Hi,
hab mal ne Frage: wie soll ich denn reagieren wenn sich Menschen mit Behinderung auf meine Stellenausschreibung bewerben? Trotzdem einladen, ändert sich was ander Qualität der Arbeit?
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Das kommt darauf an um welche Arbeit und welche Behinderung es sich handelt.
Nicht jede Behinderung beeinflusst die Arbeitsqualität!

Was soll sich an der Qualität der Arbeit ändern, nur weil sich ein Mensch mit Behinderung bewirbt? Seine fachliche Qualifikation zählt und nicht seine körperliche Behinderung.
JollyRoger am 11. März 2009 11:31 Naja kommt ja wohl auf den Job und die Art der Behinderung an. Manches schliesst sich wohl gegenseitig aus.
Da bewirbt man sich wenn man eine Behinderung hat im algemeine dann auch ers gar nicht. Ich habe z:B. eine Muskelerkrankung und werde mich deshalb mit Sicherheit nie als Lagerist, Möbelpacker oder ähnliches bewerben.

Naja wenn du ein Vermittler für Ballerinas bist würde ich keine Beinamputierten einladen. Ich denke das musst du wohl slebst entscheiden ob die Behinderung den Job betrifft.
super...DH
Wieso DH? Glaubt ihr wirklich eine Mensch mit Behinderung wird sich auf eine für ihn völlig ungeeignete Stelle bewerben. Normalerweis weis man selber schon was geht und was nicht.

Kommt auf die schwere der Behinderung an...einladen würde ich sie auf jedenfall, manchmal sind solche Menschen viel Fleißiger, weil sie auch wissen wie schwer es ist eine Arbeit zu bekommen wenn man Behindert ist. Versuch es doch mal...welche Arbeit ist es denn?

welche arbeit und welche behinderung? - würde sich derjenige den job nicht zutrauen, würde er sich doch vermutlich nicht bewerben, oder?
DH!
Na hör mal, was ist das den für eine ¨Frage??? Natürlcih haben Menschen mit Behinderung die selben Arbeitsqualitäten und sind soagr eine Bereicherung für deine Firma!!! Unter diesem Artikel siehst du mal was die können und wie gut die sich bewerben:

trotzdem einladen, es kommt ja auch auf den job drauf an und auf die behinderung.
natürlich trotzdem einladen. deswegen sind sie doch nicht schlechter. außerdem muss ein betrieb auch ne bestimmte anzahl an behinderten einstellen....sonst muss man zahlen
JollyRoger am 11. März 2009 11:29 Und wenns ein 1 Mann Unternehmen ist das Hauptberuflich Jongliert und der Bewerber keine Arme hat ?
Also so pauschal würd ich das nicht sagen.
monja1995 am 11. März 2009 11:29 Nicht jeder Betrieb muss Behinderte einstellen, erst ab einer bestimmten Größe des Betriebes ist das vorgeschrieben
ich denke das kommt auf di stelle und di art und schwere der behinderung an. Wenn du keinen wirklichen grund siehst warum er di arbeit nicht machen kann und seine bewerbung für ihn spricht lad ihn ein.

Das kommt doch ganz auf die Art der Behinderung und die Anforderung zu deiner angebotenen Stelle an.
Wenn die Voraussetzungen passen, dann unbedingt einladen, du hast doch nichts zu verlieren und unterstützt einen Menschen, der es auf dem Arbeitsmarkt leider schwieriger hat als andere!

wenn sich jemand auf deine Stellenausschreibung meldet, wird er sich doch gedanken darüber gemacht haben, ob er das auch machen kann. Warum solltest du dann vorher bereits nach Gebrechen auswählen? Wähle nach Qualifikation aus.Lade alle qualifizierten Bewerber ein! Wen du dann einstellst ist doch klar! den mit der besten Qualifikation und der in deinen Betrieb passt.
DH!
Jemand der z.B. im Rollstuhl sitz, kann doch genauso gut am Computer arbeiten, wie jeder andere!!! Er ist deswegen doch nicht blöde!!! Selbstverständlich einladen!!!

Trotzdem einladen, wer weiß vielleicht ist da ja auch der Neue Angestellte mit dabei! Nur weil jemand Behindert ist, muß er nicht schlechter arbeiten!

Kommt auf die Art der Behinderung bzw. den Behinderungsgrad an. Es gibt Menschen die haben z.B. Diabetes und das beeinträchtigt nicht die Qualität der Arbeit
wenn er ein gutes zeugnis hat und auf die stelle passen würde, dann sollte er eingeladen werden!!! es kommt auf die ergebnisse der leistung an und nicht darauf, ob er behindert ist oder nicht!!! es ist kein grund und sollte ne chance bekommen... er ist ja kein tier oder unmensch nur wegen einer behinderung... ALSO... ist er qualifiziert, dann lade ihn doch mal ein!!!!
wenn er ein gutes zeugnis hat und auf die stelle passen würde, dann sollte er eingeladen werden!!! es kommt auf die ergebnisse der leistung an und nicht darauf, ob er behindert ist oder nicht!!! es ist kein grund und sollte ne chance bekommen... er ist ja kein tier oder unmensch nur wegen einer behinderung... ALSO... ist er qualifiziert, dann lade ihn doch mal ein!!!!

Es kommt auf die Arbeit an. Der Bewerber hat sich für diese Arbeit beworben. Geh davon aus, daß er sie beherrscht. Bedenke, daß Schwerbehinderte einen gesonderten Kündigungsschutz haben. Diese Leute leisten im Allgemeinen mehr, weil sie sich gegenüber ihrer "Konkurrenz" behaupten müssen.
Der besonder Kündigungsschutz besagt mittlerweile nur noch das vor einer Kündigung das Integrationsamt gefragt werden muss. Ein kleiner Betrieb hat im allgemeine kein Probleme auch eine Mitarbeiter mit Behinderung zu Kündigen.

was spricht denn dagegen, es kommt einzig und alleine auf die qualifikation an, eine behinderung egal welcher art.... ist mir perönlich schei.. egal
abibremer am 11. März 2009 11:36 eine erblindete raumausstatterin kann ihren beruf wohl nicht mehr ausüben.
akademikus am 11. März 2009 11:47 ...wo wir wieder bei der qualifikation wären, erst denken dann schreiben
Würde die sich als Raumausstaterin überhaut bewerben, ich denke mal nein.
du musst dich an andere vorschriften halten, je nach grad der behinderung, musst du mehr pausen gewähren, barrierefreien zugang zum arbeitsplatz schaffen ... du hast aber nicht nur nachteile, sondern auch vorteile, du bekommst ganz liebe mitarbeiter und du bekommst mehr finanzielle unterstützung als bei regelarbeitern. erkundige dich bei der zuständigen Arbeitsagentur, die geben dir gerne auskunft

kommt auf diea art der behinderung an. beispiel: ich bin linksseitig gelähmt und habe zusätzlich ein kaputtes knie (auch links) bin damit höchst ungeeignet, eine arbeit zu erledigen, bei der ich leitern oder treppen steigen müßte. meinen erlernten beruf (speditionskaufmann) könnte ich theoretisch ausüben, wenn ich nicht schon über zehn jahre aus dem geschäft wäre und in dieser zeit hat sich so viel im gewerbe verändert, dass ich keinen zugang mehr dazu habe.

Meine Antwort: ja, aber noch ein Tipp: Es gibt vom Arbeitsamt Unterstützung für Arbeitgeber die behinderte Mitmenschen einstellen. Einfach dort mal nachfragen.
Einfach zu eine Vorstellungsgespräch einladen wenn er für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist. Ich habe selber eine Behinderung und vermeide diese in meine Bewerbungen diese zu erwähnen es sei den es hätte einen Vorteil. Auf die Qualität der Arbeit hat die Behinderung normalerweise keine Einfluss es sei den die Behinderung stört wirklich bei der Tätigkeit. Ein Rollstuhlfaher z.B. kann bei eine reien Bürotätigkeit ohne Probleme seine Arbeit machen.