Ich habe beobachtet, wie jemand seinen Müll eimerweise über den Zaun zum Nachbarn geschmissen hat. Dies ist lt. Ordnungsamt eine Straftat. Darf ich die Täterin ungefragt bei ihrer Tat zur Beweissicherung dabei fotografieren oder wird dabei das Persönlichkeitsrecht der Täterin verletzt.
Beweissicherung durch Fotografie
Antworten (4)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
michinefmichinef
Sag doch einfach, dass Du den Vorfall gesehen hast. Du kannst das bezeugen.
-
0Antwort von
xXxHeadderxXxxXxHeadderxXx
ich glaube wenn du sie bei einer straftat fotografierst, und es für rechtliche zwecke einsetzt, darfst du es.. wenn du in den bau gehst, wirst du ja auch abfotografiert.. auch wenn du es nicht willst..
Kommentar von
xXxHeadderxXxxXxHeadderxXx überleg dir nochmal ob du sie in die pfanne haust... wenn sie sich nichtmal die müllabfuhr leisten kann, ist das echt arm..
Kommentar von
mibokimiboki Ist Armut eine Entschuldigung? Wie würdest Du das denn finden, wenn Du die Windeln und schimmligen leeren Dosen Deiner Nachbarn auf Deine Kosten entsorgen müsstest.
Kommentar von
felixhn keine ernsthafre Antwort mit dem Knast - ärmlich!
-
-
0Antwort von
kaahaakaahaa
Nein, darfst du nicht. Du solltest dich melden und dich als Zeuge zur Verfügung stellen.
Ansonsten kannst du zwar ein Bild machen, solltest aber angeben, dass du irgendetwas anderes fotografieren wolltest und dabei "zufällig" auf dem Bild eine Straftat erkannt hast.
Kommentar von
felixhn gute Idee, werde ich machen.
Moi, Moin würde ich auch machen DH
Moin,:-)
Moin,moin;-)
Moin,Moin,:-)