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Bewerbungs gespäch muss ich dass meinem jetzigen arbeitgeber mitteilen?

Frage von annyka annyka

Hallo Habe gestern ein job angebot bekommen und jetzt hab ich montag ein voestellungs gespräch muss ich dies meinem derzeitigen arbeitgeber mitteilen.. und wie sind gesetzliche kündigungsfristen bin da nicht so auf dem laufenden..

und was soll ich zu einem vorstellungs gespräch anziehen es handeld sich um eine stelle als firmenrepresentadt..

danke eure anny

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Antworten (6)

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    Antwort von pati2006 pati2006

    nein musst du ihm nicht sagen. wie lange du kündigungsfrist hast steht in deinem arbeits vertrag, bei mir ist es z.B. ein monat.

    Wenn es eine stelle ist wo du eher in der öffentlichkeit stehst wird wahrscheinlich erwartet das du gut gekleidet und gepflegt bist. Vielleicht ein hosen anzug? aber auf keinen fall etwas mit zu tiefem ausschnitt und ein rock sollte über die knie reichen.

    Viel Glück für deine neue arbeit!

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    Antwort von auchmama auchmama

    Fristen stehen im Arbeitsvertrag. Ich würde Info geben, wenn Du die neue Stelle schriftlich bestätigt bekommst....mach Dich schick, nur nicht zu aufdringlich...viel Erfolg...LG

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    Antwort von swen8805 swen8805

    Kommt drauf an wie lanfe du im Unternehmen bist meist 3 Monate frist.. Lege das Vorstellungsgespräch in deine Freizeit beanstanden kann er es nicht aber muss es ja auch nicht unbedingt mitkriegen....

    Kommentar von Gezill GezillGezill

    die kündigungszeiten verlängern sich nur für den arbeitgeber bei längerer betriebszugehörrigkeit. Kündigungsfristen für arbeitnehmer betragen 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. so stehts im Gesetz.

    Kommentar von swen8805 swen8805swen8805

    ups sorry wieder was gelernt

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    Antwort von Sandra2804 Sandra2804

    Ne, musst du nicht.

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    Antwort von cappuccinoLady cappuccinoLady

    nein musst du nicht..aber wenn er dir nicht frei gibt ist er verpflichtet dich wegen einem bewerbungsgespräch freizugeben ( also dann müsste das man sagen)

    Kündigungsfristen stehen in deinem Vertrag sind..gibt ja einige Unterschiede

    Und was du anziehen sollst: hm...Anzug wär zu viel, aber Freizeitlook auch nicht das richtige...da kann man dir hier schlecht Rat geben

    ( sind auch zu viele Fragen auf einmal)

    Kommentar von annyka annykaannyka

    ich wollte nur nicht hören das ich zuviele fragen hintereinander stelle aber tozdem danke

    Kommentar von cappuccinoLady cappuccinoLadycappuccinoLady

    nö ich mein ja nur...dann würdest du wahrscheinlich ausführlichere Antworten jeweils bekommen

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    Antwort von ElGuerrillero ElGuerrillero

    Natürlich musst Du das Vorstellungsgespräch nicht mitteilen! Kündigungsfristen stehen im Vertrag

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