hi,
hatte anfang 2007 einen Antrag auf Bewerbungskosten gestellt. Habe aber die Absagen gesammelt. Der Antrag ging irgendwie vergessen. Hab ihn dann irgendwann mal gesucht aber nicht gefunden. Nun wurde ich wieder arbeitslos. Und hab einen neuen Antrag gestellt. Jetzt ist es so dass ich auch den alten wieder gefunden habe. Kann ich den nach über drei Jahren denn immer noch einreichen?
Die Genehmigung habe ich ja wohl mit dem Antrag bekommen
Ja, aber immerhin schon vor 3 Jahren.. oder??
ja das stimmt. Aber wusste nicht, dass ich zum abgeben auch eine Genehmigung brauche?!?
Der Antrag ist ok aber trotzallem brauchst Du doch auch die Genehmigung die nicht automatisch mit dem Antrag ausfüllen auch gewährleistet ist. Sei vorher schlauer und hole Dir erst die Genehmigung, dann hast Du auch keine finanziellen Einbußen