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Beweislast bei Onlineauktion?

gefragt von zapate am 14.12.2007 um 8:59 Uhr

Ich habe etwas bei eBay verkauft was nun vom Käufer beschädigt wurde (vermutlich aus nichtgefallen). Er verlangt Rücknahme aufgrund dieses Fehlers oder einfach weil es runtergefallen ist. Gründe kenne ich nicht jedoch war der Mangel bei Verkauf nicht vorhanden.

Es handelt sich um Gebrauchtware von Privat zu Privat. Wie muss ich mich verhalten? Liegt die Beweislast beim Verkäufer oder beim Käufer?

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ebay x 5.765 ebayauktion x 1

DieChaotinDLG
beantwortet von DieChaotinDLG am 14. Dezember 2007 18:53
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  1. WAS hast Du verkauft
  2. Wie hast Du es verschickt
  3. War es ein leicht zerbrechlicher Gegenstand?

Du kannst auch im Forum von ebay Dein Anliegen reinsetzen, wäre effektiver und hilfreicher, da hast Du`s mit erfahrenen ebayern zu tun.

Hier mal der Link, da gibts so einige ebayer, die ein ähnliches Problem wie Du haben, tausch Dich doch dort aus, da bist Du richtiger finde ich.

http://community.ebay.de/forum/ebay/forum.jspa?forumID=11100


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 14. Dezember 2007 09:22
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Vielleicht ist es auch beim Versand kaputt gegangen?! Hast Du Versicherten Versand angeboten? Wenn ja, soll er sich damit an den Zusteller (Post ect.) wenden.


anonym
beantwortet von Bluce am 14. Dezember 2007 09:11
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Der, der fordert muss beweisen.

Kommentar von zapate am 14. Dezember 2007 10:01

was heisst das jetzt genau? er hat ein foto gemacht. Ein vergleichbares Foto habe ich nicht, daher habe ich keinen gegenbeweis...

Kommentar von Bluce am 14. Dezember 2007 11:18

Also, er muss klagen und beweisen, dass das Teil schon beschädigt versendet wurde.

Das Teil kann er auch selbst beschädigt haben und anschließend das Foto gemacht haben.

Das Foto beweist nur, dass das Teil jetzt beschädigt ist, nicht dass du es beschädigt versendet hast. ;)

Hast du Zeugen die bezeugen können, dass es funktionsfähig war, dann hast du statt Aussage gegen Aussage auch einen "Beweis".

Was aber genau vor Gericht heraus kommt, kann dir hier niemand prophezeien! Das kommt auf den Richter an und wem dieser mehr glaubt.

Aber beantworte bitte mal die Frage von Sandra, das ist durchaus eine nützliche Frage!

MfG!


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