Hallo. Eine kurze Frage. Ermittelt man durch das Bewertungsvereinfachungsverfahren die Anschaffungskosten der Vorräte? Bin mir nicht ganz sicher. Danke
MfG Justin
Hallo. Eine kurze Frage. Ermittelt man durch das Bewertungsvereinfachungsverfahren die Anschaffungskosten der Vorräte? Bin mir nicht ganz sicher. Danke
MfG Justin
Mit derartigen Verfahren (z.B. Lifo oder Fifo nach HGB) lassen sich die Kosten für Güter bzw. Rohmaterialien, die weiterverarbeitet werden sollen, bestimmen. Sie fließen somit in den Wert des hergestellten Gutes ein. Die Anschaffungskosten sind die tatsächlich für die erworbenen Güter/Rohmaterialien aufgewendeten Geldeinheiten.
Nein, auch Vermögensgegenstände können damit bewertet werden.
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umlaufvermoegen/Bewertungsvereinfac...
Diese Frage teilen