Hallöchen,
stimmt es dass wenn man eine Arbeitstelle hat , aber in einem anderen Betrieb ein Bewerbungsgespräch machten möchte dass dies im Arbeitgeber mitgeiteilt werden muss?
Liebe grüsse und danke für eure Antworten
Hallöchen,
stimmt es dass wenn man eine Arbeitstelle hat , aber in einem anderen Betrieb ein Bewerbungsgespräch machten möchte dass dies im Arbeitgeber mitgeiteilt werden muss?
Liebe grüsse und danke für eure Antworten
Wenn bereits gekündigt wurde, dann gibts Freistellung für sowas ... aber dafür müsste man natürlich den AG informieren.
http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html
nein, warum auch.
''warum auch.''
Deswegen -> http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html
Nein, wieso das denn?
''wieso das denn?''
-> http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html
Nein ... muss nicht mitgeteilt werden ... lediglich, wenn es sich um einen Nebenjob handelt, muss der AG sein Einverständnis zur Ausübung geben ...
Müssen muss man nicht, aber lohnen würde es sich z.B. deswegen -> http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html
Nimm dir Urlaub und du brauchst niemandem etwas von deinem Vorstellungsgespräch sagen.
Warum Urlaub, wenn es unter Umständen Freistellung gibt?
-> http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html
Wieso bescheurt? Wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, dann steht einem Freistellung für die Stellensuche zu. Die gibts allerdings nur, wenn man dem Arbeitgeber darüber auch informiert, dass man sich zu einem Vorstellungsgespräch begibt. Viele wissen das nicht und nehmen dann für sowas - unnötig - Urlaub.
Davon schreibt sie aber nicht, hypothetische Antworten will ich nicht abgeben. Nach der Fragestellung zu urteilen besteht da noch ein Beschäftigungsverhältnis.
Das gilt für die Kündigungsfrist in einem Beschäftigungsverhältnis. Danach braucht der AN keine Freistellung mehr dafür.