9

Bewerbung verweigert

Frage von JuliWeb11 JuliWeb11

eine Freundin von mir wollte sich auf einen besser bezahlten Jon in ihrer Abteilung bewerben. Man hat sie gebeten die Bewerbung zurückzuziehen. Geht das?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 2
    Antwort von Ermittler Ermittler

    Nix neues. Üblicher Fall: Die Stellenbesetzungen werden meist deutlich im Voraus mit dem Betriebsrat augehandelt und erst dann offiziell ausgeschrieben. Formell wird die Firma gezwungen, ggü. dem Betriebsrat zu rechtfertigen, warum Deine Freundin den Job (zugunsten des favorisierten Kandidaten) nicht bekommen kann. Mit der unerwarteten, unabgesprochenen (=unerwünschten) Bewerbung wird Deine Freundin sich keinen Gefallen tun. Üblicherweise sollte man solche Bewerbungen nicht blind und spontan in die Personalabteilung schicken, sondern zuerst beim BR inoffiziell vorfühlen.

    Zurückziehen!

  • 2
    Antwort von Achat Achat

    Mit welcher Begründung hat man sie gebeten, die Bewerbung zurückzuziehen?

    Kommentar von JuliWeb11 JuliWeb11

    Mit der Begründung, die Entscheidung müsste dann kommentiert werden in der Personalakte.

    Die andere ist nicht von extern , sondern intern aber andere Abteilung

    Kommentar von Achat AchatAchat

    Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht. Demnach darf so etwas nicht sein. Niemand darf wenn er das Anforderungsprofil erfüllt von vornherein ausgeschlossen werden. Bei Nichtbeachtung kann man sogar an Schadensersatz/Schmerzensgeld denken.

    Allerdings stellt sich da wirklich die Frage, inwieweit man damit drohen kann, wenn man bei der Firma bleiben möchte. Was nützt es wenn sie dadurch den neuen Job bekäme, nur um den ganzen Unmut auf sich zu ziehen...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nach welchem Kriterium des AGG wird sie denn deiner Meinung nach hier diskriminiert?

    Kommentar von JuliWeb11 JuliWeb11

    wie welche Kriterien des AGG?

    Kommentar von Achat AchatAchat

    Mit §§ kann ich nicht um mich werfen. Was ich geschrieben habe ist nur der allgemeine Überblick, den ich einmal gelernt habe.

    Bei näheren Fragen kann ich auch nur den Anwalt empfehlen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.''

    Ist doch ziemlich klar und deutlich. Und passt nicht zu deiner Aussage, wenn nicht der Arbeitgeber so saudumm war, die Ablehnung mit einem der obigen Kriterien zu begründen.

    Kommentar von JuliWeb11 JuliWeb11

    den job, um den es da geht macht sie eigentlich schon die ganze zeit... das problem war nur die chefin, die was gegen sie hat

  • 1
    Antwort von mitra54 mitra54

    Ja, ich habe das auch schon gehört. Wird gemacht, wenn man lieber Externen Bewerbern eine Chance geben will. Ob das rechtlich in Ordnung ist,weiß ich nicht.

    Kommentar von breitfuesse breitfuessebreitfuesse

    DH! Das kann es sein. Bei gleicher Qualifikation müssten meines Wissens interne den externen Bewerbern vorgezogen werden. Möchte der Arbeitgeber lieber den Externen, werden interne "gebeten" sich nicht zu bewerben. Ist rechtlich zumindest fragwürdig...

    Kommentar von mitra54 mitra54mitra54

    Ja, ich denke auch, aber besser ist es den Betriebsrat zu fragen. Die kennen sich da besser aus.

  • 1
    Antwort von vampire vampire

    Bitten geht immer, auf den Hintergrund kommt es an.

  • 1
    Antwort von gertrude2 gertrude2

    wieso zurück ziehen....notfalls kriegt sie doch eine absage. versteh ich nicht

    Kommentar von JuliWeb11 JuliWeb11

    Weil für den Job schon eine andere Kollegin vorgesehen ist...allerdings bevor eine Ausschreibung stattfand

    Kommentar von gertrude2 gertrude2gertrude2

    dann würde ich es auch dabei belassen. schliesslich will sie bestimmt weiterhin in dieser firma arbeiten. da würde ich kein zickenkrieg anfangen

  • 0
    Antwort von rubensdario rubensdario

    Nein, dass wäre eine Verletzung des AGG-Gesetzes.

  • 0
    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Betriebsrat informieren. Deine Freundin hat genauso ein Recht darauf, sich für diese Stelle zu bewerben wie jeder andere. Da sind wieder Seilschaften am Werk.

    LG

    Wieselchen

  • 0
    Antwort von Aquavit Aquavit

    Ab einer gewissen Betriebsgröße müssen neu zu besetzende Stellen immer ausgeschrieben werden. Aber selbst wenn sie schon intern vergeben sind, darf man sich darauf bewerben! Nur nutzt das eben nix....

  • 0
    Antwort von Indy72 Indy72

    Rehtlich kann sie dazu ich gezwungen werden. Aber in der Praxis wird das gemacht. Wenn sie an der jetztigen Stelle ohnehin unglücklich ist, dann soll sie es doch versuchen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.