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Beweislast

Frage von Pinnirapus Pinnirapus

Es geht mal wieder um eBay; Ich habe etwas gekauft, erhalten, es ist gefälscht bzw. selbstgemacht. Wegen Handhabe melde ich das eBay umgehend. Auf Anraten von User habe ich auch den Lizenzträger/Hersteller informiert. Nun meldete sich der betroffene Verkäufer und bietet Einigung an. Damit gebe ich aber doch alle Beweise aus der Hand (Rücksendung der Ware und Kostenrückerstattung). Die 1,5 Euro sind mir egal. Aber der Verkäufer produziert richtig- kann ja nicht sein, dass das einfach so weiter geht. Was also soll ich tun; Auf den Vorschlag eingehen oder abwarten, was eBay und Sanrio dazu sagen?

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Antworten (6)

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    Antwort von pcfuzzi pcfuzzi

    Produktpiraterie ist ein schweres Vergehen. Du machst dich selbst strafbar, wenn du dich einigst. Warte ab, was ebay bzw. der Hersteller dir raten.

    Kommentar von Pinnirapus PinnirapusPinnirapus

    uff- DAS hätte ich nicht geahnt! Danke. Hast du dazu einen Paragraphen, den ich dem Verkäufer anbieten kann, um meine Entscheidung zu untermauern?

    Kommentar von Lucas LucasLucas

    Produktpiraterie ist doch noch gar nicht bewiesen. Wie war der Artikel beschrieben? Sowas wird erst vor Fällung eines Urteils vom Gericht genau beleuchtet...

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Nachdem Du den Lizenzinhaber informiert hast, würde ich abwarten, wie sich dieser dazu äußert

    Kommentar von Pinnirapus PinnirapusPinnirapus

    Dazu habe ich eBay befragt aber keine Antwort erhalten. Es ging ausdrücklich um "Hello Kitty" Buttons. Begriffe wie "echt" oder "original" wurden nicht verwendet. Laut ebAy muss das wahrscheinlich nicht (Da bin ich aber etwas unschlüssig) Die Buttons sind eindeutig selbst gemacht. Die Folien fallen ab, die Bases sind minderwertig, der Druck verpixelt. Auch, wenn ein Gutachter darüber urteilen muss, bin ich mir auch so sicher.

  • 1
    Antwort von Trilobit Trilobit

    Wenn du die Plagiate zurücksendest, machst du dich u.U. selbst strafbar, vielleicht wegen Unterschlagens von Beweismitteln oder Beihilfe zu ihrer Vernichtung. Außerdem könnte dich dann der Verkäufer wegen Verleumdung anzeigen und du hättest keine entlastenden Beweise mehr.

    Behalt die Sachen (und alles was dabei war: Schriftstücke, Rechnung, Briefumschlag/Karton/Paket, ..., sowie die Mails, die hin- und hergegangen sind) und händige sie nur der Polizei oder Staatsanwaltschaft aus, sobald du danach gefragt wirst.

    Die 1,50 Euro kannst du nach der Aburteilung vom Verkäufer einklagen ;-)

    Kommentar von Pinnirapus PinnirapusPinnirapus

    schluck So macht eBay aber keinen Spaß mehr. oO Vielen Dank! artigknickst

    Kommentar von Trilobit TrilobitTrilobit

    Keine Panik. Und übrigens auch dann nicht, wenn du einen gelben Brief im Kasten findest, denn das ist nur deine Zeugenvorladung.

    Mich hats auf Ebay auch mal angeschmiert (allerdings war das Produkt schlicht defekt), sowas passiert beim Handel mit Unbekannten halt manchmal.

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    Antwort von floeh18 floeh18

    fotos machen und alles dokumentieren auf jeden fall ;)

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    Antwort von hudiblibu hudiblibu

    Mach es wie eBay, kümmer Dich nicht drum, nur wenn Du von behördlicher Seite oder vom Hersteller gebeten wirst, Details anzugeben, dann kooperiere und teile Deine Kenntnisse nach bestem Wissen und Gewissen mit. Unabhängig davon, schick dem Übeltäter die Ware zurück, n a c h d e m er Dir das Geld überwiesen hat. Begründe diesen Schritt gegenüber den Behörden oder Geschädigten, daß Du eBay unterrichtet hattest, ohne eine Antwort erhalten zu haben. eBay Deutschland kannst Du übrigens vergessen, wenn es um Seriosität des Unternehmens geht. Am Besten Du suchst Dir für weitere Auktionen ein korrekter arbeitendes Auktionhaus, z.B. hood.de aus.

    Kommentar von Pinnirapus PinnirapusPinnirapus

    Danke ^^

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    Antwort von leepa leepa

    Also, du hast zwei Möglichkeiten Entweder lässt du dir erst das Geld erstatten und schickst dann alles zurück. Oder du besinnst dich wirklich auf die Moral und gehst nicht drauf ein und wartest, bis ihm das Handwerk gelegt wird. Würde ich machen, die 1,50 Euro sind doch wurst ;)

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    Antwort von Lucas Lucas

    Auf Ebay warten heißt, lange warten, meißtens vergeblich. Und worum geht es Dir? Willst Du die Gelegenheit nutzen und (vielleicht) einem Fälscher das Handwerk legen (oder aber leer ausgehen)? Oder willst Du nur die Kohle zurück und keinen weiteren Stress haben? Entscheide Diche selbst.

    Kommentar von Pinnirapus PinnirapusPinnirapus

    Wie gesagt auf die 1,50 pfeif ich jetzt auch- ich hatte mich nur geärgert, weil ich Weihnachten geschenklos war und finde es schlicht nicht ok, dass da eine fröhlich munter weitermachen will.

    Kommentar von Lucas LucasLucas

    Bedenke aber, daß Du als Kläger, falls eben die Beweise NICHT erbracht werden können, die zur Verurteilung des Beklagten führen, ggf. die Kosten des Verfahrens trägst.

    Kommentar von Pinnirapus PinnirapusPinnirapus

    Klagen wollte ich nicht- das wird wenn dann wohl Sanrio, gehe ich mal von aus. Mich kann ja niemand zwingen eine Anklage zu erheben ^^° Und davon mal ab waren auch noch Papierschnipsel des Druckbogens mit im Cuvert. XD

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