gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Bewerbung verweigert

gefragt von JuliWeb11JuliWeb11 am 06.05.2008 um 12:03 Uhr

eine Freundin von mir wollte sich auf einen besser bezahlten Jon in ihrer Abteilung bewerben. Man hat sie gebeten die Bewerbung zurückzuziehen. Geht das?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Arbeit (14263)
job (3757)
Bewerbung (3367)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Achat
beantwortet von Achat am 6. Mai 2008 12:07
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit welcher Begründung hat man sie gebeten, die Bewerbung zurückzuziehen?

Kommentar von Simple_avatar4smallJuliWeb11 am 6. Mai 2008 12:12

Mit der Begründung, die Entscheidung müsste dann kommentiert werden in der Personalakte.

Die andere ist nicht von extern , sondern intern aber andere Abteilung

Kommentar von Simple_avatar7smallAchat am 6. Mai 2008 12:15

Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht. Demnach darf so etwas nicht sein. Niemand darf wenn er das Anforderungsprofil erfüllt von vornherein ausgeschlossen werden. Bei Nichtbeachtung kann man sogar an Schadensersatz/Schmerzensgeld denken.

Allerdings stellt sich da wirklich die Frage, inwieweit man damit drohen kann, wenn man bei der Firma bleiben möchte. Was nützt es wenn sie dadurch den neuen Job bekäme, nur um den ganzen Unmut auf sich zu ziehen...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Mai 2008 12:18

Nach welchem Kriterium des AGG wird sie denn deiner Meinung nach hier diskriminiert?

Kommentar von Simple_avatar4smallJuliWeb11 am 6. Mai 2008 12:20

wie welche Kriterien des AGG?

Kommentar von Simple_avatar7smallAchat am 6. Mai 2008 15:43

Mit §§ kann ich nicht um mich werfen. Was ich geschrieben habe ist nur der allgemeine Überblick, den ich einmal gelernt habe.

Bei näheren Fragen kann ich auch nur den Anwalt empfehlen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. Mai 2008 02:28

''Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.''

Ist doch ziemlich klar und deutlich. Und passt nicht zu deiner Aussage, wenn nicht der Arbeitgeber so saudumm war, die Ablehnung mit einem der obigen Kriterien zu begründen.

Kommentar von Simple_avatar4smallJuliWeb11 am 6. Mai 2008 12:19

den job, um den es da geht macht sie eigentlich schon die ganze zeit... das problem war nur die chefin, die was gegen sie hat


Ermittler
beantwortet von Ermittler am 6. Mai 2008 12:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nix neues. Üblicher Fall: Die Stellenbesetzungen werden meist deutlich im Voraus mit dem Betriebsrat augehandelt und erst dann offiziell ausgeschrieben. Formell wird die Firma gezwungen, ggü. dem Betriebsrat zu rechtfertigen, warum Deine Freundin den Job (zugunsten des favorisierten Kandidaten) nicht bekommen kann. Mit der unerwarteten, unabgesprochenen (=unerwünschten) Bewerbung wird Deine Freundin sich keinen Gefallen tun. Üblicherweise sollte man solche Bewerbungen nicht blind und spontan in die Personalabteilung schicken, sondern zuerst beim BR inoffiziell vorfühlen.

Zurückziehen!


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 6. Mai 2008 12:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wieso zurück ziehen....notfalls kriegt sie doch eine absage. versteh ich nicht

Kommentar von Simple_avatar4smallJuliWeb11 am 6. Mai 2008 12:06

Weil für den Job schon eine andere Kollegin vorgesehen ist...allerdings bevor eine Ausschreibung stattfand

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 6. Mai 2008 12:09

dann würde ich es auch dabei belassen. schliesslich will sie bestimmt weiterhin in dieser firma arbeiten. da würde ich kein zickenkrieg anfangen


vampire
beantwortet von vampire am 6. Mai 2008 12:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bitten geht immer, auf den Hintergrund kommt es an.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 6. Mai 2008 12:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, ich habe das auch schon gehört. Wird gemacht, wenn man lieber Externen Bewerbern eine Chance geben will. Ob das rechtlich in Ordnung ist,weiß ich nicht.

Kommentar von 8403e1cabb7ab0c0569defff4fcb8fcasmallbreitfuesse am 6. Mai 2008 12:10

DH! Das kann es sein. Bei gleicher Qualifikation müssten meines Wissens interne den externen Bewerbern vorgezogen werden. Möchte der Arbeitgeber lieber den Externen, werden interne "gebeten" sich nicht zu bewerben. Ist rechtlich zumindest fragwürdig...

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 6. Mai 2008 12:16

Ja, ich denke auch, aber besser ist es den Betriebsrat zu fragen. Die kennen sich da besser aus.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. Mai 2008 12:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rehtlich kann sie dazu ich gezwungen werden. Aber in der Praxis wird das gemacht. Wenn sie an der jetztigen Stelle ohnehin unglücklich ist, dann soll sie es doch versuchen.


Aquavit
beantwortet von Aquavit am 6. Mai 2008 12:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ab einer gewissen Betriebsgröße müssen neu zu besetzende Stellen immer ausgeschrieben werden. Aber selbst wenn sie schon intern vergeben sind, darf man sich darauf bewerben! Nur nutzt das eben nix....


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 6. Mai 2008 12:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Betriebsrat informieren. Deine Freundin hat genauso ein Recht darauf, sich für diese Stelle zu bewerben wie jeder andere. Da sind wieder Seilschaften am Werk.

LG

Wieselchen


rubensdario
beantwortet von rubensdario am 25. September 2008 16:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, dass wäre eine Verletzung des AGG-Gesetzes.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Bewerbung Job im Ausland Anbieter Seriös ?

    Hilfe bei meiner Bewerbung ! Was kann man machen ?

    Hilfe bei der Bewerbung

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.