1

Bewertung und Bewertungsverfahren für Immobilien bei einer Erbschaft?

Frage von basiccooking basiccooking

Seit geraumer Zeit gibt es ja ein neues Bewertungsverfahren für Immobilien im Falle eines Erbes. Da nun der tatsächliche erzielbare Verkaufswert als Grundlage gilt, müssen Erben wohl kräftiger in die Tasche greifen und höhere Steuern zahlen. Aber wie kann ich denn sicher sein, dass bei unserem Haus das richtige Verfahren angewandt wurde und gibt es Möglichkeiten, die anfallenden Steuern zu mindern?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 1
    Antwort von StefCY StefCY

    Eine beliebte Lösung, Erbschaftsteuer zu umgehen, ist die Überschreibung einer Immobilie auf eine von den Eigentümern der Immobilie gehaltene Gesellschaft in einem EU-Land ohne Erbschaftssteuer.

    Im Fall eines Erbfalles würden so die Aktien der Gesellschaft vererbt (übertragen) werden. Die Besitzverhaeltnisse auf der Ebene der Immobilie bleiben unveraendert.

    Zypern ist ein Land, welches sich gut dazu eignet und bei Leuten, die diese Lösung waehlen, bevorzugt genutzt wird. Weitere Einzelheiten dazu: www.shandaconsult.com

    Schönen Tag!

  • 1
    Antwort von ralfkroell ralfkroell

    Grundlage für die Besteuerung ist der Verkehrswert. Dieser wird vom Finanzamt nach einem pauschalen Verfahren berechnet. Falls Ihr Freibetrag geringer ist als der berechnete Verkehrswert, sollten Sie den Verkehrswert von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen. Tipps dazu erhalten Sie unter http://www.erbschaftsbewertung.de.

  • 1
    Antwort von Heikokress Heikokress

    Hallo, mit Änderung der Erbschaftssteuerreform zum 01.01.2009 ist künftig der Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. Fragt doch mal unter http://www.dersachverstaendige.eu nach. Die bewerten Immobilien bundesweit und das ganze zu einem fairen Preis. Grüße Heiko Kress

  • 1
    Antwort von koenigstiger25 koenigstiger25

    Richtig ist, dass nun der Verkehrswert besteuert wird. Dieser liegt mit Sicherheit höher als der bisherige Bedarfswert. Mit dem neuen Gesetz sind aber auch die Freibeträge erhöht worden, so dass sich das wieder halbwegs ausgleicht und das "ganz normale" Durchschnittseinfamilienhaus weiterhin "steuerfrei" vererbt werden kann...

  • 1
    Antwort von dackelnero dackelnero

    ...also, erzähl mal den ganzen Sachverhalt. aber erst, nachdem du an der Kasse warst.

  • 1
    Antwort von Wolfi0410 Wolfi0410

    ....dass bei unserem Haus das richtige Verfahren angewandt wurde......
    Wurdest Du denn zur Erbschaftssteuer veranlagt? Dann steht doch im Bescheid welche Summe zur Ermittlung der Steuern herangezogen wurde.
    Geh zum FA und lass es Dir erklären.
    Oder war das mal wieder hier ein Schuss in´s Blaue?

  • 1
    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Wohnst Du selbst drin?

    Dann gilt das sowieso nicht, weil es frei bleibt.

    Dann erstmal sehen, ob es sich auswirkt. Für die Erbschaftsteuer gibt es pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000,- Euro. Wenn also die Steuer null ist, warum soll ich mich über die Bewertung aufregen.

    Erst wenn etwas zu zahlen wäre, dann Einspruch gegen den Bescheid und eine andere Bewertung beantragen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.