1

Beweislast Zahlungseingang

Frage von Bockos Bockos

Guten Morgen liebe allwissende Forengemeinde,

ich habe Ende letzter Woche bei einem Internethändler einen Einkauf i.H.v. ca. 800,- EUR getätigt. Nach dem Geldeingang kontaktierte mich der Händler und sagte mir, dass ich 10,- EUR zu wenig überwiesen hätte. Das habe ich auch sofort auf meiner Onlinebanking-Plattform nachgeprüft und dort zeigt als Zahlungsausgang den kompletten Betrag an. Dies habe ich auch sofort dem Händler zukommen lassen.

Sehe ich das richtig, das nun der Händler beweisen muss, das zu wenig Geld eingegangen ist? Vielen Dank im Voraus!

Gruss Bockos

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von falzreim falzreim

    Prinzipiell gilt: Warenschulden sind Holschulden und Geldschulden sind Schickschulden!

    Du musst den Nachweis erbringen, dass Du das Geld ordnungsgemäß überwiesen hast und, dass es beim Empfänger ordnungsgemäß eingetroffen ist.

    Ist der Betrag beim Empfänger ordnungsgemäß eingegangen, dann trägt der Empfänger die Kosten für die Nachforschung. Hast Du den Betrag ordnungsgemäß zur Überweisung angewiesen, diese ist jedoch von der Banken (Auftraggeber / Empfänger) nicht ordnungsgemäß ausgeführt, dann haftet die entsprechende Bank.

    Deine Bank wird Dir bei der Nachforschung gern behilflich sein.

    Kommentar von AlicBa AlicBaAlicBa

    Nein Du mussst nicht nachweisen, dass es eingetroffen ist. Du musst nachweisen, dass es ordnungsgemäß überwiesen worden ist.

  • 0
    Antwort von RatsucherZYX RatsucherZYX

    Hast Du ins Ausland überwiesen? Oder vom Ausland nach Deutschland?

    Dann kann es stimmen und du mußt nachlöhnen.

    Kommentar von AlicBa AlicBaAlicBa

    Wohin gehen bei einer Überweisung ins Ausland die 10 € denn verloren. Es kann doch nicht sein, dass ich jemandem einen Betrag überweise und bei dem 10 € weniger ankommen. Das ist doch völlig unlogisch.

    Kommentar von Bockos Bockos

    Ich habe von ausländischen Konto nach Deutschland bezuahlt. Jedoch habe ich angegeben, das alle Gebühren von meinem Konto abgezogen werden.

    Kommentar von RatsucherZYX RatsucherZYXRatsucherZYX

    Ja, da hammers doch! Da Du die Abbuchung für den überwiesenen Betrag auf Deinem Konto vorfindest, haben die die Kosten nicht bei Dir eingezogen.

    Was ist denn einfacher, als dem Zahlungsempfänger jetzt € 10 zu schicken?

    Mit Deiner Bank kannst Du immer noch streiten.

    Kommentar von RatsucherZYX RatsucherZYXRatsucherZYX

    @ AliceBa

    Na klar, für Dich schon.

    Lies mal Bankbedingungen etc. durch und lass Dir die Überweisungskosten ins Ausland zeigen, dann sollte Dir klar werden, wo die Kosten "verloren" gehen.

    Kommentar von AlicBa AlicBaAlicBa

    Wenn ich 800,- € überweise, und 10 € Gebühren anfallen, können nicht einfach von den 800,- € die 10 € abgezogen werden. Ist ja unverschämt. Die 10 ,- € müssten extra abgezogen werden. Ist doch klar, dass es sonst zu Problemen kommt. -aufreg-

    Kommentar von RatsucherZYX RatsucherZYXRatsucherZYX

    Ich gebe Dir völlig Recht, die Erde ist eine Scheibe.

    Wahrscheinlich werden für Dich die Bankbedingungen jetzt neu geschrieben und in ungefähr 500 Jahr ist die Erde dann daoch eine Kugel. :=)

  • 0
    Antwort von AlicBa AlicBa

    Du kannst doch problemlos beweisen, dass Du alles gezahlt hast. Lass ihm einen Kontoauszug zukommen und bestehe auf Deine Lieferung.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.