Ein Verkäufer schickte mir anstatt des zugesicherten voll funktionstüchtigen MP3-Players nur einen defekten USB-Stick . Lässt sich auf keinerlei Reklamation ein. Na gut, war nicht teuer, ist aber ärgerlich. Darf ich den Verkäufer in der Bewertung als Betrüger bezeichnen ?
Antworten (7)
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4Antwort von
collocollo
Du kannst schreiben: "ich fühle mich betrogen"
dagegen kann niemand was sagen
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3Antwort von
HelmutRnHelmutRn
Mit der Bezeichnung "Betrüger" wäre ich vorsichtig! aber Du kannst ihm auf jeden Fall eine ganz miese Beurteilung geben!
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2Antwort von
skywalker66skywalker66
Ich würde schreiben" Vorsicht!V.versendet minderw.Ware,die nicht in Aukt. angeb. wurde
Kommentar von
338194338194 Ja, das ist auch eine Möglichkeit.
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2Antwort von
BesserwissHoch3BesserwissHoch3
Du kannst ihn Betrüger nennen, wenn er gerichtlich des Betruges überführt wurde. Ansonsten kannst du ihn nur mit Fehlinformation, falschen Angaben oder ähnlichem bewerten. Aufpassen, manchmal ist ein Wort schnell raus und nur teuer wieder gut zu machen...
Kommentar von
NibelheimNibelheim Danke für die Hinweise, habe fast sowas befürchtet und werde in meiner Wortwahl vorsichtig sein.
Kommentar von
BesserwissHoch3BesserwissHoch3 bitte, bitte, aber das gilt nicht nur bei ebay...
Kommentar von
NibelheimNibelheim Alles klar, Bewertungen schreibe ich allerdings nur dort. Zum Glück sind es 99 % positive, da stellt sich die Frage nicht.
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2Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Betrüger geht nicht, erst wenn ein Gericht das fest gestellt hat, dürftest du ihn so nennen.
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2Antwort von
schlossgeistschlossgeist
Mach es lieber nicht, sondern bleibe bei der Bewertung sachlich.
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1Antwort von
danimaus76danimaus76
Wende Dich an Ebay, die Regeln das und schreiben den Verkäufer an.
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Stimmt ! Gute Idee.
Ja, da kann niemand etwas gegen sagen.