2

Bewerbung nach Unfall, wie formulieren?

Frage von Pieps222 Pieps222

Ich habe eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte, habe dann noch eine Weiterbildung als Altenpflegerin gemacht, weil mir dieser Beruf viel mehr lag.

Im November 2009 hatte ich einen Unfall und kann nun meine Weiterbildung nicht fortsetzen.

Daher bewerbe ich mich nun auf Stellen im Büro oder wieder als Rechtsanwaltsfachangestellte.

Nur wie formuliere ich das in einer Bewerbung korrekt?

Habe es bisher so versucht:

Im Jahre 2008 orientierte ich mich beruflich neu und begann eine Ausbildung als Altenpflegerin. Bedingt durch eine private Veränderung und meinen Umzug nach Chemnitz, begann ich eine Weiterbildung zur Altenpflegerin im Jahre 2009, da ich die Ausbildung in Sachsen nicht weiterführen konnte. Auf Grund eines Unfalles kann ich meine Weiterbildung als Altenpflegerin nicht fortsetzen und möchte in meinem erlernten Beruf wieder Fuß fassen.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Remlak Remlak

    Ich denke, das man eine Orientierungsphase zugestehen müßte. Hatte denn dieser Unfall ein Handicap zur Folge? Dann ist es doch eine Neuorientierung und damit Rückkehr in den erlernten Beruf möglich. Einziges Manko wäre allenfalls mangelnde Berufserfahrung, die man beanstanden könnte.

    Kommentar von Pieps222 Pieps222Pieps222

    Ausbildung hab ich 2007 beendet, bis 2008 im Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten gearbeitet.

    Durch den unverschuldeten Unfall hab ich immer wieder eine Entzündung im Knie und keiner kann mir sagen, ob die ganz wieder weg geht. Deswegen rät mir mein Arzt, den Beruf der Altenpflegerin nicht nochmal anzufangen.

    Habe die Bewerbung gerade so formuliert:

    Meine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte habe ich 2007 erfolgreich abgeschlossen. Danach war ich in einer kleinen Anwaltskanzlei in Freiburg tätig. Neben den allgemeinen Sekretariatsaufgaben wie Telefondienst, Mandantenempfang und Überwachung von Fristen/Wiedervorlagen sowie Terminen, gehörte die taggenaue Buchhaltung ebenso zu meinen Aufgaben wie die Bearbeitung des Mahn- und Vollstreckungswesen inkl. des Betreibungsverfahrens in der Schweiz.

    Ein sicherer Umgang mit Mandanten ist für mich ebenso selbstverständlich, wie auch die Beherrschung außergewöhnlicher Situationen und Diskretion.

    Im Jahre 2008 orientierte ich mich beruflich neu und begann eine Ausbildung als Altenpflegerin. Bedingt durch eine private Veränderung und meinen Umzug nach Chemnitz, begann ich eine Weiterbildung zur Altenpflegerin im Jahre 2009, da ich die Ausbildung in Sachsen nicht weiterführen konnte. Auf Grund eines Unfalles und der entstandenen Verletzung, kann ich meine Weiterbildung als Altenpflegerin nicht fortsetzen.

    Durch meine ausgeprägte Willensstärke und mein Durchhaltevermögen auch in schwierigen Situationen, wird es mir nicht schwer fallen, mich wieder in meinen erlernten Beruf einzuarbeiten.

    Alles Weitere würde ich mich freuen, in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern zu dürfen. In der Hoffnung auf ein Solches verbleibe ich

    Kann ich das so lassen?

    Kommentar von Remlak RemlakRemlak

    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. So würde ich auch formulieren. Alles ist gesagt / geschrieben.Ohne Unter-oder Übertreibung. Als Personalchef würde ich Dich auf jeden Fall zu einem Gespräch einladen. Wünsche Dir maximalen Erfolg und vielleicht eine kurze Info, so es auch geklappt haben sollte.:-)

    Kommentar von Pieps222 Pieps222Pieps222

    Danke schön, ich berichte dann was rauskam

  • 1
    Antwort von cat64k cat64k

    mein tipp wäre den ganzen Absatz zu streichen. Schreib lieber was du kannst und warum du genau auf die ausgeschriebenen Stellen passt.

    Am Ende der Beerbung würde ich dann noch schreiben das du 2009 den Unfall hattest und dadurch bestimmte Dinge körperlich nicht machen kannst.Falls du %te hast, diese dort auch mit angeben.

    Dein Zukünftigen Chef intressiert es nicht, was du nicht kannst, sondern was du kanst.

    Kommentar von Pieps222 Pieps222Pieps222

    Im Büro kann ich alle arbeiten machen,da gibt es keine Einschränkungen.

    Welchen Absatz soll ich streichen?

  • 0
    Antwort von decai decai

    hallo,

    ich finde die bewerbung auch ok, würde nur als empfänger diese sätze nicht verstehen: "Im Jahre 2008 orientierte ich mich beruflich neu und begann eine Ausbildung als Altenpflegerin. Bedingt durch eine private Veränderung und meinen Umzug nach Chemnitz, begann ich eine Weiterbildung zur Altenpflegerin im Jahre 2009, da ich die Ausbildung in Sachsen nicht weiterführen konnte."

    erst hast du eine ausbildung als altenpflegerin begonnen und dann eine weiterbildung zur altenpflegerin? das verstehe ich nicht so ganz, und vielleicht würde der empfänger der bewerbung auch darüber stolpern?

    Kommentar von Pieps222 Pieps222Pieps222

    Wie könnte man es denn besser formulieren?

    Die Lehre begann ich in BW. Meine geleistete Zeit wurde aber in Sachsen nicht anerkannt, ich musste neu beginnen und da ich schon eine Ausbildung habe, konnte ich nur noch eine Weiterbildung machen.

    Kommentar von decai decaidecai

    ich glaube ich würde das garnicht weiter ausführen, im lebenslauf ist es ja sowieso erwähnt. und wenn derjenige fragen dazu hat, ist es leichter das ganze in einem persönlichen gespräch zu erklären. ich würde schreiben, dass du dich beruflich neu orientiert hast (das hast du ja schon geschrieben) und dann, dass du aufgrund dieses unfalles die ausbildung leider nicht mehr weitermachen konntest.

    aber das ist nur meine meinung. vielleicht bin ich auch die einzige, die über die oben erwähnten sätze stolpert.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.