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Beweissicherung durch Fotografie

Frage von felixhn felixhn

Ich habe beobachtet, wie jemand seinen Müll eimerweise über den Zaun zum Nachbarn geschmissen hat. Dies ist lt. Ordnungsamt eine Straftat. Darf ich die Täterin ungefragt bei ihrer Tat zur Beweissicherung dabei fotografieren oder wird dabei das Persönlichkeitsrecht der Täterin verletzt.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von michinef michinef

    Sag doch einfach, dass Du den Vorfall gesehen hast. Du kannst das bezeugen.

  • 3
    Antwort von wernilein wernilein

    Sprich sie doch einfach darauf an.

    Kommentar von schildi schildischildi

    Moi, Moin würde ich auch machen DH

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    Moin,:-)

    Kommentar von baer1 baer1baer1

    Moin,moin;-)

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    Moin,Moin,:-)

  • 0
    Antwort von xXxHeadderxXx xXxHeadderxXx

    ich glaube wenn du sie bei einer straftat fotografierst, und es für rechtliche zwecke einsetzt, darfst du es.. wenn du in den bau gehst, wirst du ja auch abfotografiert.. auch wenn du es nicht willst..

    Kommentar von xXxHeadderxXx xXxHeadderxXxxXxHeadderxXx

    überleg dir nochmal ob du sie in die pfanne haust... wenn sie sich nichtmal die müllabfuhr leisten kann, ist das echt arm..

    Kommentar von miboki mibokimiboki

    Ist Armut eine Entschuldigung? Wie würdest Du das denn finden, wenn Du die Windeln und schimmligen leeren Dosen Deiner Nachbarn auf Deine Kosten entsorgen müsstest.

    Kommentar von felixhn felixhn

    keine ernsthafre Antwort mit dem Knast - ärmlich!

  • 0
    Antwort von kaahaa kaahaa

    Nein, darfst du nicht. Du solltest dich melden und dich als Zeuge zur Verfügung stellen.

    Ansonsten kannst du zwar ein Bild machen, solltest aber angeben, dass du irgendetwas anderes fotografieren wolltest und dabei "zufällig" auf dem Bild eine Straftat erkannt hast.

    Kommentar von felixhn felixhn

    gute Idee, werde ich machen.

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