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Bewerbungskostenabrechnung beim Arbeitsamt

Frage von Stern0270 Stern0270

Ich habe beim Arbeitsamt meine Eigenbemühungen der Bewerbungen in den letzten Jahren immer aufgelistet auf einer DIN A4 Seite abgegeben und niemals gab es Beanstandungen. Meine letzte Abrechnung wurde unbearbeitet an mich zurückgeschickt mit der Begründung, dass ich Kopien meiner Bewerbungen vorlegen soll. Ansonsten kann keine Abrechnung erfolgen. Ich habe seit zwei Monaten wieder eine Arbeit und sah keine Veranlassung meine Bewerbungen abzuspeichern. Meine Frage ist nun: "Kann ich auch ohne dieser Vorlage der Kopien auf Rückerstattung meiner Kosten hoffen oder nicht und auf welchen § kann ich mich da berufen. Gibt es da auch so was wie ein "Gewohnheitsrecht", weil ich diese Abrechnung immer auf diese Art und Weise getan habe."

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Antworten (1)

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    Antwort von Thunder1262 Thunder1262

    Nein kannst du nicht. Du hast doch sicherlich auch Absagen bekommen, diese kannst du doch vorlegen. Sagen oder Schreiben kann man viel und sei froh, wenn die anderen Unterlagen nicht nochmal geprüft werden und die Arge dann das Geld zurück fordert weil Bewerbungen nicht vollständig nachgewiesen wurden. Ein Gewohnheitsrecht gibt es da nicht. Du mußt jetzt auch aufpassen, das du nächstes Jahr deine Einkommenssteuererklärung bis zum 31.03 machst, da du Arbeitslosengeld bekommen hast. Sonst steht auch noch das Finanzamt vor der Tür.

    Kommentar von Stern0270 Stern0270

    Das ist mir schon klar das sonst jeder machen kann was er will. Aber ich habe die Abrechnungen immer auf diese Art gemacht und sollte da nicht vorher seitens Arbeitsamt eine klare Abmachung erfolgen?

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