Frage zu den absetzbaren Bewirtungskosten:
Ein Kunde wurde anlässlich der Planung seines Neubaus eingeladen und brachte mangels Kinderbetreuung seine beiden Kleinkinder mit.
Müssen die Kinder ebenfalls unter Rubrik "bewirtete Personen" namentlich aufgeführt werden, oder würde es reichen z.B. inkl. 2 Kinder zu notieren ?
Hilfreichste Antwort - DH.
D.h--genau, HA !!!!