eine Freundin von mir wollte sich auf einen besser bezahlten Jon in ihrer Abteilung bewerben. Man hat sie gebeten die Bewerbung zurückzuziehen. Geht das?
Mit welcher Begründung hat man sie gebeten, die Bewerbung zurückzuziehen?
Nix neues. Üblicher Fall: Die Stellenbesetzungen werden meist deutlich im Voraus mit dem Betriebsrat augehandelt und erst dann offiziell ausgeschrieben. Formell wird die Firma gezwungen, ggü. dem Betriebsrat zu rechtfertigen, warum Deine Freundin den Job (zugunsten des favorisierten Kandidaten) nicht bekommen kann. Mit der unerwarteten, unabgesprochenen (=unerwünschten) Bewerbung wird Deine Freundin sich keinen Gefallen tun. Üblicherweise sollte man solche Bewerbungen nicht blind und spontan in die Personalabteilung schicken, sondern zuerst beim BR inoffiziell vorfühlen.
Zurückziehen!

wieso zurück ziehen....notfalls kriegt sie doch eine absage. versteh ich nicht
Weil für den Job schon eine andere Kollegin vorgesehen ist...allerdings bevor eine Ausschreibung stattfand
gertrude2 am 6. Mai 2008 12:09 dann würde ich es auch dabei belassen. schliesslich will sie bestimmt weiterhin in dieser firma arbeiten. da würde ich kein zickenkrieg anfangen
Ja, ich habe das auch schon gehört. Wird gemacht, wenn man lieber Externen Bewerbern eine Chance geben will. Ob das rechtlich in Ordnung ist,weiß ich nicht.
breitfuesse am 6. Mai 2008 12:10 DH! Das kann es sein. Bei gleicher Qualifikation müssten meines Wissens interne den externen Bewerbern vorgezogen werden. Möchte der Arbeitgeber lieber den Externen, werden interne "gebeten" sich nicht zu bewerben. Ist rechtlich zumindest fragwürdig...
Ja, ich denke auch, aber besser ist es den Betriebsrat zu fragen. Die kennen sich da besser aus.
Rehtlich kann sie dazu ich gezwungen werden. Aber in der Praxis wird das gemacht. Wenn sie an der jetztigen Stelle ohnehin unglücklich ist, dann soll sie es doch versuchen.
Ab einer gewissen Betriebsgröße müssen neu zu besetzende Stellen immer ausgeschrieben werden. Aber selbst wenn sie schon intern vergeben sind, darf man sich darauf bewerben! Nur nutzt das eben nix....

Betriebsrat informieren. Deine Freundin hat genauso ein Recht darauf, sich für diese Stelle zu bewerben wie jeder andere. Da sind wieder Seilschaften am Werk.
LG
Wieselchen
Mit der Begründung, die Entscheidung müsste dann kommentiert werden in der Personalakte.
Die andere ist nicht von extern , sondern intern aber andere Abteilung
Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht. Demnach darf so etwas nicht sein. Niemand darf wenn er das Anforderungsprofil erfüllt von vornherein ausgeschlossen werden. Bei Nichtbeachtung kann man sogar an Schadensersatz/Schmerzensgeld denken.
Allerdings stellt sich da wirklich die Frage, inwieweit man damit drohen kann, wenn man bei der Firma bleiben möchte. Was nützt es wenn sie dadurch den neuen Job bekäme, nur um den ganzen Unmut auf sich zu ziehen...
Nach welchem Kriterium des AGG wird sie denn deiner Meinung nach hier diskriminiert?
wie welche Kriterien des AGG?
Mit §§ kann ich nicht um mich werfen. Was ich geschrieben habe ist nur der allgemeine Überblick, den ich einmal gelernt habe.
Bei näheren Fragen kann ich auch nur den Anwalt empfehlen.
''Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.''
Ist doch ziemlich klar und deutlich. Und passt nicht zu deiner Aussage, wenn nicht der Arbeitgeber so saudumm war, die Ablehnung mit einem der obigen Kriterien zu begründen.
den job, um den es da geht macht sie eigentlich schon die ganze zeit... das problem war nur die chefin, die was gegen sie hat