Ich habe vor eineinhalb Jahren einen Fotoapperat bei Media Markt gekauft.Nun funktioniert das Teil nicht mehr-geht einfach nicht mehr an. Der Apperat wurde Ordnungsgemäß behandelt,nicht fallen gelassen oder so.Jetzt weigert sich Media Markt das Ding reparieren zu lassen, ich müsste selber für die Reparaturkosten aufkommen, da ich nach sechs Monaten beweisen muss das der Fehler bei Gefahrenübergang schon bestanden hat?????Wie soll ich das tun? Die Kamera ist ja erst jetzt funktionsunfähig. Ich dachte die Beweislatumkehr betrifft nur Fehler die bei Gefahreübergang schon bestanden haben. Außerdem dachte ich, der Händler muss gewährleisten das Ware 2 Jahre frei von Mängeln ist. Ist das richtig was mir einige Media Markt Mitarbeiter erzählen???
Beweislastumkehr
Antworten (6)
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2Antwort von
GuybrushThreepwoodGuybrushThreepwood
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, unabhängig von der Garantie (ist da etwa keine mehr drauf??).
Aber MM hat Recht. Die gewährleistung greift nur, wenn der Mangel bereits bei Übergang der Sache bestanden hat. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein, sonst hättest du den Mangel ja bereits früher entdeckt. In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass der Mangel tatsächlich seit beginn vorhanden war, ansonsten muss der Käufer dies beweisen.
Absolut korrektes Verhalten von MM.
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1Antwort von
akademikusakademikus
du kannst dich direkt an den hersteller wenden, mm will dich nur abwimmeln, schick das gerät an den hersteller mit einer kopie deiner kaufquittung. so was habe ich schon bei einer spielkonsole von meinen kindern gemacht. gruss akademikus
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IsartaucherIsartaucher
Ich befürchte, die Auskunft vom MM war korrekt. Schau mal hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=9599&ccheck=1
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PatronPatron
die wollen dich abwimmeln. verlange ihre antwort schriftlich, durch einen brief, mit fristsetzung zur beantwortung. und dann geh zu einem anwalt, was du auch schon im brief ankündigen solltest. wahrscheinlich kommst du so ganz schnell zu deiner garantieleistung.
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migrowemigrowe Da ist er wieder! Ich hab schon darauf gewartet! Der "Ruf nach einem Anwalt"!! Leute, denkt doch mal nach: Auch bei einem relativ geringen Streitwert kostet die anwaltliche Tätigkeit und Bearbeitung (ohne Erfolgsgarantie) mindestens 70€, eher 100€. Sinnlos verbrannte Kohlen und Nerven...
Kommentar von
PatronPatron bei fristsetzung mit anwalts-ankündigung wird der andere auch den anwalt bezahlen müssen.
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juezijuezi
na toll, sowas habe ich von Media Markt noch nicht gehört. Natürlich muss er den Apparat als Garantieanspruch einschicken. Der Hersteller ist zuständig. Der Hersteller muss also Fehlnutzung deinerseits nachweisen.
Wer redet denn hier von Garantie? Ich geh davon aus, dass diese nur einjährig war, sonst gäb es das problem wahrscheinlich nicht.
garantie in solchen fällen ist gesetzlich zweijährig vorgeschrieben.