gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Bewerbung mit Behinderung?

gefragt von sabse747 am 11.03.2009 um 11:27 Uhr

Hi,

hab mal ne Frage: wie soll ich denn reagieren wenn sich Menschen mit Behinderung auf meine Stellenausschreibung bewerben? Trotzdem einladen, ändert sich was ander Qualität der Arbeit?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Bewerbung (3190)
Vorstellungsgespräch (441)
Behinderung (396)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Wenne
beantwortet von Wenne am 11. März 2009 11:29
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt darauf an um welche Arbeit und welche Behinderung es sich handelt.

Nicht jede Behinderung beeinflusst die Arbeitsqualität!


monja1995
beantwortet von monja1995 am 11. März 2009 11:28
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was soll sich an der Qualität der Arbeit ändern, nur weil sich ein Mensch mit Behinderung bewirbt? Seine fachliche Qualifikation zählt und nicht seine körperliche Behinderung.

Kommentar von Cdd24bf8efc3815afea2a7561bd08897smallJollyRoger am 11. März 2009 11:31

Naja kommt ja wohl auf den Job und die Art der Behinderung an. Manches schliesst sich wohl gegenseitig aus.

Kommentar von Drachentoeter am 12. März 2009 08:49

Da bewirbt man sich wenn man eine Behinderung hat im algemeine dann auch ers gar nicht. Ich habe z:B. eine Muskelerkrankung und werde mich deshalb mit Sicherheit nie als Lagerist, Möbelpacker oder ähnliches bewerben.


JollyRoger
beantwortet von JollyRoger am 11. März 2009 11:28
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Naja wenn du ein Vermittler für Ballerinas bist würde ich keine Beinamputierten einladen. Ich denke das musst du wohl slebst entscheiden ob die Behinderung den Job betrifft.

Kommentar von jotde01 am 11. März 2009 11:29

super...DH

Kommentar von Drachentoeter am 12. März 2009 08:50

Wieso DH? Glaubt ihr wirklich eine Mensch mit Behinderung wird sich auf eine für ihn völlig ungeeignete Stelle bewerben. Normalerweis weis man selber schon was geht und was nicht.


stef1601
beantwortet von stef1601 am 11. März 2009 11:28
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt auf die schwere der Behinderung an...einladen würde ich sie auf jedenfall, manchmal sind solche Menschen viel Fleißiger, weil sie auch wissen wie schwer es ist eine Arbeit zu bekommen wenn man Behindert ist. Versuch es doch mal...welche Arbeit ist es denn?


princAss
beantwortet von princAss am 11. März 2009 11:29
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

welche arbeit und welche behinderung? - würde sich derjenige den job nicht zutrauen, würde er sich doch vermutlich nicht bewerben, oder?


Kommentar von Drachentoeter am 12. März 2009 08:51

DH!


anonym
beantwortet von gecko8383 am 11. März 2009 11:30
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Na hör mal, was ist das den für eine ¨Frage??? Natürlcih haben Menschen mit Behinderung die selben Arbeitsqualitäten und sind soagr eine Bereicherung für deine Firma!!! Unter diesem Artikel siehst du mal was die können und wie gut die sich bewerben:

http://myhandicap.de/bewerben-mit-behinderung.html


opaleo
beantwortet von opaleo am 11. März 2009 11:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

trotzdem einladen, es kommt ja auch auf den job drauf an und auf die behinderung.


anonym
beantwortet von deepunder am 11. März 2009 11:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

natürlich trotzdem einladen. deswegen sind sie doch nicht schlechter. außerdem muss ein betrieb auch ne bestimmte anzahl an behinderten einstellen....sonst muss man zahlen

Kommentar von Cdd24bf8efc3815afea2a7561bd08897smallJollyRoger am 11. März 2009 11:29

Und wenns ein 1 Mann Unternehmen ist das Hauptberuflich Jongliert und der Bewerber keine Arme hat ?
Also so pauschal würd ich das nicht sagen.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 11. März 2009 11:29

Nicht jeder Betrieb muss Behinderte einstellen, erst ab einer bestimmten Größe des Betriebes ist das vorgeschrieben


anonym
beantwortet von pati2006 am 11. März 2009 11:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich denke das kommt auf di stelle und di art und schwere der behinderung an. Wenn du keinen wirklichen grund siehst warum er di arbeit nicht machen kann und seine bewerbung für ihn spricht lad ihn ein.


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 11. März 2009 11:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt doch ganz auf die Art der Behinderung und die Anforderung zu deiner angebotenen Stelle an.

Wenn die Voraussetzungen passen, dann unbedingt einladen, du hast doch nichts zu verlieren und unterstützt einen Menschen, der es auf dem Arbeitsmarkt leider schwieriger hat als andere!


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 11. März 2009 11:39
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn sich jemand auf deine Stellenausschreibung meldet, wird er sich doch gedanken darüber gemacht haben, ob er das auch machen kann. Warum solltest du dann vorher bereits nach Gebrechen auswählen? Wähle nach Qualifikation aus.Lade alle qualifizierten Bewerber ein! Wen du dann einstellst ist doch klar! den mit der besten Qualifikation und der in deinen Betrieb passt.

Kommentar von Drachentoeter am 12. März 2009 08:55

DH!


anonym
beantwortet von tergenna am 11. März 2009 11:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jemand der z.B. im Rollstuhl sitz, kann doch genauso gut am Computer arbeiten, wie jeder andere!!! Er ist deswegen doch nicht blöde!!! Selbstverständlich einladen!!!


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 11. März 2009 11:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Trotzdem einladen, wer weiß vielleicht ist da ja auch der Neue Angestellte mit dabei! Nur weil jemand Behindert ist, muß er nicht schlechter arbeiten!


JaniH71
beantwortet von JaniH71 am 11. März 2009 11:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt auf die Art der Behinderung bzw. den Behinderungsgrad an. Es gibt Menschen die haben z.B. Diabetes und das beeinträchtigt nicht die Qualität der Arbeit


anonym
beantwortet von Naddl005 am 11. März 2009 11:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn er ein gutes zeugnis hat und auf die stelle passen würde, dann sollte er eingeladen werden!!! es kommt auf die ergebnisse der leistung an und nicht darauf, ob er behindert ist oder nicht!!! es ist kein grund und sollte ne chance bekommen... er ist ja kein tier oder unmensch nur wegen einer behinderung... ALSO... ist er qualifiziert, dann lade ihn doch mal ein!!!!



anonym
beantwortet von Naddl005 am 11. März 2009 11:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn er ein gutes zeugnis hat und auf die stelle passen würde, dann sollte er eingeladen werden!!! es kommt auf die ergebnisse der leistung an und nicht darauf, ob er behindert ist oder nicht!!! es ist kein grund und sollte ne chance bekommen... er ist ja kein tier oder unmensch nur wegen einer behinderung... ALSO... ist er qualifiziert, dann lade ihn doch mal ein!!!!


JoScho
beantwortet von JoScho am 11. März 2009 11:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kommt auf die Arbeit an. Der Bewerber hat sich für diese Arbeit beworben. Geh davon aus, daß er sie beherrscht. Bedenke, daß Schwerbehinderte einen gesonderten Kündigungsschutz haben. Diese Leute leisten im Allgemeinen mehr, weil sie sich gegenüber ihrer "Konkurrenz" behaupten müssen.

Kommentar von Drachentoeter am 12. März 2009 08:53

Der besonder Kündigungsschutz besagt mittlerweile nur noch das vor einer Kündigung das Integrationsamt gefragt werden muss. Ein kleiner Betrieb hat im allgemeine kein Probleme auch eine Mitarbeiter mit Behinderung zu Kündigen.


akademikus
beantwortet von akademikus am 11. März 2009 11:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was spricht denn dagegen, es kommt einzig und alleine auf die qualifikation an, eine behinderung egal welcher art.... ist mir perönlich schei.. egal

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 11. März 2009 11:36

eine erblindete raumausstatterin kann ihren beruf wohl nicht mehr ausüben.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 11. März 2009 11:47

...wo wir wieder bei der qualifikation wären, erst denken dann schreiben

Kommentar von Drachentoeter am 12. März 2009 08:54

Würde die sich als Raumausstaterin überhaut bewerben, ich denke mal nein.


anonym
beantwortet von julefra am 11. März 2009 11:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du musst dich an andere vorschriften halten, je nach grad der behinderung, musst du mehr pausen gewähren, barrierefreien zugang zum arbeitsplatz schaffen ... du hast aber nicht nur nachteile, sondern auch vorteile, du bekommst ganz liebe mitarbeiter und du bekommst mehr finanzielle unterstützung als bei regelarbeitern. erkundige dich bei der zuständigen Arbeitsagentur, die geben dir gerne auskunft


abibremer
beantwortet von abibremer am 11. März 2009 11:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kommt auf diea art der behinderung an. beispiel: ich bin linksseitig gelähmt und habe zusätzlich ein kaputtes knie (auch links) bin damit höchst ungeeignet, eine arbeit zu erledigen, bei der ich leitern oder treppen steigen müßte. meinen erlernten beruf (speditionskaufmann) könnte ich theoretisch ausüben, wenn ich nicht schon über zehn jahre aus dem geschäft wäre und in dieser zeit hat sich so viel im gewerbe verändert, dass ich keinen zugang mehr dazu habe.


Simmi821
beantwortet von Simmi821 am 11. März 2009 13:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Meine Antwort: ja, aber noch ein Tipp: Es gibt vom Arbeitsamt Unterstützung für Arbeitgeber die behinderte Mitmenschen einstellen. Einfach dort mal nachfragen.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 12. März 2009 08:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einfach zu eine Vorstellungsgespräch einladen wenn er für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist. Ich habe selber eine Behinderung und vermeide diese in meine Bewerbungen diese zu erwähnen es sei den es hätte einen Vorteil. Auf die Qualität der Arbeit hat die Behinderung normalerweise keine Einfluss es sei den die Behinderung stört wirklich bei der Tätigkeit. Ein Rollstuhlfaher z.B. kann bei eine reien Bürotätigkeit ohne Probleme seine Arbeit machen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Darf man beim Vorrstellungsgespräch mit Kappe aufkreuzen?

    Vorstellungsgespräch soll ich gehen?

    Frage zum Vorstellungsgespräch

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.