Hallo Ihr Experten,
hab mal ne Frage. Oft steht in Stellenanzeigen der Agentur für Arbeit, "Bewerbungen per E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich". Trotzdem ist fast jedes mal eine Mail-Adresse angegeben. Wie sieht das denn rechtlich aus kann man diese "Floskel" irgendwie umgehen und sich auf so eine Stelle rechtlich einwandfrei doch per Mail bewerben??? (in die Mail ein Satz von wegen aus wirtschaftlichen Gründen, oder maschinell erstellt und auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig...etc..) Manchmal wird auch auf telefonische Bewerbung bestanden aber wenn man aus gesundheitlichen Gründen garnicht telefonieren kann, wie sieht es dann aus??? Ist die Agentur nicht eigentlich verpflichtet auch immer Bewerbungen per Mail (bei angegebener Adresse) zu zulassen schon aus Gründen der Gleichstellung??? Nervt mich total dass es auch komischer Weise meistens Frauen von der Agentur sind die in Ihren Stellenangeboten dieses reinschreiben, bei Angeboten von männlischen Mitarbeitern ist dies meistens nicht zu lesen (mal drauf achten!) und Mails meistens sogar erwünscht. Also Leute wie sieht es damit aus???
MfG
Bevorzugter E-Mailbewerber
Ich meine was ich dort geschrieben habe. Stellenangebot auf Seite arbeitsagentur.de vom Mitarbeiter der Arbeitsagentur Mail-Adresse drunter geschrieben aber man möchte Mail nicht bearbeiten (aus datenschutzrechtlichen Gründen) passt doch schon mal nicht zusammen oder? Ist das rechtens? Wie kann man sich rechtlich einwandfrei darauf doch per Mail bewerben sprich Anspruch auf Bearbeitung der Online-Bewerbung. Hab mal gelesen auf arbeitsagentur.de "erste Aufgabe der Arbeitsagentur ist die Vermittlung von Arbeitssuchenden" oder so ist doch dann nur heuchelei wenn man nicht mal per Mail beachtet wird.
Wird sich sicher bald durch die demail bzw. epost-Brief klären (rechtlich einwandfrei digital versendete Post die dann wie echte Post behandelt werden muss, sollte, wird?) jede Firma die halbwegs von Wirtschaftlichkeit Ahnung hat setzt auf elektronische Post und auch elektronische Weiterverarbeitung bzw. Ablage. Nur die Agentur kann es sich leisten die Postwege mit Tonnen von Papier und Plastik (Bewerbungsmappen) zu verstopfen, obwohl leistet sich ja erstmal der Arbeitssuchende dann gibts vielleicht was zurück. Als Hartz4 Empfänger darfst Du das Papier die Tinte und die Kosten des Mehraufwands für Papierbewerbungen, bezogen auf unsere Behörde, aus eigener Tasche bezahlen!