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Beweisen, dass man nicht telefoniert hat?

Frage von Sunder Sunder

Ist es überhaupt möglich, dass man bei dem Vorwurf des Telefonierens am Steuer seine Unschuld beweisen kann, auch wenn man nicht wirklich telefoniert hat?

Eine Nachfrage beim Provider ergab, dass eingehende verbindungen aus rechtlichen Gründen nicht gespeichert werden dürften. Somit kann ich ja nur beweisen, dass ich niemanden angerufen habe..., weil die im Handy stehenden Einträge hätte ich ja auch löschen können. Der Spaß soll 63,50€ und 1 Punkt kosten...

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Antworten (14)

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    Antwort von Knowledge Knowledge

    Sunder, da kommst du wohl nicht raus. Du darfst am Steuer mit einer Kamera fotografieren, mit einem Taschenrechner rechnen, am Navigationsgerät oder Radio rumspielen, dich mit einem CB-Funkgerät mit anderen Autofahrern unterhalten...aber das alles nicht mit dem Handy. Auch rasieren könntest du dich, (als Frau) schminken oder essen und trinken, Karten studieren, vielleicht sogar Zeitung lesen oder dich mit deinem Beifahrer streiten...aber an das Handy darfst du nicht mal denken...(außer du bist Schauspieler und spielst bei "Cobra 11" einen Autobahn-Polizisten...ggg). Übrigens, ich finde telefonieren im Auto auch nicht gut.

    Kommentar von Sunder Sunder

    Liest hier überhaupt einer die anderen Texte? Ich habe das Handy nichtmal in der Hand gehabt, jediglich meinen Kopf auf meiner Hand an der Ampel abgestützt!!!!!

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    Antwort von BarCell BarCell

    Das gleiche Fall habe ich auch vor kurzem erlebt. Also bei mir war´s so; Sonntagsmittag, gegen 12:27. Ich hatte Kopfschmerzen. Ich habe mein linke Arm auf dem Tür leiste vor dem Fenster gelegt, und das linke Hand auf dem Kopf. Ich fuhr das Auto nur mit rechtem Hand. Die Polizisten fuhren auf der linke Seite neben mir. Aufeinmal waren sie langsamer geworden und hinter mir her 10 sekunden weitergefahren. Danach haben sie "STOP" Dioden an gemacht. Nicht zu übersehen. Ich hielt an einer Bushalte an. Herr Beamter meinte dass ich mit dem Handy telefoniert habe, obwohl ich es nicht getan habe. Ich habe eben meinen Provider angerufen und habe mir eine Verbindungsübersicht als Beweissmetarial zukommen lassen. Obwohl ich gar nichts beweisen soll sondern, die Beamter es beweisen müssen. Ich werde als erstens ein Einspruch mit dem Verbindungsübersichtkopie schicken.

    Also wie kann ein Beamter sicher sein, obwohl Sunder genauso wie ich nicht telefoniert haben. Was sind denn ihre Beweissmetarial? Foto? Video? Nur die Augen... Also ich habe nur eine Zeuge auf dem Bußgeldbescheid.

    Ich werde das Geld und 1 Punkt nicht einfach verschenken.

    "Wichtige Hinweise bei einem Einspruch

    Der Einspruch muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Sie haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Einsprichfrist die Tatsachen und Beweismittel zu benennen, die Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen; hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Ich weise Sie doch darauf hin, dass Ihnen, falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, Nachteile bei der Kostenfestsetzung entstehen könne. Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid trotz Ihres Einspruchs nicht zurück, so leitet sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiter. Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteiligere Entscheidung getroffen werden."

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    Antwort von christianst christianst

    Hallo,

    hab gerade das selbe Problem. Die Polizei kam mir entgegen und hat mich angehalten weil ich telefoniert haben soll. Ich und meine Beifahreren können bezeugen, dass mein Handy in meiner Hosentasche war und kein anderes Handy war im Auto. Ich habe also 1000%ig nicht telefoniert.

    Jetzt liegt das auch bei Gericht und ich hab am 10.09. Verhandlung

    Mich würde interessieren was bei dir rausgekommen ist.

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    Antwort von Sunder Sunder

    naja ist mittlerweile beim gericht gelandet. habe ein schreiben zur vorladung im august bekommen. mal sehen was raus werden wird...

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    Antwort von Devil7813 Devil7813

    Hallo

    Also es ist ziemlich schwer da raus zu kommen aber gehen tut es schon. Als erstes immer freeundlich zu den Beamten in gr. weiß da hast du schon plus Punkte es sind auch nur Menschen . Stellst Du dich auf stur oder meckerst rum dann kommt es immer zurück!!!!!!!!!! Des weiteren würde Ich mir diese Uhrzeit wo sie dich gesehen haben wollen schriftlich best. lassen! Dann einen einzelverbindungsnachweiß (nicht den,l den Du von dein anbieter jeden Monat bekommst) Nein Ruf da an und laß dir einen Auszug kommen wann dein Handy sich im netz angemeldet hat wann angerufen wurde und wen du wann angerufen hast.Sonnst komm die dir gleich "es kann ja sein das dich einer angerufen hat" heut zutage ist alles möglich und auf der Normalen abrechnung ist es nicht drauf. Und wie gesagt bleib höflich und freundlich denn es sind immer 2 Polizisten also sind die im vorteil wenn es um die Beweislast geht und die können auch anders (dann stand aufeinmal einmal ein zweiter wagen in der nähe und hat es auch gesehen (oder so ähnlich)) auf alle fälle würde ich so vorgehen und wenn alles nicht hilft ANWALT (Aber der kostet auch viel geld)

    Kommentar von Sunder Sunder

    Habe den Bußgeldbescheid ja vorliegen und als Zeugen sind nur zwei Beamte aufgeschrieben. Uhrzeit und Datum ist natürlich auf dem Bußgeldbescheid vermerkt. Habe auch von Anfang an zu Protokoll gegeben, dass ich nicht telefoniert habe. Habe beim Provider angerufen aber aus rechtlichen Gründen werden eingehende Verbindungen nicht gespeichert. Es ist also nicht möglich eine Verbindungsübersicht der eingehende Anrufe zu erhalten. Eine Datenschutzbeauftragte vom Provider hatte mich angerufen, nachdem ich solch eine Verbindungsübersicht angefordert hatte.

    Kommentar von Devil7813 Devil7813

    Dann wird es wohl nur Über Anwalt gehen. Es steht ja Aussage gegen Aussage. Denk mal das ein Anwalt an diese Liste ran kommt wenn es eng wird. Es geht ja schließlich um dein recht! Halt mich auf dem laufenden was da bei raus kommt, würd mich Interressieren. wünsch dir viel glück dabei.Drück die Daumen (devil7813@yahoo.de)

    Kommentar von Sunder Sunder

    Also habe bisher noch nichts weiter gehört, aber kommt sicherlich noch. Laut Datenschutzbeauftragte dürfen eingehende verbindungen generell nicht gespeichert werden. Demnach dürfte ja solch eine Liste gar nicht existieren. Lasse mich aber überraschen was sich ergeben wird.

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Die Beweislast liegt eindeutig beim Gericht bzw. bei der Polizei. Die müssen Dir ZWEIFELSFREI nachweisen, daß Du telefoniert hast. Laß es auf eine Verhandlung ankommen. Dort fragst Du dann den Polizisten, der ja dann auch als Zeuge geladen wird: Haben Sie ein Telefon in meiner Hand gesehen? Oder glauben Sie ein Telefon gesehen zu haben. In dem Moment, wo er glaubt ein Telefon gesehen zu haben, ist die Sache schon gelaufen. Nimm zu der Verhandlung ein extra großes Telefon mit, und frag ihn dann, ob es dieses Telefon war, welches er gesehen hat.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Ich stütze meine Kopf auch ab und zu ab.

    Aus deiner Schilderung vermute ich, dass die Polizei hinter dir war und dich erst später rausgezogen hat.

    Normalerweise würde ich Widerspruch einlegen, vor allem, wenn die erst 2 km später dich rausziehen.

    Entweder haben sie dich tatsächlich telefonieren sehen, dann brauchen wir hier nicht weiter diskutieren.

    Oder du hast NICHT telefoniert, dann würde ich Einspruch einlegen

    Kommentar von Sunder Sunder

    Endlich jemand der die Problematik verstanden hat. Ja war eine allgemeine Verkehrskontrolle, wo Beamte an einer Kreuzung stehen und ausschau halten nach nicht angeschnallte Personen und anderen Sachen eben. Wie gesagt sie können mich nicht telefoniert haben sehen, da ich grundsätzlich am Steuer nicht telefoniere. Einspruch ist eingelegt aber die Frage der Beweislage bleibt, da eingegangene Verbindungen aus rechtlichen Gründen nicht gespeichert werden dürfen.

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    Antwort von Sunder Sunder

    Man hat mich aber nicht erwischt. Die haben sich eben nur verguckt und konnten wohl nicht unterscheiden, ob ich telefoniere oder aber meinen Kopf auf der Hand abstütze.

    @RBMannheim: Man hat mich 2 Kilometer später raus gezogen. auf die Idee bin ich ja auch gekommen aber der Polizist meinte, dass ich diese Liste ja in der Zwischenzeit auch hätte löschen können...

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    Antwort von Sunder Sunder

    @mitra54:

    Ich würde das so schon nicht schreiben, wenn es nicht so wäre. Auch ein Polizist kann sich mal vergucken und nicht unterscheiden können, ob jemand gerade sein handy in der Hand hat oder aber seinen Kopf abstützt beim warten. Weil der Bußgeldbescheid liegt mir vor, auch wenn ich schon beim Anhalten zu protokoll gegeben habe, dass ich nicht telefoniert habe, weil laut Bußgeldbescheid steht unter Bemerkung ich habe telefoniert, was aber definitiv nicht der Fall war!!!

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Ob es was nutzt, weiß ich nicht! Aber bei meinem Handy gibt es auch eine Liste, in der die zuletzt eingegangenen Anrufe mit der Nummer gespeichert sind. Und darüber ließe sich das dann ja ermitteln, wann der letzte eingegangene Anruf war!

    Kommentar von Sunder Sunder

    Man hat mich aber nicht erwischt. Die haben sich eben nur verguckt und konnten wohl nicht unterscheiden, ob ich telefoniere oder aber meinen Kopf auf der Hand abstütze.

    @RBMannheim: Man hat mich 2 Kilometer später raus gezogen. auf die Idee bin ich ja auch gekommen aber der Polizist meinte, dass ich diese Liste ja in der Zwischenzeit auch hätte löschen können...

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    Antwort von mitra54 mitra54

    Du bekommst ja keine Anzeige, wenn man dich nicht beim telefonieren erwischt hätte.

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    Antwort von Sunder Sunder

    Ich hatte extra in den Text rein geschrieben, dass es sich um den Beweis der "Unschuld" geht. Habe weder am Steuer telefoniert, noch das Handy in irgendeiner Weise in der Hand gehabt. Nur ein, naja ich sage mal dazu schlechtsehender Beamter war der Meinung, dass es so wäre. Wer kennt es nicht an einer roten Ampel seinen Kopf auf der Hand abzustützen um auf grün zu warten?

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    Antwort von schapitz schapitz

    Leider kommt man aus dieser Nummer nicht raus. Selbst wenn man nicht telefoniert hat und das Geraet nur in die Hand nimmt, um nach der Uhrzeit zu schauen ist dies schon als Vergehen angesehen und wird rechtlich verfolgt.

    Dazu zaehlt auch Benutzen des Taschenrechners, der SMS-Funktion, Fotografiren mit der integrierten Kamera, Surfen im Internet... und was nicht sonst noch alles geht wenn man mobil unterwegs ist... selbst aus einer Navi-Suche kann man dir einen "Strick drehen".

    also, nicht aergern sondern einfach nicht wieder oder unauffaelliger machen :)

    Kommentar von Whisper08 Whisper08Whisper08

    Das Fotografieren? Heißt das, ich dürfte auch mit meiner Kamera nicht aus dem Auto fotografieren?

    Kommentar von Sunder Sunder

    Soweit ich weiß ist die jegliche Benutzung des Handys im Straßenverkehr untersagt, weil ja keiner unterscheiden kann, ob denn nun eine sms geschrieben wird oder sonstiges. Das einzige was mir bekannt ist, dass man sein Handy weg legen darf, z.B. wenn es in der Hosentasche stört..auf den beifahrersitz legen o.ä.

    Kommentar von Whisper08 Whisper08Whisper08

    Ich meine eine Fotokamera. Kein Handy.

    Kommentar von Sunder Sunder

    achso, weil Schapitz extra das Fotografieren mit einer integrierten Kamera angesprochen hat.

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    Antwort von Whisper08 Whisper08

    Dann musst du es aber doch wohl am Ohr gehabt haben, gell? ;-)

    Kommentar von Sunder Sunder

    Nö leider nicht, sonst wäre der Fall ja klar

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