1

Bewerbungskostenrückerstattung, Voraussetzungen?

Frage von MrsUnbekannt MrsUnbekannt

Ich schließe im Juli meine schulische Ausbildung ab.

Das heißt, dass ich mich im April arbeitssuchend melden muss (3 Monate vor Ablauf, soweit ich weiß).

Nun stehen ja wieder Bewerbungen an. Bekomme ich die Bewerbungskosten vom Arbeitsamt generell, nach Antrag natürlich erstattet, oder ist die Voraussetzung dafür, dass ich Hartz4 beantrage und auch Anspruch darauf hätte?

Ich bin Mutter eines 4 Jährigen Sohnes und schon in der Erziehungszeit war es der Fall, dass ich wegen des Gehaltes meines Partners und Vaters des Kleinen nur 17 Cent Kosten der Unterkunft bekommen habe. Und ich denke, dass wir jetzt über der Grenze sind, da ich durch meine schulische Ausbildung selber Kindergeld beziehe.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 0
    Antwort von Rytael Rytael

    Du musst dich SPÄTESTES 3 Monate vor dem letzten Tag deiner schulischen Ausbildung ASU melden, ja.

    Und die Bewerbungskosten werden dir erstattet, da es zum Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit gehört und zur Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses führt.

    Wieviel du bekommst, bei wievielen Bewerbungen ist mit deinem zuständigen Vermittler zu besprechen, wonach du auch erst einen Antrag auf Kostenerstattung stellen kannst.

     

    lg

    Kommentar von MrsUnbekannt MrsUnbekanntMrsUnbekannt

    Das die Kosten erst ab dem Tag der Antragstellung übernommen werden, dass wusste ich. Und ich glaube es werden höchstens 75 Bewerbungen bezahlt bzw. die Kosten dafür übernommen.

     

    Kommentar von Rytael RytaelRytael

    Nein, das kann man so pauschal nicht sagen. Das legen die Vermittler/die ermessenslenkenden Weisungen der Agenturen fest.

    Manche zahlen für bis zu 100, manche für vllt. 75.

    Musst du mit deinem Vermittler absprechen, der wird einen diesbezüglichen Vermerk tätigen, nachdem du die Kosten beantragen kannst und diese dir erstattet werden. Wird wsl. quartalsmäßig ablaufen. ;)

     

    lg

    Kommentar von MrsUnbekannt MrsUnbekanntMrsUnbekannt

    Ok. Da werde ich mich nochmal erkundigen wenn ich aufs Arbeitsamt gehe. Dachte das wäre eine Richtlinie mit der Anzahl. Ich sage schonmal Danke! Hat mir weitergeholfen :-)

    Kommentar von Rytael RytaelRytael

    Agentur für Arbeit! Wir hören "Arbeitsamt" nicht mehr gerne. :P

     

    Bittesehr - kannst mir auch privat schreiben, bei weiteren Fragen

     

    lg

     

    PS: Kriege ich abgesehen von der hilfreichsten Antwort, vielleicht ein DH? XDDD

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.