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Bewerbungsmaterial von der Steuer absetzen?

Frage von empathy63 empathy63

Ich bin derzeit schwer am Bewerbungen schreiben. Man glaubt garnicht, wie viel Geld man hinlegen muss, bin man alles zusammen hat. Man kann doch einige der Sachen, zum Beispiel beglaubigte Kopien von der Steuer absetzen, oder? Was fällt noch unter diese Sparte und muss ich mir dafür extra Quittungen geben lassen?

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Antworten (9)

  • 1
    Antwort von tuppergirl tuppergirl

    wenn du arbeitslos sein solltest, gibt das Arbeitsamt eine Pauschale pro Bewerbung bis zu einem bestimmten Betrag.

    Kommentar von Pucki1 Pucki1Pucki1

    pro Bewerbung 5,- €

  • 1
    Antwort von Perle0106 Perle0106

    100 % ig aber immer mit quittungen

  • 0
    Antwort von Brausepaul Brausepaul

    Auf Quittung, nicht "bes.." bei Erstattung durch AG, da so etwas bei Betriebsprüfung bei diesen gern mal zum Anlass genommen wird, "vernetzte" Steuererklärungen zu prüfen. Bei Verlust eines Beleges kann man sich einen Ersatzbeleg selber schreiben. Wird i.d. Regel anerkannt.

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    Antwort von silvacat325 silvacat325

    Alles was du für Bewerbungen benötigst kannst du von der Steuer absetzen. Wenn Du dir Mappen, Umschläge, Briefmarken, Tintenpartonen, Papier kaufst oder die Mappe via Post verschickst immer einen Kassenbon geben lassen und den auf heben. Auch bei Fotos Fahrten zu Bewerbungsgesprächen, Parkgebühren oder Fahrscheine usw. Das alles sind Werbungskosten. In der Steuererklärung werden regulär 920€ als pauschale festgesetzt die jedem Bürger zustehen. Wenn du aber durch diese Dinge wir Mappen, Fahren usw. über diesen betreag kommst ( was bei mir bisher immer der Fall war) musst du mit diesen Bons belegen, das du mehr ausgaben hattest. Also aufheben und Kopieren und zwar sehr genau, ansonsten verschenkt man schnell einige Euros. Übrigens auch der tägliche Weg zur arbeit zählt zu den Werbungskosten.

    ZDF Wiso hat das sehr schön erklärt hier der link

    http://www.wiso-sparbuch.de/steuerwiki/index.php/Werbungskosten

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    Antwort von lili2007 lili2007

    ja du kannst sie einmal absetzen, und geh zur arge und hol dir einen bescheid das du die werbungskosten wieder erstattet bekommst

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    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Weitere Informationen erhältst Du hier:

    http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-11492.xhtml?currentModule=home

    Hast Du schon mal daran gedacht, Deine Bewerbung und Deinen Lebenslauf (in Verbindung mit den Zeugnissen) korrekturlesen zu lassen? Ich wundere mich immer über die vielen Fehler, die darin enthalten sind und - möglicherweise - zur Aussortierung führen.

    Viel Erfolg!

  • 0
    Antwort von adamsapfel adamsapfel

    Was ich sicher weiss ist, dass du ohne Quittungen nichts absetzen kannst.Mit Quittung kannst du z.B.Bewerbungsfotos im Steuerausgleich geltend machen.

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    Antwort von Keeekse Keeekse

    Müsste unter Webungskosten nach §9 EStG fallen...die sind abzugsfähig

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Man muß nicht alles beglaubigen lassen. Normale Fotokopien dürften bei Zeugnissen genügen. Da fallen nur noch Kopier- und Portokosten an.

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