Hallo, ich wollte mal fragen wieviel Bewerbungskosten einen bei ALG 1 zu stehen, ich habe jetzt schon einige Bewerbungen geschrieben, und wie ist das wenn man dann wieder in Arbeit ist und zum Beispiel Bewerbungskosten beantragt hat und das Geld schon bekommen hat, muss man dieses dann zurückzahlen
Bewerbungskosten bei ALG 1
Antworten (6)
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LucasLucas
Wichtig ist, daß Du den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten im Vorfeld stellst. Bewerbungen VOR Antragsstellung werden nicht berücksichtigt. Die hier erwähnten 5,- Euro sind richtig, der Betrag ist aber nach oben gedeckelt, meines Wissens bei 250,- Euro/ Jahr. Bewerbungskosten brauchst Du NICHT zurückzahlen.
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MillichenMillichen
nein.. musst du nicht zurückzahlen... du bekommst 5 Euro pro bewerbung, brauchst aber den nachweis (absage/zusage) schriftlich! sonst gibts nix... da gibts beim arbeitsamt nen zettel den du ausfüllen musst, wo hin, wann und für was du dich beworben hast und wann die rückmeldung kam...
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satrianisatriani aber nur bis 50 euro haben sie mir gesagt.
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LucasLucas Sie meinte 50 Bewerbungen/ Jahr.
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MillichenMillichen von na grenze weis i nix
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Harlekin16Harlekin16
Wieso fragst du nicht einfach beim Arbeitsamt nach! Zudem schadet etwas Eigeninitiative auch nicht und der Steuerzahler muß auch nicht für alles aufkommen oder?
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LucasLucas Solange "der Steuerzahler" selbst bescheißt (z.B. bei der jährlichen Einkommenssteuer), ist es dem ALG1 Empfänger, der diesen Anspruch selbst erworben hat (AL-Versicherung) gestattet, daß zu nutzen, was ihm zusteht.
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disara Also ich bin auch auf Jobsuche und bekomme ALG1. Und ehrlich gesagt, ist man selbst über diese paar Euro, die man für eine schriftliche Bewerbung erhält, sehr dankbar, wenn man grad mal 400 Euro ALG bekommt.
Allerdings wurde mir von meiner Beraterin 4€ pro Bewerbung genannt.
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klara2005klara2005
zu stehen,als obs ne Selbstverständlichkeit wäre,tze...
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LucasLucas Nicht selbstverständlich, das Ist Gesetz. Da hast sogar DU Anspruch drauf...
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klara2005klara2005 Gesetz,dass ich nicht lache....
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LucasLucas Es ist immer gut, wenn Menschen lachen.
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WilliiWinzigWilliiWinzig
ich würde froh sein, wieder einen festen Job zu haben und auf die Bewerbungskosten sch....
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sabsluf123 Ja ich bekomme 200 euro alg 1 von was soll ich das noch zahlen,
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WilliiWinzigWilliiWinzig wenn du tatsächlich nur 200€ ALG1 bekommst, hast du Anspruch auf mindestens dem Satz, welchen du bei Hartz4 bekommen würdest
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sabsluf123 nein leider nicht, da mein mann zuviel verdienen tut
ja genau und was ist wenn ich dieses geld zum beispiel ausgeschöpft habe und vor den jahr wieder in arbeit gehe, dann muss ich das wohl zurück zahlen oder wie
Nein. Du bekommst das Geld pro nachgewiesene Bewerbung. Wenn Du Dich über den Betrag hinaus bewirbst (also mehr als 50 Bewerbungen innerhalb eines Jahres) bekommst Du die Bewerbungskosten ab der 51. Bewerbung nicht mehr erstattet. Das Geld bleibt bei Dir, unabhängig ob Du einen Job findest oder nicht. Wie gesagt: Es geht schließlich um Erstattung der Bewerbungskosten...