einer Freundin wurde eine Mutter-Kind-Kur bewilligt und das Kurhaus möchte nun, dass der Eigenanteil im voraus geleistet wird. Weiß jemand ob das rechtens ist?
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... bewilligte Kur: muß der Eigenanteil vor Antritt der Kur bezahlt sein?
Frage von
TaimankaTaimanka
Antworten (3)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
medchild Die Regel ist, dass nach Rechnungsstellung der Eigenanteil separat von der Krankenkasse in Rechnung gestellt wird, d.h. nach der Kur! Gute Genesung
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0Antwort von
AuchdazuAuchdazu
Im weiteren kommt es darauf an ob die betreffende Mutter sozialleistungen bezieht und unter der zumutbaren Berechnunggrenze liegt wenn ja muss sie einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen.
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0Antwort von
Volker13Volker13
Ist doch egal. Ob im Voraus oder im Nachgang; bezahlt werden muss es allemal.
Kommentar von
TaimankaTaimanka ist es wohl nicht, da das ganze System auf dem Rücken der Patienten ausgerichtet ist, würde ich auch erst dann zahlen, wenn meine Kur beendet ist, warum vorher?
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danke