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Beweispflicht bei Fahrraddiebstahl --> Versicherung

Frage von blablubblub blablubblub

Hallo, mein Fahrrad wurde geklaut, und zwar muss es tagsüber passiert sein. Es war draußen angeschlossen und ich habs frühs noch gesehen, abends so um 9 Uhr rum bin ich mit meinem Freund spazieren gegangen und wollts dann anschließend in den Keller bringen. Muss ich das der Versicherung gegenüber beweisen? Ich mein, mir ist schon klar, dass jeder das erzählen kann ... Von daher frag ich mich, ob die Versicherung das anerkennt, oder stellt die meine Aussage in Zweifel?! In meinem Fall wars halt wirklich so, am Tag vorher bin ich ja auch noch mit em Rad gefahren .... :-(

Hausratversicherung mit Fahrradversicherung ist vorhanden .... Anzeige hab ich auch gemacht, und im Prinzip das erszählt, was oben steht.

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Antworten (5)

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    Antwort von troete2105 troete2105

    brauchst die "tagebuch-nummer" von der polizei. diese gibst du dann der versicherung.

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    Antwort von osmond osmond

    Hi, das sollte genügen. Anzeige erstattet, Zeugen zur Hand, Fahrrad abgeschlossen. Versicherung informiert. Gut (keine Bedingung) wäre noch, die Radrechnung vorzulegen. Gruß Osmond

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    Antwort von Wimama Wimama

    Schau mal in den AGB der Versicherung nach , bei welchen Schadensfällen gezahlt und bei welchen nicht gezahlt wird.

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    Antwort von Wimama Wimama

    ......

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    Antwort von troete2105 troete2105

    brauchst die "tagebuch-nummer" von der polizei. diese gibst du dann der versicherung.

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