Hallo,
ich habe ein kleines Waldgrundstück mit Wiese (im sog. geschützten Außenbereich) gepachtet. Die Wiese ist ringsum mit Büschen/Bäumen abgegrenz, am Eingang befindet sich ein kleines Tor. Von außen ist die Wiese nicht oder nur sehr schlecht einsehbar. Zwei mal im Jahr steht jeweils für je 4 Wochen ein mobiles Carport auf der Wiese und es lagern Heuballen zum trocknen darunter.
Eine mir ansonsten unbekannte Person hat mich wegen des Carports beim Bauamt angezeigt, diese Person hatte ich allerdings bereits einmal auf der Wiese angetroffen und ihr das Betreten des umfriedeten Grundtstücks verboten. Es kam zu einer Ortsbegehung bei der festgestellt wurde "kein Carport da" und auch ich sagte bei der Begehung "ich weiß nichts von einem Carport".
Heute rief mich der Sachbearbeiter vom Bauamt an, die anzeigende Person habe 41 Digitalfotos von insgesamt 8 verschiedenen Tagen vorgelegt, auf denen das Carport zu sehen ist. Diese Fotos wurden laut beiliegendem Protokoll allesamt nach dem erteilten Verbot aufgenommen, es wurde also Hausfriedensbruch begangen.
Können die Fotos als Beweis gegen mich verwendet werden und kann mir das Bauamt aufgrund der Fotos jetzt irgendwas? Kann man gegen diese Person noch etwas anderes unternehmen als ihr das Betreten des Grundstücks zu verbieten?
Gruß,
Dennis
Es sind doch zwei verschiedene Sachen. Das Ziel unseres Klienten wäre doch wohl seinen Campingwagen wenigstens ein paar Wochen dort abzustellen. Wer da Fotos gemacht hat ist doch egal. Zur Not macht der Gemeindevertreter seine eigenen Fotos. Und den will doch wohl niemand verklagen , oderrr.