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Bewerbungskostenerstattung auch noch nach drei Jahren?

Frage von missy87 missy87

hi,

hatte anfang 2007 einen Antrag auf Bewerbungskosten gestellt. Habe aber die Absagen gesammelt. Der Antrag ging irgendwie vergessen. Hab ihn dann irgendwann mal gesucht aber nicht gefunden. Nun wurde ich wieder arbeitslos. Und hab einen neuen Antrag gestellt. Jetzt ist es so dass ich auch den alten wieder gefunden habe. Kann ich den nach über drei Jahren denn immer noch einreichen?

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Antworten (3)

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    Antwort von amdros amdros

    Bei wem einreichen? Wenn Du das AA meinst.. nein, das kannst Du nicht. Von dort brauchst Du generell vorher eine Genehmigung

    Kommentar von missy87 missy87missy87

    Die Genehmigung habe ich ja wohl mit dem Antrag bekommen

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Ja, aber immerhin schon vor 3 Jahren.. oder??

    Kommentar von missy87 missy87missy87

    ja das stimmt. Aber wusste nicht, dass ich zum abgeben auch eine Genehmigung brauche?!?

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Der Antrag ist ok aber trotzallem brauchst Du doch auch die Genehmigung die nicht automatisch mit dem Antrag ausfüllen auch gewährleistet ist. Sei vorher schlauer und hole Dir erst die Genehmigung, dann hast Du auch keine finanziellen Einbußen

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    Antwort von terrortippse terrortippse

    nein!

    Kommentar von missy87 missy87missy87

    eine Begründung für das NEIN wäre hilfreicher gewesen!

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Einreichen schon, nur ob noch etwas bewilligt wird ist fraglich. Versuchs doch einfach.

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