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Beweislast Mietwagenrückgabe?

gefragt von missberlinmissberlin am 08.08.2008 um 17:17 Uhr

Heute habe ich einen Mietwagen zurückgegeben, den ich 24h gebraucht habe. Schon während der Annahme bemängelte der Servicemitarbeiter ein paar Kratzer auf der Ladekante des Kofferraumes, die ich jedoch 100%ig nicht verursacht habe. Er darauf: Dann würde es aber auf dem Protokoll stehen. Aha. Könnt ihr mir sagen, ob ich beweisen muss, dass ich es nicht war, oder "die" beweisen müssen, dass ich den Kratzer verursacht habe? Die würde natürlich einen kompletten Austausch berechnen statt einem Lackstift :-(


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herzteufelchen
beantwortet von herzteufelchen am 8. August 2008 17:18
1x
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hmm . bei einer "probefahrt" müsste der autohändler beweisen, dass vorher keine schäden da waren . da du aber bei einem mietwagen einen vertrag unterschreibst, sollte darin stehen, wie so etwas gehandhabt wird !

Kommentar von 8ec4c09b3a07b541abf9912ee42698dasmallmissberlin am 8. August 2008 17:38

muss nochmal nachschauen .. danke !


brunchi
beantwortet von brunchi am 8. August 2008 17:20
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Vor einigen Jahren ist mir das gleiche passiert. Ich musste beweisen, dass ich es nicht war. Letztlich bin ich vom Autohaus verklagt wurden und habe vor Gericht verloren. Schaden 5000 €. Und ich hatte keine Rechtsschutz, durfte alles aus eigener Tasche bezahlen. Auf dem Protokoll stand nämlich auch nichts, weil ich es bei der Abholung eilig hatte und nicht darauf geachtet habe. Ich befürchte, da hast Du schlechte Karten. Viel Glück.

Kommentar von 8ec4c09b3a07b541abf9912ee42698dasmallmissberlin am 8. August 2008 17:38

Uffz .. keine guten Nachrichten :) Danke dir !


anonym
beantwortet von Lissa am 8. August 2008 17:20
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Normalerweise wird auch ein Übergabeprotokoll gemacht, wenn du dir den Wagen ausleihst.

Markante Fehler werden da eingetragen, damit du nicht deswegen belangt wirst.

Wenn du dir ein Auto ausleihst und dieses hat offensichtliche Macken, lass sie auf deinem Leihvertrag protokollieren, dann bist du auf der sicheren Seite.

http://www.mietwagenpreisvergleich.eu/tipps.html

Kommentar von 8ec4c09b3a07b541abf9912ee42698dasmallmissberlin am 8. August 2008 17:39

Der Wagen war nicht mal richtig sauber außen, im Protokoll standen schon ein paar Sachen, aber nicht diese Kratzer .. :-/ Danke für den Link!


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 8. August 2008 17:21
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Leider ist es so, dass Du Deine Unschuld beweisen müsstest. Zwei Kollegen ist es passiert, dass sie den Mietwagen nach Dienstschluss auf dem Parkplatz abgestellt haben und den Schlüssel in den dafür vorgesehenen Briefkasten gesteckt haben. Ein paar Tage später bekamen sie Bescheid, dass da ein Kratzer dran war. Sie hatten keinen Unfall, konnten aber auch nicht sagen, ob der Kratzer vor dem Abstellen bereits dran war. Mit der formlosen Übergabe liegt die Beweiskraft bei ihnen. Es konnte ja sogar sein, dass der Kratzer vorher schon dran war. Wer überprüft das schon so genau. Deshalb lieber vorher alles genau protokollieren lassen und Vermietfirmen nicht vertrauen.

Kommentar von 8ec4c09b3a07b541abf9912ee42698dasmallmissberlin am 8. August 2008 17:40

Hm, das werde ich beim nächsten Mal beherzigen :-/ Danke !


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 8. August 2008 17:27
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"Kratzer" ist natürlich Definitionsfrage.

Wenn es sich um übliche Gebrauchsspuren handelt, tauchen die weder im Protokoll auf, noch mußt Du die Beseitigung bezahlen.

Wenn sie darüberhinausgehen, wird's natürlich schwierig. - Du kannst es darauf ankommen lassen und einfach erklären, daß man Dich halt verklagen möge. (Allerdings haben die dann immer noch Deine Kaution - und um die wiederzubekommen, mußt DU klagen.)

Oft hilft es, auf den Ruf des Unternehmens hinzuweisen und darauf, daß man ja eine gewisse Kulanz erwarten könne.


Kommentar von 8ec4c09b3a07b541abf9912ee42698dasmallmissberlin am 8. August 2008 17:41

Hallo! Dankeschön für die Antwort, ich werde es auf die Art versuchen .. Wegen Klage: ich glaube auch, dass die Kaution (ich glaube 300€) mehr wert ist als die Reperatur, zumindest hoffe ich das :) LG


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