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Beweisverwertungsverbot bei Hausfriedensbruch

Frage von ReiDen ReiDen

Hallo,

ich habe ein kleines Waldgrundstück mit Wiese (im sog. geschützten Außenbereich) gepachtet. Die Wiese ist ringsum mit Büschen/Bäumen abgegrenz, am Eingang befindet sich ein kleines Tor. Von außen ist die Wiese nicht oder nur sehr schlecht einsehbar. Zwei mal im Jahr steht jeweils für je 4 Wochen ein mobiles Carport auf der Wiese und es lagern Heuballen zum trocknen darunter.

Eine mir ansonsten unbekannte Person hat mich wegen des Carports beim Bauamt angezeigt, diese Person hatte ich allerdings bereits einmal auf der Wiese angetroffen und ihr das Betreten des umfriedeten Grundtstücks verboten. Es kam zu einer Ortsbegehung bei der festgestellt wurde "kein Carport da" und auch ich sagte bei der Begehung "ich weiß nichts von einem Carport".

Heute rief mich der Sachbearbeiter vom Bauamt an, die anzeigende Person habe 41 Digitalfotos von insgesamt 8 verschiedenen Tagen vorgelegt, auf denen das Carport zu sehen ist. Diese Fotos wurden laut beiliegendem Protokoll allesamt nach dem erteilten Verbot aufgenommen, es wurde also Hausfriedensbruch begangen.

Können die Fotos als Beweis gegen mich verwendet werden und kann mir das Bauamt aufgrund der Fotos jetzt irgendwas? Kann man gegen diese Person noch etwas anderes unternehmen als ihr das Betreten des Grundstücks zu verbieten?

Gruß,

Dennis

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Antworten (2)

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    Antwort von Augenblickmal Augenblickmal

    Wir kennen einen ähnlichen Fall aus Süd Hessen (es mag ja von Gemeinde zu Gemeinde , Kreis zu Kreis usw. unterschiedlich sein). Ein Aufsteller eines Bauwagens mit WC auf einem privat gepachteten Grundstück wurde nach 4 Wochen (also dieser Zeitraum wurde von der Gemeinde abgewartet) untersagt den Bauwagen länger abzustellen. Wir hatten den Eindruck, 4 Wochen wäre in Ordnung oder zu dulden. Schreibe einfach die Gemeindeverwaltung an ob für Urlaubs- und Erholungszwecke eine gewisser Zeitraum in Ordnung ist und lass sie antworten. Die Fotos können ja über einen kurzen oder längeren Zeitraum entstanden sein.

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    Antwort von walterlauber walterlauber
    1. Das Bauamt kann Dir gar nichts anhängen
    2. wenn die Fotos aus einem Standort im Innern der Umzäunung gemacht wurden, ist es
      Hausfriedensbruch
    3. sollte Punkt 2 zutreffen, kannst Du diese Person anzeigen. Dazu brauchst Du allerdings den Namen (Anzeige gegen unbekannt reicht nicht, da die Polizei in einem solchen Fall nicht ermittelt)
    4. Du kannst einen Anwalt nehmen, der kann Akteneinsicht auch beim Bauamt / Ordnungsamt beantragen. Das kostet zunächst einmal was. Rät der Anwalt zur Klage, und stellt den Erfolg in Aussicht, muss der Beklagte (in diesem Fall der der dich angezeigt hat) auch Deine Anwaltskosten übernehmen.
    Kommentar von Augenblickmal AugenblickmalAugenblickmal

    Es sind doch zwei verschiedene Sachen. Das Ziel unseres Klienten wäre doch wohl seinen Campingwagen wenigstens ein paar Wochen dort abzustellen. Wer da Fotos gemacht hat ist doch egal. Zur Not macht der Gemeindevertreter seine eigenen Fotos. Und den will doch wohl niemand verklagen , oderrr.

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