2

Bewerbung für ein freiwilliges soziales Jahr

Frage von Laola91 Laola91

Hallo,

wie mache ich bei so einer bewerbung oder auch generell einen lebenslauf. also ich kann ja nur aufzählen wann ich wo in die Grundschule gibt und auf welche weiterführendeschule, wo ich dann auch noch abitur aufzählen kann dann wo ich wann geboren bin ... das ist doch ziemlich wenig, oder? was muss da den noch rein?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Antwort von Sententia Sententia

    Wenn du noch nicht gearbeitet hast, muss da auch nicht viel mehr rein. Unter deinem schulischen Werdegang kannst du aber noch einen Bereich für Hobbies oder Ehrenamt einfügen, falls du sowas gemacht hast. Hier ein Musterlebenslauf: http://www.inobis.de/img/2/lebenslauf.jpg Studium fällt bei dir ja weg, Sprachkenntnisse muss auch nicht zwingend sein für ein FSJ, außerdem ergibt sich das ja aus dem Zeugnis. "Besondere Kenntnisse" kannst du mit rein nehmen, wenn du was entsprechendes gemacht hast, ansonsten würde ich eben "Interessen" oder "Hobbies" mit einbauen. Später im Beruflseben interessiert das zwar nicht mehr so sehr, da dann der Fokus mehr auf den beruflichen Werdegang und die dementsprechenden Fähigkeiten gelegt wird, aber bei Berufsanfängern möchte man sich ja auch ein Bild von deiner Person machen können, da kann man schin mal Freizeitaktivitäten mit aufnehmen.

  • 0
    Antwort von babsel babsel

    Frag doch mal deine Eltern oder deine Lehrer, die können dann auch deine Sachen Korrektur lesen und dir helfen, die entsprechenden Dokumente zusammenzutragen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.