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Bewerbungskosten bei ALG 1

Frage von sabsluf123 sabsluf123

Hallo, ich wollte mal fragen wieviel Bewerbungskosten einen bei ALG 1 zu stehen, ich habe jetzt schon einige Bewerbungen geschrieben, und wie ist das wenn man dann wieder in Arbeit ist und zum Beispiel Bewerbungskosten beantragt hat und das Geld schon bekommen hat, muss man dieses dann zurückzahlen

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Antworten (6)

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    Antwort von Lucas Lucas

    Wichtig ist, daß Du den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten im Vorfeld stellst. Bewerbungen VOR Antragsstellung werden nicht berücksichtigt. Die hier erwähnten 5,- Euro sind richtig, der Betrag ist aber nach oben gedeckelt, meines Wissens bei 250,- Euro/ Jahr. Bewerbungskosten brauchst Du NICHT zurückzahlen.

    Kommentar von sabsluf123 sabsluf123

    ja genau und was ist wenn ich dieses geld zum beispiel ausgeschöpft habe und vor den jahr wieder in arbeit gehe, dann muss ich das wohl zurück zahlen oder wie

    Kommentar von Lucas LucasLucas

    Nein. Du bekommst das Geld pro nachgewiesene Bewerbung. Wenn Du Dich über den Betrag hinaus bewirbst (also mehr als 50 Bewerbungen innerhalb eines Jahres) bekommst Du die Bewerbungskosten ab der 51. Bewerbung nicht mehr erstattet. Das Geld bleibt bei Dir, unabhängig ob Du einen Job findest oder nicht. Wie gesagt: Es geht schließlich um Erstattung der Bewerbungskosten...

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    Antwort von Millichen Millichen

    nein.. musst du nicht zurückzahlen... du bekommst 5 Euro pro bewerbung, brauchst aber den nachweis (absage/zusage) schriftlich! sonst gibts nix... da gibts beim arbeitsamt nen zettel den du ausfüllen musst, wo hin, wann und für was du dich beworben hast und wann die rückmeldung kam...

    Kommentar von satriani satrianisatriani

    aber nur bis 50 euro haben sie mir gesagt.

    Kommentar von Lucas LucasLucas

    Sie meinte 50 Bewerbungen/ Jahr.

    Kommentar von Millichen MillichenMillichen

    von na grenze weis i nix

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    Antwort von Harlekin16 Harlekin16

    Wieso fragst du nicht einfach beim Arbeitsamt nach! Zudem schadet etwas Eigeninitiative auch nicht und der Steuerzahler muß auch nicht für alles aufkommen oder?

    Kommentar von Lucas LucasLucas

    Solange "der Steuerzahler" selbst bescheißt (z.B. bei der jährlichen Einkommenssteuer), ist es dem ALG1 Empfänger, der diesen Anspruch selbst erworben hat (AL-Versicherung) gestattet, daß zu nutzen, was ihm zusteht.

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    Antwort von disara disara

    Also ich bin auch auf Jobsuche und bekomme ALG1. Und ehrlich gesagt, ist man selbst über diese paar Euro, die man für eine schriftliche Bewerbung erhält, sehr dankbar, wenn man grad mal 400 Euro ALG bekommt.

    Allerdings wurde mir von meiner Beraterin 4€ pro Bewerbung genannt.

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    Antwort von klara2005 klara2005

    zu stehen,als obs ne Selbstverständlichkeit wäre,tze...

    Kommentar von Lucas LucasLucas

    Nicht selbstverständlich, das Ist Gesetz. Da hast sogar DU Anspruch drauf...

    Kommentar von klara2005 klara2005klara2005

    Gesetz,dass ich nicht lache....

    Kommentar von Lucas LucasLucas

    Es ist immer gut, wenn Menschen lachen.

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    Antwort von WilliiWinzig WilliiWinzig

    ich würde froh sein, wieder einen festen Job zu haben und auf die Bewerbungskosten sch....

    Kommentar von sabsluf123 sabsluf123

    Ja ich bekomme 200 euro alg 1 von was soll ich das noch zahlen,

    Kommentar von WilliiWinzig WilliiWinzigWilliiWinzig

    wenn du tatsächlich nur 200€ ALG1 bekommst, hast du Anspruch auf mindestens dem Satz, welchen du bei Hartz4 bekommen würdest

    Kommentar von sabsluf123 sabsluf123

    nein leider nicht, da mein mann zuviel verdienen tut

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