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Bewerbung schreiben im 2. Ausbildungsjahr

gefragt von Biggi2007Biggi2007 am 19.05.2009 um 17:16 Uhr

Kann mir jemand von Euch vielleicht einen Link nennen, wie man eine Bewerbung im 2. Lehrjahr schreibt. Unser Sohn ist Ende des 2. Ausbildungsjahres zum Koch.Jetzt wurde ihm, wegen betrieblicher Maßnahmen gekündigt. Es wurde zwar vom Arbeitsgericht Klage erhoben, aber trotzdem möchte er sich paralell noch weiter bewerben. Man weiß nicht,ob die Firma überhaupt noch Arbeitsplätze hat. Aber wie schreibt man jetzt eine solche Bewerbung? Wir haben auch schon gegoogelt, aber nur normale Ausbildungsbewerbungen gefunden. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.LG Biggi2007

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bkinnsbruck
beantwortet von bkinnsbruck am 19. Mai 2009 17:18
2x
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also ich weiss nicht wie es jetzt ist, aber früher musste der arbeitgeber der insolvent ist für eine weiterführung der ausbildung sorgen, also einen anderen betrieb finden. Einen anderen Grund für eine kündigung innerhalb der ausbildungszeit kenne ich nicht und ist m.E. nicht erlaubt.

Kommentar von 11c7e00fe6cbce8764a2347dbc8ccaedsmallBiggi2007 am 1. September 2009 21:40

Wollte nur Bescheid sagen. Unser Sohn hat, eine Woche nach meiner Frage, einen neuen Ausbildungsplatz gefunden, der auch noch bedeutend besser ist, als der erste war. LG Biggi.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 19. Mai 2009 17:25
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Wendet euch doch mal an den "DEHOGA Deutscher Hotel und Gaststättenverband"in eurer Nähe.Die können bestimmt weiterhelfen.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 19. Mai 2009 17:32

Oder IHK

Kommentar von 11c7e00fe6cbce8764a2347dbc8ccaedsmallBiggi2007 am 19. Mai 2009 18:01

Vielen Dank für Euere Antworten.Aber, daß die Kündigung nicht rechtens ist,ect., wissen wir auch. Ich wollte eine Hilfe, wie er die Bewerbung verfassen soll.

Kommentar von 11c7e00fe6cbce8764a2347dbc8ccaedsmallBiggi2007 am 1. September 2009 21:40

Wollte nur Bescheid sagen. Unser Sohn hat, eine Woche nach meiner Frage, einen neuen Ausbildungsplatz gefunden, der auch noch bedeutend besser ist, als der erste war. LG Biggi.


Swisspol
beantwortet von Swisspol am 9. Juni 2009 09:58
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Also erstens bin ich der Meinung können Lehrlinge nicht einfach auf die Strasse gestellt werden, und da er ja mit Sicherheit einer Berufsschule angehört können die Ihm dort bestimmt weiter helfen. In der heutigen Zeit ist auch das örtliche Arbeitsamt für Deinen Sohn zu ständig. Alles gute Swisspol Schweiz

Kommentar von 11c7e00fe6cbce8764a2347dbc8ccaedsmallBiggi2007 am 9. Juni 2009 16:44

Hallo Swisspol, es ist richtig, die Kündigung war nicht rechtens. Es hat sich mittlerweile alles erledigt, da mein Sohn, übergangslos, in einem anderen Lokal, seine Ausbildung abschließen kann.Ohne Arbeitsamt, denn wenn man sich darauf verläßt, ist man manchmal verlassen.Er hat sich den Ausbildungsplatz selbst gesucht.LG Biggi

Kommentar von 11c7e00fe6cbce8764a2347dbc8ccaedsmallBiggi2007 am 1. September 2009 21:41

Wollte nur Bescheid sagen. Unser Sohn hat, eine Woche nach meiner Frage, einen neuen Ausbildungsplatz gefunden, der auch noch bedeutend besser ist, als der erste war. LG Biggi.


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