Ich schließe im Juli meine schulische Ausbildung ab.
Das heißt, dass ich mich im April arbeitssuchend melden muss (3 Monate vor Ablauf, soweit ich weiß).
Nun stehen ja wieder Bewerbungen an. Bekomme ich die Bewerbungskosten vom Arbeitsamt generell, nach Antrag natürlich erstattet, oder ist die Voraussetzung dafür, dass ich Hartz4 beantrage und auch Anspruch darauf hätte?
Ich bin Mutter eines 4 Jährigen Sohnes und schon in der Erziehungszeit war es der Fall, dass ich wegen des Gehaltes meines Partners und Vaters des Kleinen nur 17 Cent Kosten der Unterkunft bekommen habe. Und ich denke, dass wir jetzt über der Grenze sind, da ich durch meine schulische Ausbildung selber Kindergeld beziehe.
Das die Kosten erst ab dem Tag der Antragstellung übernommen werden, dass wusste ich. Und ich glaube es werden höchstens 75 Bewerbungen bezahlt bzw. die Kosten dafür übernommen.
Nein, das kann man so pauschal nicht sagen. Das legen die Vermittler/die ermessenslenkenden Weisungen der Agenturen fest.
Manche zahlen für bis zu 100, manche für vllt. 75.
Musst du mit deinem Vermittler absprechen, der wird einen diesbezüglichen Vermerk tätigen, nachdem du die Kosten beantragen kannst und diese dir erstattet werden. Wird wsl. quartalsmäßig ablaufen. ;)
lg
Ok. Da werde ich mich nochmal erkundigen wenn ich aufs Arbeitsamt gehe. Dachte das wäre eine Richtlinie mit der Anzahl. Ich sage schonmal Danke! Hat mir weitergeholfen :-)
Agentur für Arbeit! Wir hören "Arbeitsamt" nicht mehr gerne. :P
Bittesehr - kannst mir auch privat schreiben, bei weiteren Fragen
lg
PS: Kriege ich abgesehen von der hilfreichsten Antwort, vielleicht ein DH? XDDD