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bewerbe anmeldung

Frage von rocket1105 rocket1105

was passiert wenn ich mein gewerbe angemeldet habe aber noch nicht mit der tätigkeit begonnen habe und noch keine einnahmen habe muss ich trotzdem den wisch vom finanzamt ausfüllen. und wenn ich das noch nicht habe hat das dann konsequent wenn ja welche

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Antworten (4)

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    Antwort von Realito Realito

    In Spanien zahlst du 250.00 € jeden Monat, ob du was verdient hast oder nicht und damit hat es sich. Da ist alles drin enthalten. Müsste in Deutschland auch eingeführt werden. Dann wäre alles etwas leichter und die Arbeitslosigkeit würde sinken.

    Kommentar von rocket1105 rocket1105

    danke leute

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    Antwort von Bowlinghexe Bowlinghexe

    kurz Mitteilung noch nicht in Betrieb

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    Antwort von apfelfringe apfelfringe

    Ja, denn du musst monatlich eine Vorsteuermeldung abliefern auch dann, wenn du keine Einnahmen hattest. Verbummelst du das, kannst das Finanzamt kostenpflichtig mahnen ! Abd der Anmeldung hast du das Gewerbe. In wie weit du Tätig bist ist deine Angelegenheit.

    Kommentar von betong betongbetong

    kurigtur bei einen Kleingewerbe muss du nur angeben was du nur eingenommen hast + die ausgaben

    Kommentar von apfelfringe apfelfringeapfelfringe

    Wo steht denn da Kleingewerbe ? Ansonsten ist das natürlich bei Kleingewerbe korrekt wobe hier der Umsatz den Ton angibt !

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Es kann passieren, dass man dich dann steuermäßig einschätzen wird.

    Teile docheinfach mit, dass das Gewerbe noch nicht aktiv ist.....und gut ist.

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