Die Klasse meines Sohnes schreibt morgen eine Physikarbeit nach, weil die erste zu schlecht ausgefallen ist.
Nun hatte er eine "2" in der ersten Arbeit. Wie verfällt es sich, wenn er in der zweiten Arbeit eine schlechtere Note schreibt?
Welche Arbeit wird dann gem. niedersächsischem Schulgesetz gewertet?
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