Hallo eine Frage kann ich als unternehmer mit meinen kunden bei einer Bespechrechung oder einer Tagung Zigarreten oder Tabakwaren unter Bewirtungkosten verbuchen
Bewirtungskosten
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DochijunDochijun
Ja, solange e sich im vertretbaren Rahmen hält (also der Teilnehmerzahl angemessen , die ja auch angegeben werden muss). Gg
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TerrorpinguinTerrorpinguin
Ja, das ist möglich. Lies hier mal:
Was zählt zu den Bewirtungskosten?
Bewirtungskosten sind grundsätzlich Aufwendungen, die für Speisen, Getränke und ähnliche Genussmittel wie Gebäck, Kaffee aber auch Zigaretten oder Zigarren zur Bewirtung von Gästen gemacht werden. Entscheidend ist, dass die Bewirtung aus einem geschäftlichen Anlass heraus erfolgt und die Beköstigung eindeutig im Vordergrund steht. Auch die im Zusammenhang mit der Bewirtung anfallenden Aufwendungen wie Trinkgelder oder Garderobengebühren werden als untergeordnete Kosten zu den Bewirtungskosten hinzugezählt. Keine Bewirtungskosten sind dagegen die Raumkosten, z.B. bei Anmietung eines Konferenzraumes, oder auch die Übernachtungskosten für einen Geschäftspartner. Diese können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Hinweis: Es lohnt sich hier genau zu unterscheiden und sich gegebenenfalls vom Restaurant oder Hotel eine differenzierte Rechnung ausstellen zu lassen, denn Bewirtungskosten werden nur zu maximal 70% anerkannt, Betriebsausgaben für Raummiete oder Übernachtung hingegen zu 100%. Hotelrechnungen dürfen nicht auf den Namen des Gastes, sondern müssen auf den des Steuerpflichtigen ausgestellt sein. Die pauschale Beschränkung der Betriebskostenanerkennung auf 70% wird mit einem mutmaßlich hohen Missbrauch begründet.
http://www.b2b-deutschland.de/berlin/recht_steuern/bewirtungskosten/
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