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Bewerbungsgespräch trotz Arbeitsstelle

Frage von tanja200182 tanja200182

Hallöchen,

stimmt es dass wenn man eine Arbeitstelle hat , aber in einem anderen Betrieb ein Bewerbungsgespräch machten möchte dass dies im Arbeitgeber mitgeiteilt werden muss?

Liebe grüsse und danke für eure Antworten

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Antworten (10)

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    Wenn bereits gekündigt wurde, dann gibts Freistellung für sowas ... aber dafür müsste man natürlich den AG informieren.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html

  • 1
    Antwort von Gadenja Gadenja

    Nein, man wäre ja bescheuert das zu tun.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wieso bescheurt? Wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, dann steht einem Freistellung für die Stellensuche zu. Die gibts allerdings nur, wenn man dem Arbeitgeber darüber auch informiert, dass man sich zu einem Vorstellungsgespräch begibt. Viele wissen das nicht und nehmen dann für sowas - unnötig - Urlaub.

    Kommentar von Gadenja GadenjaGadenja

    Davon schreibt sie aber nicht, hypothetische Antworten will ich nicht abgeben. Nach der Fragestellung zu urteilen besteht da noch ein Beschäftigungsverhältnis.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das gilt für die Kündigungsfrist in einem Beschäftigungsverhältnis. Danach braucht der AN keine Freistellung mehr dafür.

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    Antwort von mecanoqueen mecanoqueen

    Nein

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    Antwort von istie istie

    nein, warum auch.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''warum auch.''

    Deswegen -> http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html

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    Antwort von Taimanka Taimanka

    ja, probiere es aus und frag gleichzeitig nach mehr Geld

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    Antwort von Fenchurch Fenchurch

    Nein, wieso das denn?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''wieso das denn?''

    -> http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html

  • 0
    Antwort von deFleescha deFleescha

    Nein ... muss nicht mitgeteilt werden ... lediglich, wenn es sich um einen Nebenjob handelt, muss der AG sein Einverständnis zur Ausübung geben ...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Müssen muss man nicht, aber lohnen würde es sich z.B. deswegen -> http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html

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    Antwort von holsch holsch

    nein

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    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Nimm dir Urlaub und du brauchst niemandem etwas von deinem Vorstellungsgespräch sagen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Warum Urlaub, wenn es unter Umständen Freistellung gibt?

    -> http://dejure.org/gesetze/BGB/629.html

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    Antwort von heialex heialex

    Nein sicher nicht.

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