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Beweise für Fundunterschlagung

Frage von Loewin88 Loewin88

Hallo, ich hab mein Handy in einem Raum liegen lassen, daraufhin hab ich es Orten lassen. Es wurde auch bei einer Persone geortet. Allerdings hat die Polizei da nix gefunden. die Person war allerdings zum Tat zeitpunke alleine im Raum bzw die Person hat als einzigstes zu Gang zu diesem Raum. Also sprich es kommt nur die Person in frage! Was kann die Polizei machen? Weil die Beweislast ist ja eindeutig. Nur das Handy wurde nicht gefunden.

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Antworten (1)

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    Antwort von stinkbaer79 stinkbaer79

    Nun, wenn das Handy trotz Durchsuchung nicht gefunden wurde, dann ist die Beweislast nicht eindeutig. Offensichtlich, oder?

    Du behauptest zwar, dass du das Handy in dem Raum liegengelassen hattest, aber die andere Person wird genau das Gegenteil behaupten und somit steht Aussage gegen Aussage. Folglich ist die Beweislage alles andere als eindeutig....

    Vermutlich hat die andere Person das Handy bereits verkauft. Du kannst versuchen, über die Staatsanwaltschaft einen 100-g-Beschluss zu erwirken. Bringt allerdings nur etwas, wenn du deine IMEI-Nummer weißt. Dann müssen nämlich alle Mobilfunkdienstleister bekannt geben, welche Nummer mit dieser IMEI-Nummer telefoniert. Und somit weißt du, wer dein Handy hat und wirst es wiederbekommen. Wird allerdings nur bei teuren und hochwertigen Handys gemacht.

    Übrigens, da du noch weißt, wo du dein Handy hattest, liegt ein erweiterter Gewahrsam vor und es ist dann keine Fundunterschlagung sondern Diebstahl.

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