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Bewerbungsmaterial von der Steuer absetzen?

gefragt von empathy63 am 09.07.2009 um 12:18 Uhr

Ich bin derzeit schwer am Bewerbungen schreiben. Man glaubt garnicht, wie viel Geld man hinlegen muss, bin man alles zusammen hat. Man kann doch einige der Sachen, zum Beispiel beglaubigte Kopien von der Steuer absetzen, oder? Was fällt noch unter diese Sparte und muss ich mir dafür extra Quittungen geben lassen?


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Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 9. Juli 2009 12:19
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100 % ig aber immer mit quittungen


tuppergirl
beantwortet von tuppergirl am 9. Juli 2009 12:22
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wenn du arbeitslos sein solltest, gibt das Arbeitsamt eine Pauschale pro Bewerbung bis zu einem bestimmten Betrag.

Kommentar von Simple_avatar4smallPucki1 am 9. Juli 2009 12:23

pro Bewerbung 5,- €


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 9. Juli 2009 12:21
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Man muß nicht alles beglaubigen lassen. Normale Fotokopien dürften bei Zeugnissen genügen. Da fallen nur noch Kopier- und Portokosten an.


anonym
beantwortet von Keeekse am 9. Juli 2009 12:22
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Müsste unter Webungskosten nach §9 EStG fallen...die sind abzugsfähig


anonym
beantwortet von adamsapfel am 9. Juli 2009 12:23
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Was ich sicher weiss ist, dass du ohne Quittungen nichts absetzen kannst.Mit Quittung kannst du z.B.Bewerbungsfotos im Steuerausgleich geltend machen.



LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 9. Juli 2009 13:19
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Weitere Informationen erhältst Du hier:

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-11492.xhtml?currentModule=home

Hast Du schon mal daran gedacht, Deine Bewerbung und Deinen Lebenslauf (in Verbindung mit den Zeugnissen) korrekturlesen zu lassen? Ich wundere mich immer über die vielen Fehler, die darin enthalten sind und - möglicherweise - zur Aussortierung führen.

Viel Erfolg!


lili2007
beantwortet von lili2007 am 9. Juli 2009 15:42
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ja du kannst sie einmal absetzen, und geh zur arge und hol dir einen bescheid das du die werbungskosten wieder erstattet bekommst


silvacat325
beantwortet von silvacat325 am 17. Juli 2009 00:56
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Alles was du für Bewerbungen benötigst kannst du von der Steuer absetzen. Wenn Du dir Mappen, Umschläge, Briefmarken, Tintenpartonen, Papier kaufst oder die Mappe via Post verschickst immer einen Kassenbon geben lassen und den auf heben. Auch bei Fotos Fahrten zu Bewerbungsgesprächen, Parkgebühren oder Fahrscheine usw. Das alles sind Werbungskosten. In der Steuererklärung werden regulär 920€ als pauschale festgesetzt die jedem Bürger zustehen. Wenn du aber durch diese Dinge wir Mappen, Fahren usw. über diesen betreag kommst ( was bei mir bisher immer der Fall war) musst du mit diesen Bons belegen, das du mehr ausgaben hattest. Also aufheben und Kopieren und zwar sehr genau, ansonsten verschenkt man schnell einige Euros. Übrigens auch der tägliche Weg zur arbeit zählt zu den Werbungskosten.

ZDF Wiso hat das sehr schön erklärt hier der link

http://www.wiso-sparbuch.de/steuerwiki/index.php/Werbungskosten


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 18. Juli 2009 11:48
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Auf Quittung, nicht "bes.." bei Erstattung durch AG, da so etwas bei Betriebsprüfung bei diesen gern mal zum Anlass genommen wird, "vernetzte" Steuererklärungen zu prüfen. Bei Verlust eines Beleges kann man sich einen Ersatzbeleg selber schreiben. Wird i.d. Regel anerkannt.


anonym
beantwortet von MikeLinde am 5. Oktober 2009 23:10
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Mit Quittung können Sie alle Ihre Ausgaben, die Sie mit Bewerbung hatten absetzen. Beachten Sie daß die Werbungskosten absetzbar sind wenn sie den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 EUR überschreiten: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/werbungskoste...


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