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Bewerbungskosten (Fahrtkosten) einklagen

Frage von Hope87 Hope87

hallo,

also ich habe erst eine ganze Weile hin und her diskutiert mit ener Firma die mich zum Bewerbungsgespräch eingeladen hatte. Da diese die Übernahme der Fahrtkosten nicht ausgeschlossen hat, müssen die jetzt eigentlich zahlen, doch das wollen die nicht. 72€ sind den wohl zu viel.

Inzwischen habe ich eine Rechnung gemailt (der ganze Kontakt lief die ganze Zeit über Mail und es ging), dann eine Zahlungserinnerung (auch per Mail), doch bisher geschah nichts und die haben sich auch nicht mehr gemeldet.

jetzt will ich eine Mahnung per mail und per Einschreiben senden. Wenn die sich wieder nicht zucken, heißt das ich kann meine Fordeung gerichtlich einklagen.

Wie mache ich das? Wo muss ich hin usw.... wer kennt sich aus?

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Antworten (7)

  • 3
    Antwort von Doctores Doctores
    1. du brauchst nicht zu diskutieren

    2. Einladungen müssen grundsätzlich eine Regelung enthalten, fehlt sie - bist du von Gesetzt her Anspruchsberechtigt

    3. Rechnung - ok, Zahlungserinnerung - ok, Mahnung - ok

    4. alle weiteren Aufwendungen sind ebenfalls (in diesem Fall) erstattungsfähig

    5. einen Gerichtlichen Mahnbescheid zustellen (somit hast du die Verjährung gehemmt, und kannst einen Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung beauftragen)

    6. dein Recht BGB § 670 !

    Leider ist es so, dass kein Fachpersonal mehr Angestellt wird, Personalangelegenheiten oftmals von Azubis oder Praktikanten ausgeführt werden.

    Du hast gute Chancen - also viel Erfolg.

    Kommentar von Hope87 Hope87Hope87

    danke

  • 1
    Antwort von Wutklumpen Wutklumpen

    Solange dir nichts zugeschert wurde, kannst du es vergessen-.

    Kommentar von MrMcFly MrMcFly

    unsinn

    Kommentar von Wutklumpen WutklumpenWutklumpen

    Völliger Quatsch.

  • 1
    Antwort von carmen1976 carmen1976

    Wenn du 72 EUR einklagen willst musst du schonmal 75 EUR für die Gerichtskosten hinblättern. Dann kommt noch der Rechtsanwalt dazu, der im Normalfall eine 1,3 Geschäftsgebühr verlangt. Das wären dann nochmals mit MWST 46,41 EUR zusätzlich.

    So jetzt überlege mal, ob es im Verhältnis zu Deinen Fahrtkosten steht.

    Kommentar von Hope87 Hope87Hope87

    müsste das nict übernommen werden wen oich gewinne und muss ich überhaupt unbedingt einen anwalt nehmen

    Kommentar von JoScho JoSchoJoScho

    Es gibt auch Gerichtshilfen! Dann sind die Gerichtskosten nicht mehr das, der Staat bezahlt! Vorsicht: Es wird vorher geprüft, ob Chancen bestehen, diese Kosten von Beklagten zurückzugekommen.

  • 0
    Antwort von BBausKL BBausKL

    Die Sache ist doch ganz einfach: Wenn dir schriftlich zugesichert wurde, die Fahrtkosten zu übernehmen, bist du auf der sicheren Seite und kannst deine Forderung auch einklagen.

    Da sie aber nicht zahlen (wollen) haben sie dir wahrscheinlich auch nichts schriftlich gegeben. Deshalb und wenn es so ist, kannst du die Sache vergessen. Nirgendwo steht, dass dir das Fahrgeld zusteht. Wenn du was anderes gelesen hast, gib mal den Link an.

    Kommentar von BBausKL BBausKLBBausKL

    Sorry, was ich geschrieben habe stimmt wohl nicht.

    Du hast Recht. Schreibe sie nochmals an und setze eine Frist. Wenn sie nicht zahlen beantrage einen Mahnbescheid beim Amtsgericht, das kann man selber machen ohne Anwalt. Teile ihnen aber mit dass sie laut … dazu verpflichtet sind weil sie es nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben.

  • 0
    Antwort von Julez60529 Julez60529

    lool klag ma ein und bezahl 600 euro für den anwalt nur damit du deine 72 euro wiederbekommst

  • 0
    Antwort von jaro54321 jaro54321

    Biste mit nem PKW da gewesen oder mim Zug?

    Kommentar von Hope87 Hope87Hope87

    pkw

    Kommentar von jaro54321 jaro54321jaro54321

    Wie viele km?

    Kommentar von Hope87 Hope87Hope87

    120 km hin 120 km zurück

    Kommentar von Julez60529 Julez60529Julez60529

    warum dann so teuer? bei mir kosten 100 km zehn euro zu fahren

    Kommentar von Hope87 Hope87Hope87

    ich hbe überall gesucht wie ich rechnen muss und ich bin ständig auf 30cent pro km gestoßen also hab ich so gerechnet und komme auf insgesamt 72euro

    Kommentar von jaro54321 jaro54321jaro54321

    Der § sagt aber 0,20€. Nur bei außerordentlichen Dienstreisen (du bist da ja gar nicht angestellt), die entsprechend abgesprochen wurden, gelten die 0,30€ pro km.

    Kommentar von jaro54321 jaro54321jaro54321

    Dann biste mit nem km-Satz von 0,20€ bei 48€ und mit nem Zugticket fürn Bundesland o.Ä. bei ca 30€ ...

    Kommentar von Julez60529 Julez60529Julez60529

    diese 20 cent kannst du auch nur bei neuwagen rechnen weil die abnutzung dort am größten ist

  • 0
    Antwort von MrMcFly MrMcFly
    Kommentar von Hope87 Hope87Hope87

    was soll mir das jetzt helfen?

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