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Bewilligung der Mietbezuschussung beim Sozialgeld?

Frage von sef999 sef999

Zu mir: 27 Jahre, Studium abgeschlossen.Ich habe ein Antrag gestellt und die Grundsischerung von 347,-wurde bewilligt. Nur bei bei der Bewilligung des Mietgeldes für eine eigene Wohnung will das Amt den Mietvertrag meines Vaters sehen da ich angegeben habe dass ich dort wohne, das kann ich aber nicht machen. Frage worauf kann ich mich berufen wenn ich den Mietvertrag meines Vaters nicht vorlegn will/kann? persönliche Gründe, Gesetz, Antrag bla???

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Antworten (5)

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    Antwort von jochenprivat jochenprivat

    Keine Unterlagen (Mietvertrag) kein Geld. Ist doch völlig ok !

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    auf gar nix kannst du dich berufen.

    lt. recht und gesetz hat man den mietvertrag vorzulegen, wenn man staatliche unterstützung in der richtung beantragen will.

    entweder legst du der arge deinen mietvertrag vor, oder du hast eben keinen anspruch auf mietzuschuss.

    kann ja jeder kommen und behaupten, er zahle miete....

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Jou.

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    Antwort von sef999 sef999

    Erstmal danke für die bisherigen Antworten: ich habe mich wohl sehr schlecht ausgedrückt, darum nochmal eine Erläuterung.Nach Ende des Studiums(während des Studiums hatte ich vorort eine Wohnheimunterbringung gehabt)bin ich jetzt wieder nach hause gezogen, wo aber kein Platz für mich ist, muss also zur zeit da auf der Couch schlafen. Habe dem Amt das auch gesagt und ein Mietvertragvertragvorschlag für eine Wohnung beim Amt vorgelegt. Mein Vater will mich ziemlich schleunigst raushaben und gibt mir den vom Amt gefordert Mietvertrag von ihm nicht. Da muss ich doch eine Möglichkeit haben wie ich auch ohne seinen Mietvertrag an eine eigene Wohnung rann kommen kann?

    Kommentar von support supportsupport

    Liebe/r sef999,

    bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

    Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,

    Tim vom gutefrage.net-Support

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Ich weiß nicht, was du da alles angegeben hast! Grundsätzlich zahlt die Sozialbehörde nur, wenn du den Bedarf nachweisen kannst. Ohne Unterlagen kriegst du also gar nichts!

    Vorschlag: Der Vater soll mit dir einen Untermievertrag machen, also es wäre sowas wie bei einer WG mit dem Vater als Hauptmieter. Solange die Beträge nicht überzogen und nachvollziehbar bleiben könnten dir erfahrungsgemäß etwa 200 Euro all incl. für die exklusive Nutzung eines Zimmers und die anteilige Nutzung anderer Räumlichkeiten bewilligen. Dann müßte der Vater seine Mietunterlagen nicht offen legen.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wohnst Du denn nun bei Deinem Vater oder hast Du eine eigene Wohnung?

    Um Mietzuschuß zu bekommen, mußt Du ja zuerst mal Miete zahlen. Und den Nachweis darüber führt man über einen Mietvertrag...

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