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Bewerbung mit Scherbehinderung

Frage von MajonF MajonF

Hab mal ne Frage zum Thema Bewerbung mit Behinderung.

Mein Mann ist 50 % Schwerbehindert, weil ihm, seit Geburt, eine Hand fehlrt. Nur die Hand. Das Gelenk ist da.

Wir haben festgestellt wenn er bei Bewerbungen die Behinderung angibt hagelt es Absagen. Ich denke, viele haben ein Voruteil und können sich nicht vorstellen, dass er auch so fast alles machen kann. Auch wenn man das deutlich in die Bewerbung einbringt. Er hat die Behinderung nun ein paar Mal rausgelassen und prombt ne Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen. Die waren wohl auch nicht böse drum, aber die Stelle hat dann doch jemand Anderes bekommen.

Wie würdet ihr das handhaben? Behinderung in die Bewerbung reinschreiben oder rauslassen und dann beim Vorstellungsgespräch erst thematisieren? Wie sieht das rechtlich aus? Ich mein, man sieht ja dass die Hand fehlt beim Vorstellungsgespräch. Da verschweigt er es ja nicht.

Bitte schreibt kurz dazu ob es eure Meinung ist oder rechtliches Wissen. Ich danke euch vielmals Majon.

9 Abstimmungen
Abstimmungen
Er MUSS es reinschreiben. 0
Er braucht es nicht reinschreiben. 3
Ich würde es reinschreiben. 4
Ich würde es NICHT reinschreiben. 1
Ich weiß nicht. 1
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Antworten (10)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von fraukausw fraukausw
    Abgestimmt für: Er braucht es nicht reinschreiben.

    aber es ist ja offensichtlich... um erstmal eingeladen zu werden, würd ichs weglassen...

    Kommentar von MajonF MajonFMajonF

    Genau das ist unser Gedanke dabei. So hat er aber eine Chance sich zu präsentieren und zu zeigen, dass er nicht so sehr eingeschränkt ist wie sich das die Personalchefs vorstellen würden.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    So habe ich es bis jetzt selber immer gehandhabt, nur beim öffentlichen Dienst kann es von Vorteil sein die Behinderung schon im Bewerbungsschreiben an zu geben.

  • 1
    Antwort von MyHandicap MyHandicap
    Abgestimmt für: Ich weiß nicht.

    Wie schon gesagt, hängt das vom Beruf und der Behinderung ab. Hier ein Artikel, der eventuell weiterhelfen könnte:

    http://www.myhandicap.de/behinderung-bewerbung-job.html

  • 1
    Antwort von Sturmwolke Sturmwolke
    Abgestimmt für: Ich würde es reinschreiben.

    Kommt darauf an, wo er sich bewirbt und für welche Tätigkeit.
    Im öffentlichen Dienst müssen Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Wenn das in der Stellenanzeige steht, würde ich den Grad der Behinderung reinschreiben und dazuschreiben, ob die Behinderung die angestrebte Tätigkeit beinträchtigt oder nicht.
    Wenn in der Stellenanzeige nichts davon drinsteht, würde ich spätestens beim Bewerbungsgespräch erklären, wieso ich für die Tätigkeit trotz der Behinderung geeignet bin.

    Kommentar von MajonF MajonFMajonF

    Das Problem ist ja, dass er gar nicht erst eingeladen wird wenn er es reinschreibt. Branche steht oben. Druckereibranche.

    Kommentar von Sturmwolke SturmwolkeSturmwolke

    Sorry, hatte ich vorher noch nicht gesehen. Im öffentlichen Dienst gibt es wohl nicht sehr viele Druckereien.
    Wenn in der Stellenanzeige nichts drinsteht, würde ich es wohl auch lieber erst beim Bewerbungsgespräch ansprechen.

  • 1
    Antwort von Distel35 Distel35
    Abgestimmt für: Er braucht es nicht reinschreiben.

    genausowenig wie ein Schwarzer ein Foto reinlegen muss.

  • 1
    Antwort von Habibi110 Habibi110
    Abgestimmt für: Ich würde es reinschreiben.
  • 1
    Antwort von vogel1998 vogel1998
    Abgestimmt für: Ich würde es reinschreiben.

    das besser dann machen sie auf ihn ein besser eintrug das er nicht flunkter

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Das Resultat ist das du zu sehr viel weniger Bewerbunsggesprächen eingeladen wirst. Bei einem Bewerbungsgepräch kannst du viel besser darlegen welche auswirkunegen deine Behinderung auf deine Arbeit hat.

  • 1
    Antwort von Memphisqueen Memphisqueen
    Abgestimmt für: Ich würde es reinschreiben.

    ..weil bei gleicher Qualifikation werden Schwerbehinderte bevorzugt.

    Kommentar von MajonF MajonFMajonF

    Er hat schon oft gehört: Behinderte? Stellen wi rnicht ein. Evtl sieht das in anderen Branchen anders aus.

    Kommentar von Memphisqueen MemphisqueenMemphisqueen

    Es steht bei den Anzeigen oft bei

    Kommentar von MajonF MajonFMajonF

    So eine Anzeige haben wir leider noch nicht gesehen. Seine Branche ist eh sehr kaputt und dort ist es allgemein schwer was zu finden. Er findet manchmal mehrere Wochen lang nicht eine Stelle auf die er sich bewerben kann. Ist schon frustrierend. Er schaut in jede Zeitung und ist auf mehreren Internetseiten aktiv. Und das täglich.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Ja wenn es um große Firmen geht oder dem öffentlichen Dienst, bei Mittelständlern oder Handwerksbetrieben wirst du so etwas vergeblich suchen.

  • 1
    Antwort von Marieke2712 Marieke2712
    Abgestimmt für: Ich würde es NICHT reinschreiben.

    ...solange es nicht stört bei der Ausübung der Arbeit. Aber selbst dann würde ich es nicht rein schreiben. Bei der Vorstellung ist die Behinderung ja offensichtlich und das reicht.

  • 1
    Antwort von Dory1 Dory1
    Abgestimmt für: Er braucht es nicht reinschreiben.

    es kommt auf den beruf an den er ausüben will

    Kommentar von MajonF MajonFMajonF

    Er ist in der Druckereibranche. Sucht in Kleinoffsetdruck, Drucksachenweiterverarbeitung und bewirbt sich auch als Lagerhelfer.

    Kommentar von Dory1 Dory1Dory1

    Ich denke solange er durch die Behinderung nicht eingeschränkt ist sollte das keine Rolle spielen.. Aber es kommt immer auf den Betrieb an :/

    Kommentar von MajonF MajonFMajonF

    Er ist nur wenig beeinträchtigt. Aber das ist kaum der Rede wert. Er kann z: B. keine Schleife binden. ^^ Aber was für seinen Beruf notwendig ist kann er bis zu einer bestimmten Papiergröße machen. Darum Kleinoffsetdruck. Bei Zeitungsdruck hätte er Probleme, aber darum bewirbt er sich ja da erst gar nicht.

  • 0
    Antwort von Nihai Nihai

    Ich habe das gleiche Problem.

    Ich habe noch nicht genug Erfahrungen (quantitativ) um wirklich SICHER zu sein - ich würde sogar um Feedback bitten - aber für den Moment scheint mir folgendes wichtig:

    Unterscheidet erstmal zwischen GROSSEN und/oder RENOMMIERTEN und FINANZIELL STARKEN UNTERNEHEMEN und allen anderen

    Unternehmen aus der ersten Gruppe versuchen oft bewusst Integrationsbemühungen öffentlich und zum Teil der Firmenkultur zu machen. Solche Firmen werden häufig INTERN die Anweisung ausgeben, dass geeignete behinderte Bewerber eingeladen werden MÜSSEN.

    Darauf zu Wetten ist nicht schön. Auch bei solchen Firmen mag Dein Mann entgegen Euren Erwartungen nicht eingeladen werden. Aber bekennt sich eine Firma zu Integrationsbemühungen, oder sind diese zumindest allgemein bekannt, wird Verschweigen den Interviewer nur sehr unangenehm - und aus seiner Sicht unnötig - überraschen, und unter Druck setzen. Er mag sogar zu dem Schluss kommen, dass das Verschweigen auf eine ungenügende Auseinandersetzung Deines Mannes mit der Firmenkultur hindeutet.

    Die drei Effekte zusammen halte ich für signifikant genug, als das sie häufiger als nicht jegliches positives Auftreten zunichte machen.

    Bedenke, ich rede immer noch von Unternehmen, von denen man weiss, oder wissen und annehmen könnte, dass ihnen ihr öffentliches Image wichtig ist. Bei denen - so meine ich - schadet ein "Reinschmuggeln" so sehr, dass das Riskio des "Reinschreibens" in Kauf genommen werden sollte.

    Ich muss jetz erst mal los, aber wenn Du möchtest sage ich später noch was zu den anderen Unternehmen und der NEUEN Rechtslage (die viele noch nicht verinnerlicht haben, glaub ich)...

    gib mir ne Rückmeldung, ok?

    Mfg M

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