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Bewilligungszeitraum von Kindergeld?

Frage von xxmausejulexx xxmausejulexx

Wie lange ist der Bewilligungszeitraum von Kindergeld? Immer für ein Jahr? Und dann muss man neu beantragen??

Danke schonmal :-)

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Meiti23 Meiti23

    Bis 18jahren durchgehend. danach auf Antrag zb. Ausbildung für die angegebene dauer!

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    Antwort von Maryline Maryline

    Ab und zu schickt das Arbeitsamt einen Fragebogen, der den aktuellen Status überprüft. Spätestens wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat, muss man genau Auskunft geben. Bei Schummeleien oder Versäumnissen kann es viel Ärger geben. Überzahltes Kindergeld wird dann auf Cent und Euro zurückgefordert.

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    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Erst, wenn das Kind die Schule beendet haben könnte, also nach der 10ten Klasse. Dann muss man Bescheinigungen einreichen.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Sehr unterschiedlich:

    Zunöchst bis 18, dann bis zum Ende einer Ausbildung oder eines Ausbildungsabschnitts.

    Selten genau zum Jahresende.

    KnowHow zu Kindergeld ab 18: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

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    Antwort von nitramnenie nitramnenie

    Kann man nicht pauschal beantworten, hängt bei volljährigen Kindern immer davon ab, auf welcher Basis Kindergeld gezahlt wird. Das läßt sich aber problemlos telefonisch bei der Familienkasse abfragen, wann der Termin für die letzte Zahlung gesetzt ist (schriftlich bekommt man das nicht, weil für die Zukunft grundsätzlich keine Bescheide erstellt werden dürfen). Hotline-Nr. ist auf jedem Schreiben zu finden oder unter www.familienkasse.de (sofern die Eltern nicht grade im öffentlichen Dienst beschäftigt sind).

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    Antwort von Eveline Eveline

    Musst Du nicht jedes mal neu beantragen, aber gerade bei älteren Kindern kann es sein, dass die Familienkasse mit Beginn jedes neuen Schuljahres eine neue aktuelle Schulbescheinigung verlangt.

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    Antwort von LeDeSa1 LeDeSa1

    ich hab es bei meiner mutter so mit bekommen das sie einen neuen antrag stellen musste nach dem wir 18 wahren und dan halt auch eine bescheinigung der schule bzw der ausbieldungsstelle beilegen musste

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    Antwort von xxmausejulexx xxmausejulexx

    Wenn das Kind schon über 18 ist und eine schulische Ausbildung macht.... ??!! Dann doch immer für ein Jahr oder?

    Kommentar von nitramnenie nitramnenienitramnenie

    In der Regel bis zum prognostizierten Abschluss der Ausbildung. Das kann das Schuljahresende sein, kann aber auch der angestrebte Abschluss sein - also Ende des letzten Schuljahres. Bei hohen Einkommen der Kinder evtl. Ende des laufenden Kalenderjahres.

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    Antwort von merci27 merci27

    bis mindestens zum 18ten Lebensjahr des Kindes.

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    Antwort von sunnie sunnie

    Das läuft durch! Du musst nur melden, wenn dein Kind berufstätig wird!

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