Zwischenzeugnis
Frau XY - geboren am X.XX. XXX in XX - hat bei uns in der Zeit vom 1.August 2004 bis zum 25.Januar 2007 den Beruf der Bankkauffrau erlernt.
Während der Ausbildungszeit vermittelten wir XY die den Anforderungen des Berufsbildes "Bankkauffrau" entsprechenden Kenntnise und Fähigkeiten. Sie wurde in dieser Zeit in allen wesentlichen Abteilungen unseres Betriebes ausgebildet. Im Rahmen ihrer Ausbildung hat YX an dem Ausbildungskonzept XYZ erfolgreich teilgenommen.
XY nutzte die gebotenen Möglichkeiten mit großer Aufgeschlossenheit und regem Interesse. Während ihrer Ausbildung eignete sie sich in Theorie und Praxis gute Kenntnisse an. Am 25.Januar 2007 hat XY vor der XYZ die Abschlussprüfung mit dem Gesamtergebnis "gut" bestanden. Seit Beendigung der Ausbildung ist XY in verschiedenen Bereichen unserer Bank eingesetzt. Im Kundenbereich ist sie überwiegend in unseren Geschäftstellen im Service-Bereich und in der Kundenberatung tätig. Über 18 Monate leitete sie eine Ein-Personen-Geschäftststelle. Zur Zeit ist XY als Springerin im Kundenbereich und in Marktfolgebereichen, unter anderem in der Abteilung Marktfolge Aktivgeschäft und der Buchhaltung, eingesetzt.
XY hat in allen Bereichen nach kurzer Einarbeitungszeit selbstständig gearbeitet. Sie erledigt die ihr übertragenen Aufgaben stets pünktlich, sorgfältig und genau. Fortsetzung folgt....................
Vielen Dank für die Hinweise, aber ein paar Fragen bleiben dennoch. Was ist mit "Güte der Ausführung" gemeint? Außerdem habe ich Bauchschmerzen mit dem Ausdruck"leichte Auffassungsgabe". Ist das so gemeint oder verbirgt sich dahinter ein Code? Wie ist das mit der Reihenfolge Kundschaft vor Vorgesetzte? Ist es okay, das keine genauen Tätitigkeiten beschrieben sind? Danke schon mal für Ihre Mühe. MfG
Mit dem Ausdruck "Güte der Ausführung" wollte ich darauf hinweisen dass eine Bewertung fehlt.
Eine leichte Auffassungsgabe meint dass es nicht viele Erklärungsversuche braucht und ist positiv zu bewerten. In Verbindung mit einer schlechten Bewertung wäre dieser Ausdruck negativ zu bewerten, dies ist aber bei Ihnen nicht der Fall.
Ich kenne es sowohl in der Reihenfolge Kunden, Vorgesetzte, Mitarbeiter (Kollegen) als auch Vorgesetzte, Kunden, Mitarbeiter (Kollegen). Beide Versionen sind okay. Was gar nicht geht ist, wenn zuerst die Kollegen und dann die Vorgesetzten genannt werden, dies deutet auf Probleme mit den Vorgesetzten hin.
Als Ergänzung:
Ihr Arbeitgeber sollte Ihnen für die Ausbildung ein separates Zeugnis ausstellen, bitten Sie ihn darum!
Im eigentlichen Arbeitszeugnis sollte dann der Verantwortungsbereich bzw. die genauen Tätigkeiten vor dem bewertenden Teil aufgeführt werden.
Peter Kleinsorge