit der Steuererklärung besser aus als ein Friseur.

Wenn man doppelte Buchführung macht, bucht man die Kosten für Kaffee und Kekse auf dem Konto "Aufmerksamkeiten". Diese Kosten werden zu 100% als Aufwendungen vom Finanzamt anerkannt.
Ja sichehe ich auch in meiner firma für Cmputer und Werbetechnik.r, das kannst du, mac

das ist schon richtig so...
Bewirtungskosten könntest du nur zu 70% absetzen, weil davon ausgegangen wird, daß du selber auch was verzehrst. Bewirtungskosten sind, wenn du Kunden zum Essen einlädst und ihr dabei irgendwas geschäftliches besprecht...