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Bewirtung und Geschenke als Werbungskosten steuerlich absetzbar?

gefragt von downtown am 16.01.2009 um 10:59 Uhr

Ich beziehe kein erfolgsabhängiges Gehalt, habe trotzdem ständigen Kundenkontakt und lade diese auch zu einem Essen ein bzw. überreiche Ihnen zu speziellen Anlässen auch Geschenke. Kann ich als Arbeitnehmer trotzdem die Bewirtung und Geschenke als Werbungskosten steuerlich absetzen? Muss ich bei der Vorlage beim Finanzamt bestimmte Vorlagen oder Begründungen an- bzw. abgeben?

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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 16. Januar 2009 11:04
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Wenn Gehalt bezogen wird, welches nicht erfolgsabhängig ist, dann könnte der Arbeitgeber die Kosten für die Bewirtung von Kunden und Geschenke für diese gegen Vorlage der Rechnungen erstatten und dann die Kosten steuerlich geltend machen. Darüber sollte man eine Vereinbarung mit dem Dienstherren treffen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. Januar 2009 11:03
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das kannst du nur dann ansetzen, wenn du selbständig bist..


groovie
beantwortet von groovie am 16. Januar 2009 11:01
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Das zahlen normalerweise die Firmen also dein AG. Der kanns auf jeden fall absetzen. Bei privat weiß ich es nicht. Aber du solltest mit deinem AG reden, denn normalerweise ist er für solche Sachen zuständig.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 16. Januar 2009 11:39
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Alle für die Sicherung des Verdienstes entstehenden Kosten können steuermindernd geltend gemacht werden.
Es ist also die Frage inwieweit Du dem FA plausibel machen kannst warum Du die Kosten für Bewirtung und Geschenke (diese sowieso nur bis max. 35€) tragen musst und nicht Dein AG. Sonst könnte das FA Dir das so auslegen, dass Du da Freundschaften pflegst und Deine Arbeitsstelle nicht unbedingt davon abhängt, dass Du mit den Kunden Essen gehst oder Geschenke machst weil (siehe meine Vorposter) dieses Kosten sind die normalerweise der AG trägt.
Kann ja sein, dass Du ein so horrendes Gehalt beziehst, dass Dein AG meint darin sind diese Kosten enthalten und wie weit Du den Rahmen ausschöpfst ist Deine Sache. Dann solltest Du es aber auch im Arbeitsvertrag stehen haben oder Dir vom AG bestätigen lassen.


anonym
beantwortet von migrowe am 16. Januar 2009 11:07
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Ja, es sind Werbungskosten, die entsprechend abgesetzt werden können. Essen abzüglich 30% Ersparnis und Geschenke max. 30 Euro inkl. Mehrwertsteuer, da du nicht MwSt-abzugsberechtigt bist.


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