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Bewertung von nachgeschriebenen Arbeiten

Frage von Maximus40 Maximus40

Die Klasse meines Sohnes schreibt morgen eine Physikarbeit nach, weil die erste zu schlecht ausgefallen ist.

Nun hatte er eine "2" in der ersten Arbeit. Wie verfällt es sich, wenn er in der zweiten Arbeit eine schlechtere Note schreibt?

Welche Arbeit wird dann gem. niedersächsischem Schulgesetz gewertet?

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Antworten (5)

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    Antwort von GIna90 GIna90

    Bei uns hat in so einem Fall immer die bessere Note gezählt. Entscheidet aber immer der Lehrer. Aber da ich denke das dein Sohn nicht der einzige ist der eine gute Note in der ersten Arbeit geschrieben hat, wird der Lehrer bestimmt einfach die bessere Note zählen lassen.

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    Antwort von GianniB GianniB

    Das darf der Lehrer entscheiden, es zählt meistens die bessere.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Wenn die Arbeit nachgeschrieben wird, gilt die erste Zensur nicht mehr. Es gelten ausschließlich die zensuren der nachgeschriebenen Arbeit!

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    Antwort von millionaire millionaire

    Das liegt normalerweise im Ermessen des Lehrers, ob er die 1. Klausur wertet oder nicht. Ich würde abwarten und dann sehen, ob ein Gespräch mit dem Lehrer angeregt werden sollte.

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    Antwort von Baby11 Baby11

    Die bessere Arbeit zählt

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