Ein Verkäufer schickte mir anstatt des zugesicherten voll funktionstüchtigen MP3-Players nur einen defekten USB-Stick . Lässt sich auf keinerlei Reklamation ein. Na gut, war nicht teuer, ist aber ärgerlich. Darf ich den Verkäufer in der Bewertung als Betrüger bezeichnen ?

Du kannst schreiben: "ich fühle mich betrogen"
dagegen kann niemand was sagen

Mit der Bezeichnung "Betrüger" wäre ich vorsichtig! aber Du kannst ihm auf jeden Fall eine ganz miese Beurteilung geben!
Mach es lieber nicht, sondern bleibe bei der Bewertung sachlich.
Betrüger geht nicht, erst wenn ein Gericht das fest gestellt hat, dürftest du ihn so nennen.

Du kannst ihn Betrüger nennen, wenn er gerichtlich des Betruges überführt wurde. Ansonsten kannst du ihn nur mit Fehlinformation, falschen Angaben oder ähnlichem bewerten. Aufpassen, manchmal ist ein Wort schnell raus und nur teuer wieder gut zu machen...
Danke für die Hinweise, habe fast sowas befürchtet und werde in meiner Wortwahl vorsichtig sein.
BesserwissHoch3 am 26. August 2008 18:29 bitte, bitte, aber das gilt nicht nur bei ebay...
Alles klar, Bewertungen schreibe ich allerdings nur dort. Zum Glück sind es 99 % positive, da stellt sich die Frage nicht.

Ich würde schreiben" Vorsicht!V.versendet minderw.Ware,die nicht in Aukt. angeb. wurde
Ja, das ist auch eine Möglichkeit.

Wende Dich an Ebay, die Regeln das und schreiben den Verkäufer an.
Stimmt ! Gute Idee.
Ja, da kann niemand etwas gegen sagen.