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Bewerbungskosten Erstattung / Arge !??

Frage von DykeNE DykeNE

Hy

Ich war jetzt bei der Post und habe ca 8 Bewerbungen weg geschickt darüber habe ich eine Quittung erhalten wo auch noch mal Drauf steht das es 8 Bewerbungen sind. Der Betrag ist 11,96 Euro eine Bewerbung hat 1,45 Euro Gekostet. Ich habe mal einen Antrag auf Bewerbungskosten Erstattung gestellt und den habe ich auch hier... Muss ich denen die Quittung vorlegen reicht dieses oder auch die Betreffenden Bewerbungen dazu ???? Ich muss sagen habe heute das erste mal Bewerbungen selber Abgeschickt weil ich mich vorher nie getraut hatte. Die Bewerbungen haben das Datum 10 und heute 30. Ist das Egal ob die Bewerbungen dann Abweichen ????? Bekomme doch Pro Bewerbung 5 Euro oda ??? ist das egal wann man sie schreibt und abschickt ????

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Antworten (6)

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    Antwort von Engelchen46 Engelchen46

    Du hebst die Belege auf, gehst zur Arge und bekommst pro Bewerbung 5 € (Umschlag,Porto,Passfoto,Bewerbungsmappe,Papier)

    Pro Monat bis zu 15 Bewerbungen!!!! Es gab mal ein Fall, da wollte einer dazuverdienen und schickte pro Monat 120 Bewerbungen raus und wollte das Geld von der Arge..die haben ihn eine lange Nase gezeigt.

    Kommentar von Engelchen46 Engelchen46Engelchen46

    Zu den Belegen noch ein Blatt wo die Firmen draufstehen die du angeschrieben hast..mehr nicht!

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    Antwort von silvia140359 silvia140359

    du bekommst pro Bewerbung 5,-€ erstattet. Du mußt auf dem Formular der Arge Name, Anschrift und Bewerbungsdatum eintragen, dazu eine Koie der Bewerbung und evtl. die Annonce der Stellenausschreibung. Pro Jahr bekommst du 280-,€ an Bewerbungskosten zurückerstattet.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Pro Jahr bekommst du 280-,€ an Bewerbungskosten zurückerstattet.''


    ''Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.''

    ... stand bis 31.12.08 im http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbiii/46.htmlhttp://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbiii/46.html

    Das SGB III wurde aber zum 01.01.09 rapide geändert.

    Neue Fassung http://www.buzer.de/gesetz/6003/index.htm

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    Antwort von lissbeth92 lissbeth92

    die betriebe, an die du geschrieben hast, schreiben dir doch besimmt zurück, z.b. dass sie die bewerbung erhalten haben, oder das du zum test eingladen wurdest. warte darauf und opier die unerlage, dann bekommst du auch pro bewerbung 5 euro...

    Kommentar von DykeNE DykeNEDykeNE

    Yoah dann warte ich bis die Antworten kommen, geben denen die Quittung und die Antwortschreiben aber das dauert ja...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Yoah dann warte ich bis die Antworten kommen''

    Nö, das könnte zu spät sein. Frag erst mal [jetzt] wie das ''deine'' zuständige ARGE handhabt!

    Kommentar von Engelchen46 Engelchen46Engelchen46

    Kommt öfter vor das Betriebe Bewerbungen gleich in Ablage (P)apierkorb werfen

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    Antwort von bitmap bitmap

    Was die zahlen, musst du deinen Sachbearbeiter fragen. Meist zahlen die pro Bewerbung eine Pauschale. Und was sie haben wollen (Liste der Firmen, wo du dich beworben hast oder einzelne Anschreiben oder ...) müsstest du auch den Schabearbeiter fragen. Kann jede ARGE handhaben wie sie wollen.

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    Antwort von chris5984 chris5984

    geh doch mal bei der arge vorbei und frag nach.

    oder schicke ihnen den antrag un eine kopie der Quittung mit

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    Antwort von floeh18 floeh18

    also erstmal warum willst du 12 euro wiederhaben o.O

    desweiteren bekommst du pro bewerbung vl 0.5 euro aber sicher nicht mehr....

    Kommentar von DykeNE DykeNEDykeNE

    Warum nicht Bewerbungskosten erstattung ist doch mein gutes Recht oder nicht ???

    Kommentar von chris5984 chris5984chris5984

    letztes jahr als ich arbeitsloswar hatte ich pro bewerbung genau 5 euro bekommen

    Kommentar von DykeNE DykeNEDykeNE

    War ja meine Frage ob ich nur die Quittung einreichen kann oder direkt auch mit bewerbung ??? Die Bewerbungen lege Ich eh der Sachbearbeiter / in vor

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