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Beweislast bei einer Gewährleistungsfrist

gefragt von xxTonjaxx am 23.04.2008 um 20:21 Uhr

Hallo!

Ich hätte da eine Frage bezüglich meines Gebrauchtwagens. Diesen habe ich im September letzten Jahres bei einem Gebrauchtwagenhändler erworben. Es wurde eine Gewährleistungsezeit von Jahr vereinbart. Jedoch ist mir vor zwei Tagen der Auspuff kurz nach dem Endtopf gerissen, abgefallen. Am Auspuff ist kein Rost vorhanden, also kann es kein Unfall oder Stoos oder von mir aus sein. Zu erkennen, ist dass Flüssigkeit austritt. Liegt die Beweislast jetzt bei mir? Wie soll ich denn beweisen können, dass ein Auspuff innerhalb 7 Monaten abgerissen ist. Ich würde mich herzlich über eine Antwort freuen.


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Reply


regideur
beantwortet von regideur am 23. April 2008 20:28
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Beweisen kannst Du das ganz einfach. Nimm das Teil und leg es ihm auf den Tisch. Das er kaputt ist wird wohl offensichtlich sein auch das er nicht mutwillig oder unsachgemäß behandelt wurde! ABER!!! Der Händler wird nur mit den Schultern zucken und sagen dass es ein Verschleißteil ist und das es von der Gewährleistung ausgeschlossen ist. Womit er Recht hat. Diese Reparatur geht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu Deinen Lasten wenn Du nicht sehr großes Glück hast und einen sehr großzügigen Händler..


Tatjanaaa
beantwortet von Tatjanaaa am 23. April 2008 20:26
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Wenn der Auspuff abgefallen ist, dann ist das an sich doch der Beweis? Oder habe ich dich jetzt falsch verstanden? Der Händler muss den Schaden beheben, wahrscheinlich war der Auspuff einfach nicht richtig befestigt.


Lutz Affeldt
beantwortet von Lutz Affeldt am 23. April 2008 20:29
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Hallo, Du hast Gewährleistungsschutz und musst den Händler darauf hinweisen.




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